Die Fehleranalyse beginnt am Tag der Verkündung, weil die wichtigste Quelle danach verschwindet: Zuhörer:innen der öffentlichen mündlichen Prüfung können dir unmittelbar sagen, was aufgefallen ist, und dieses Feedback lässt sich meist nur spontan einholen. Bei manchen Oberlandesgerichten kannst du zusätzlich eine Auskunft zur Beurteilung der schriftlichen Arbeiten erfragen. Schreib in den ersten Tagen eine eigene Fehlerliste, solange die Erinnerung frisch ist.
Beim Timing raten Geprüfte fast einhellig zu einem raschen neuen Anlauf, weil Detailwissen schneller verblasst, als man glaubt. Wie sich Pause, Lernblock und Termin über das Jahr verteilen, steht im nächsten Kapitel.
Der Zweitantritt braucht ein verändertes Programm: andere Schwerpunkte entlang der Fehlerliste, andere Methoden, wo die alten nicht getragen haben. Die Prüfungspartnerschaft verliert dabei an Gewicht. Nach kurzer Sperrfrist ist ein:e Wunschpartner:in ohnehin selten verfügbar, und Geprüfte berichten, dass die organisatorische und seelische Stütze beim zweiten Mal weniger zählt als beim ersten. Die Systematik für den neuen Lernblock steht in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung.
Nach dem ersten Nichtbestehen empfehlen wir dir, rasch und verändert zu wiederholen. Die Bestehensquoten von 83 bis 88 Prozent pro Jahr zwischen 2016 und 2025 und die Erfahrung, dass auch etablierte Rechtsanwält:innen zwei Anläufe gebraucht haben, sprechen klar für den zweiten Antritt.