Drei Fristen bestimmen, wann du bei der Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung was wissen kannst: die Ausbildungshalbtage vor dem Antritt, die Verständigung über den Prüfungssenat und die Zeit zwischen letzter Klausur und mündlicher Prüfung. Daran hängt dieser Plan.
Wer diese Fixpunkte kennt, kann Lernphasen, Prüfungsurlaub und Material darauf ausrichten, statt gegen den Kalender zu arbeiten. Dieser Ratgeber liefert die Strategie dazu. Voraussetzungen, Anmeldung und Ablauf der Prüfung selbst stehen in unserem Ratgeber zur Rechtsanwaltsprüfung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtsanwaltsprüfung ist eine Berufsprüfung: Nach § 1 RAPG geprüft werden Gewandtheit in der Besorgung anwaltlicher Angelegenheiten, die Abfassung von Rechtsurkunden und der geordnete Vortrag, kein Detailwissen um seiner selbst willen.
- Ein Rechtsanspruch auf Prüfungsurlaub besteht nicht. In der Regel gewährt ein Großteil der Kanzleien zwei Wochen bis einen Monat bezahlte Freistellung (Stand 2025).
- Die angemessenen Seminargebühren aller 42 gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungshalbtage bis zur Eintragung muss die Ausbildungskanzlei tragen (§ 33 Abs 3 RL-BA 2015, § 1 Abs 2 lit f RAO). Vorbereitungskurse und Prüfungsgebühr sind Verhandlungssache. Die frühere Bildungskarenz steht für neue Vereinbarungen nicht mehr zur Verfügung, rechne also ohne Förderung.
- Der Lernplan hat drei Phasen: Breitenphase vor der Verständigung, prüferspezifische Phase ab Bekanntgabe des Senats vier Wochen vor der ersten Klausur (§ 9 RAPG), mündliche Feinphase in den mindestens drei Wochen nach der letzten Klausur (§ 18 Abs 1 RAPG).
- In der prüferspezifischen Phase zählen zwei Hebel: Walzen und Fragensammlungen zu genau deinen Prüfer:innen, jede Walze vorher gegen den geltenden Rechtsstand geprüft, und das freiwillige Vorstellungsgespräch beim Prüfungssenat.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Ausbildungsveranstaltungen und Approbationen erteilt die Rechtsanwaltskammer, in deren Sprengel die Veranstaltung stattfindet, zu Prüfungsterminen das zuständige Oberlandesgericht, zu Förderungen das AMS.
Stand: 15.09.2026