Der stärkste Kanal bleibt das Empfehlungssystem, und es lässt sich aktiv betreiben, statt nur darauf zu hoffen. Pflege Zuweiser:innen wie Steuerberatung, Notariate und Unternehmensberatung über fachlichen Austausch, gegenseitige Erreichbarkeit und verlässliche Rückmeldung nach jeder Zuweisung. Geld darf dabei nie fließen, das Anbieten oder Gewähren von Vorteilen für Mandatszuführungen ist unzulässig (§ 47 Abs 3 Z 6 RL-BA 2015).
Die folgende Übersicht ist unsere Markteinschätzung, keine Statistik. Sie sortiert die Kanäle danach, was sie kleinen Kanzleien erfahrungsgemäß bringen und woran sie meistens scheitern.
| Kanal | Eignung | Aufwand | Typischer Fehler |
|---|
| Empfehlungs- und Zuweisernetzwerk | alle Kanzleien, stärkste Mandatsqualität | laufend, gering pro Woche | wird dem Zufall überlassen |
| Fachbeiträge und Newsletter | beratungsintensive Gebiete, B2B wie B2C | hoch, wirkt langsam und lange | nach drei Monaten abgebrochen |
| LinkedIn | Wirtschaftsrecht, Unternehmensmandate | mittel, Kontinuität nötig | Werbetexte statt Fachstimme |
| Vorträge und Branchenevents | Nischen mit klarer Zielgruppe | punktuell hoch | ohne Nachfassen verpufft der Kontakt |
| Google Ads | umkämpfte B2C-Gebiete mit akutem Bedarf | Budget plus Betreuung | Ads auf eine schwache Website schalten |
Empfehlungs- und Zuweisernetzwerk
- Eignung
- alle Kanzleien, stärkste Mandatsqualität
- Aufwand
- laufend, gering pro Woche
- Typischer Fehler
- wird dem Zufall überlassen
Fachbeiträge und Newsletter
- Eignung
- beratungsintensive Gebiete, B2B wie B2C
- Aufwand
- hoch, wirkt langsam und lange
- Typischer Fehler
- nach drei Monaten abgebrochen
LinkedIn
- Eignung
- Wirtschaftsrecht, Unternehmensmandate
- Aufwand
- mittel, Kontinuität nötig
- Typischer Fehler
- Werbetexte statt Fachstimme
Vorträge und Branchenevents
- Eignung
- Nischen mit klarer Zielgruppe
- Aufwand
- punktuell hoch
- Typischer Fehler
- ohne Nachfassen verpufft der Kontakt
Google Ads
- Eignung
- umkämpfte B2C-Gebiete mit akutem Bedarf
- Aufwand
- Budget plus Betreuung
- Typischer Fehler
- Ads auf eine schwache Website schalten
Google Ads sind zulässig, solange die Anzeige wahr und sachlich bleibt, und sie wirken dort, wo Menschen mit akutem Bedarf suchen. Zwei Grenzen: Erstens funktionieren Ads nur so gut wie die Seite, auf der sie landen. Zweitens ist das Bieten auf Namen anderer Kanzleien standesrechtlich heikel, weil § 47 Abs 3 Z 2 RL-BA 2015 Werbung unter Bezugnahme auf eine individualisierte andere Kanzlei untersagt, und es ist auch marken- und lauterkeitsrechtlich riskant. Die österreichische Rechtsprechung hat 2026 bei solchem Brand Bidding Unterlassungs- und Auskunftsfolgen bejaht. Bleib bei generischen Suchbegriffen.
KI-Werkzeuge dürfen beim Content helfen. Für Blogbeiträge, Postings und Seitentexte ohne jeden Mandatsbezug gelten keine Sonderregeln, die Verantwortung für Wahrheit und Sachlichkeit bleibt bei dir. Sobald Mandats- oder Klientendaten verarbeitet würden, greift die 2025 klargestellte Grenze: Nach der Änderung des § 40 RL-BA 2015 (in Kraft seit 16. September 2025) ist der klassische Einsatz allgemeiner KI-Chatbots dafür nicht zulässig, spezialisierte Systeme brauchen eine vertragliche Absicherung. Trenne also strikt: Marketingtexte ja, Falldaten nie.
Unsere Empfehlung zur Reihenfolge: zuerst Website und Google-Unternehmensprofil sauber aufsetzen, parallel das Empfehlungssystem aktivieren, dann genau einen Content-Kanal wählen und zwölf Monate durchhalten. Ads erst, wenn die Website Anfragen wandeln kann. Vorträge und Branchentermine ergänzen jedes Profil, die passenden Gelegenheiten bündelt unser Eventkalender.