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Kanzleigründung · Ratgeber

Kanzlei gründen in Österreich: Ablauf, Kosten und Rechtsform der eigenen Kanzlei

Kanzlei gründen in Österreich: Voraussetzungen nach der RAO, Rechtsformen von Einzelkanzlei bis GmbH, laufende Kosten und der Ablauf in acht Schritten.

8 Kapitel14 Min. Lesezeit

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Eine Rechtsanwaltskanzlei gründest du in Österreich ohne Gewerbeberechtigung. Nötig ist die Eintragung in die Liste einer der neun Rechtsanwaltskammern, die nach § 1 RAO unter anderem fünf Jahre praktische Verwendung, die bestandene Rechtsanwaltsprüfung und eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens € 400.000 voraussetzt (§ 21a RAO).

Schwieriger als die Zulassung sind die Entscheidungen dahinter: Rechtsform, Fixkosten, erste Mandate. Dieser Ratgeber zeigt mit konkreten Zahlen und einem Plan in acht Schritten, was es 2026 heißt, eine eigene Kanzlei zu gründen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Gründung einer Kanzlei brauchst du die Eintragung als Rechtsanwält:in nach § 1 RAO, aber keine Gewerbeberechtigung, denn die Rechtsanwaltschaft ist ein freier Beruf.
  • Die Berufshaftpflicht ist Eintragungsvoraussetzung: mindestens € 400.000 je Versicherungsfall, bei einer Rechtsanwalts-GmbH oder einer GmbH & Co KG mit einer GmbH als einzigem Komplementär € 2.400.000 (§ 21a RAO, Stand 2026).
  • § 1a RAO erlaubt neben der Einzelkanzlei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der AG, seit 1. Jänner 2024 damit grundsätzlich auch die FlexCo.
  • Die laufenden Pflichtkosten sind beträchtlich: Allein die Umlage zur Versorgungseinrichtung Teil A beträgt 2026 in Wien € 1.224 pro Monat, in Niederösterreich € 1.308.
  • Zum 31. Dezember 2025 waren 7.265 Rechtsanwält:innen in Österreich eingetragen. Wer neu gründet, braucht deshalb ein klares fachliches Profil.

Welche Voraussetzungen brauchst du, um eine Kanzlei zu gründen?

Du kannst eine Kanzlei gründen, sobald du in die Liste der Rechtsanwält:innen eingetragen bist. Einen eigenen Zulassungsakt für die Kanzlei gibt es nicht. Die Eintragung erfolgt bei jener Rechtsanwaltskammer, in deren Sprengel dein Kanzleisitz liegt. Der Kanzleisitz entscheidet also gleich zu Beginn, welche der neun Kammern für dich zuständig ist.

Die Erfordernisse für die Eintragung zählt § 1 RAO auf: der Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts (§ 3 RAO), die praktische Verwendung in der gesetzlichen Art und Dauer (§ 2 RAO), die bestandene Rechtsanwaltsprüfung, die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 42 Halbtagen sowie die Haftpflichtversicherung nach § 21a RAO. Gefordert ist außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft, wobei die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staats und der Schweiz gleichgestellt ist (§ 1 Abs 3 RAO).

Die praktische Verwendung dauert nach § 2 RAO fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre bei einer Rechtsanwält:in in Österreich und seit 1. Juli 2025 fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft. Den Weg bis zur Eintragung im Detail, inklusive Anrechnungen und Prüfungsorganisation, behandelt unser Ratgeber zum Weg in die Anwaltschaft. Wo die eigene Kanzlei im Gesamtbild der juristischen Laufbahnen steht, zeigt unser Überblick zur Karriere mit Jus.

Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Gewerbeanmeldung: Es gibt keine. Die Rechtsanwaltschaft fällt nicht unter die Gewerbeordnung, du wirst nicht Mitglied der Wirtschaftskammer, sondern deiner Rechtsanwaltskammer. Das klingt nach weniger Bürokratie, hat aber eine Kehrseite. Die Beitragspflicht gegenüber der Kammer beginnt mit dem Monatsersten nach der Eintragung, unabhängig davon, ob schon ein Mandat da ist.

Einzelkanzlei, OG oder GmbH: Welche Rechtsform passt zu dir?

Für die meisten Gründer:innen passt zum Start die Einzelkanzlei oder eine Personengesellschaft mit Kolleg:innen. Die GmbH lohnt sich erst in bestimmten Konstellationen. Eine Rechtsanwalts-Gesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Zweck die Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist und die dafür in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften der zuständigen Kammer eingetragen sein muss (§ 1a RAO).

§ 1a RAO lässt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eingetragene Personengesellschaften (Rechtsanwalts-Partnerschaft, also OG und KG) und Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der Aktiengesellschaft zu, unter Bedingungen auch Gesellschaftsformen aus der EU, dem EWR und der Schweiz. Als Kapitalgesellschaft steht damit seit 1. Jänner 2024 grundsätzlich auch die FlexCo offen. Die Fachdiskussion hält sie für eine chancenreiche Variante, in der Praxis ist sie bislang die Ausnahme.

Einzelkanzlei

Mindestkapital
keines
Mindestversicherung (§ 21a RAO)
€ 400.000
Typischer Einsatz
Standard für den Start

GesbR, OG, KG (Rechtsanwalts-Partnerschaft)

Mindestkapital
keines
Mindestversicherung (§ 21a RAO)
€ 400.000, inklusive Ansprüchen aus der Gesellschafterstellung
Typischer Einsatz
gemeinsamer Start im kleinen Team

GmbH, FlexCo

Mindestkapital
€ 10.000
Mindestversicherung (§ 21a RAO)
€ 2.400.000
Typischer Einsatz
größere Einheiten, Haftungs- und Nachfolgeplanung

GmbH & Co KG

Mindestkapital
€ 10.000 für die Komplementär-GmbH
Mindestversicherung (§ 21a RAO)
€ 2.400.000
Typischer Einsatz
flexible Beteiligung, etwa für Junganwält:innen als Kommanditist:innen

Für alle Formen gilt § 21c RAO, und der ist gerade enger geworden. Gesellschafter:innen dürfen nur inländische Rechtsanwält:innen, Rechtsanwält:innen im Sinn der Anlage zum EIRAG und international tätige Rechtsanwält:innen sein, dazu ehemalige Rechtsanwält:innen nach einem Verzicht auf die Ausübung sowie eine GmbH oder FlexCo als einziger Komplementär einer Rechtsanwalts-Partnerschaft. Angehörige von Gesellschafter-Anwält:innen zählen seit 1. August 2026 nicht mehr dazu, die entsprechenden Bestimmungen hat BGBl. I Nr. 63/2026 aufgehoben. Rechtsanwält:innen müssen außerdem die Mehrheit am Kapital und den bestimmenden Einfluss halten, die Geschäftsführung ist Rechtsanwalts-Gesellschafter:innen vorbehalten. Steuerberater:innen oder reine Kapitalgeber:innen scheiden damit aus.

Die GmbH ist seit 1. Jänner 2024 günstiger geworden: Das Mindeststammkapital beträgt € 10.000 (GesRÄG 2023), davon ist die Hälfte bar einzuzahlen, die Mindestkörperschaftsteuer liegt bei € 500 pro Jahr. Dem stehen der Notariatsakt, die Bilanzierungspflicht und vor allem die Versicherungssumme von € 2.400.000 gegenüber. Wird diese Deckung nicht gehalten, haften die Rechtsanwalts-Gesellschafter:innen persönlich und verschuldensunabhängig in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes (§ 21a Abs 4 RAO).

Unsere Empfehlung: Starte als Einzelkanzlei oder, gemeinsam mit Kolleg:innen, als OG. Die GmbH oder GmbH & Co KG rechnet sich nach unserer Einschätzung erst bei mehreren Berufsträger:innen, hohen Haftungsrisiken aus Transaktionsmandaten oder konkreter Nachfolge- und Beteiligungsplanung. Die steuerliche Seite gehört mit deiner Steuerberatung durchgerechnet. Und wenn dich beim Rechnen weniger die Rechtsform als das Unternehmerrisiko insgesamt zweifeln lässt, lohnt der Blick auf die angestellte Alternative in unserem Ratgeber zum Weg als Unternehmensjurist:in.

Wie läuft die Kanzleigründung ab? Die acht Schritte

Von der Entscheidung bis zur eröffneten Kanzlei vergehen in der Praxis meist zwei bis vier Monate. Der rechtliche Kern ist die Eintragung bei der Kammer. Die acht Schritte in der sinnvollen Reihenfolge:

  1. Kanzleisitz und Kammer festlegen: Der Kanzleisitz bestimmt die zuständige Rechtsanwaltskammer und damit auch die Höhe von Beiträgen und Umlagen.
  2. Rechtsform entscheiden und Verträge aufsetzen: Bei Gesellschaften ist die Errichtung mit dem Formblatt des ÖRAK beim Ausschuss der zuständigen Kammer anzumelden (§ 1a Abs 2 RAO).
  3. Berufshaftpflicht abschließen: Der Nachweis ist Voraussetzung der Eintragung (§ 21a RAO). Richte die Deckung am Mandatsprofil aus, nicht am gesetzlichen Minimum.
  4. NeuFöG-Erklärung prüfen: Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit auch freiberufliche Neugründungen von Stempelgebühren und den Gerichtsgebühren der Firmenbucheintragung. Die Erklärung muss vor der jeweiligen Amtshandlung vorliegen.
  5. Firmenbuch, nur bei Gesellschaften: Die GmbH braucht den Notariatsakt. Jede Firmenbucheintragung einer Rechtsanwalts-Gesellschaft setzt die Erklärung der Kammer voraus, dass kein Einwand besteht (§ 1a Abs 5 RAO), und ist ihrerseits Voraussetzung für die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften.
  6. Eintragung bei der Kammer: für dich in die Liste der Rechtsanwält:innen, für die Gesellschaft in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften. Bei der Ersteintragung gehört die Angelobung dazu, die nötigen Unterlagen listet das Hinweisblatt deiner Kammer.
  7. Technik einrichten: Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr über eine zugelassene Übermittlungsstelle, denn die Teilnahme ist für Rechtsanwält:innen Pflicht (§ 89c Abs 5 GOG), dazu die elektronische Anwaltssignatur über die Kammer (§ 21 RAO), Anderkonten bei einer Lizenzbank für das Treuhandbuch und die Steuernummer beim Finanzamt.
  8. Organisation vor dem ersten Mandat: Fristensystem mit zweiter Kontrollinstanz, Kollisionsprüfung, Verschwiegenheits- und Datenschutzkonzept sowie die Risikoanalyse zur Geldwäscheprävention (§ 8a RAO).

So sieht ein realistischer Zeitplan aus, wie wir ihn in der Praxis erleben: Monat 1 für Rechtsform, Versicherungsofferte und Finanzplanung. Monat 2 für Verträge, NeuFöG-Erklärung und Firmenbuchanmeldung. Monat 3 für Kammereintragung und Technik. Monat 4 für die Eröffnung. Firmenbuchgericht und Sitzungstermine des Kammerausschusses geben das Tempo vor, plane also Puffer ein.

Was kostet es, eine Kanzlei zu gründen?

Die Gründung selbst ist günstig, das Weiterlaufen nicht. Rechne ab dem ersten Monat mit Pflichtkosten im vierstelligen Bereich, bevor das erste Honorar fließt. Bei der Einzelkanzlei fallen zum Start im Wesentlichen die Eintragung bei der Kammer, die erste Versicherungsprämie und die Ausstattung an. Die Eintragungsgebühren regelt jede Kammer selbst, frag den genauen Betrag also direkt bei deiner Kammer nach. Bei der GmbH kommen Stammkapital von € 10.000, Notariatsakt und Firmenbuch dazu, wobei das NeuFöG die Gerichtsgebühren der Firmenbucheintragung erspart.

Die Versorgungseinrichtung ist der größte laufende Posten

Die Versorgungseinrichtung ist das eigene Pensionssystem der Rechtsanwaltskammern. Ihre Umlage ersetzt für Rechtsanwält:innen die gesetzliche Pensionsversicherung und ist ab der Eintragung zu zahlen. In Wien beträgt der Normbeitrag zur Versorgungseinrichtung Teil A für Rechtsanwält:innen 2026 € 1.224 pro Monat, also € 14.688 pro Jahr. In Niederösterreich sind es 2026 € 1.308 pro Monat, also € 15.696 pro Jahr.

Dazu kommen die Beiträge zur kapitalgedeckten Versorgungseinrichtung Teil B sowie der Kammerbeitrag. In Wien betrug die Kanzleiabgabe inklusive Versicherungsbeiträgen 2025 € 960 pro Jahr. Beide Positionen fallen je Kammer unterschiedlich hoch aus, die für dich geltenden Beträge stehen in der Beitrags- und Umlagenordnung deiner Kammer.

Die Prämie der Berufshaftpflicht hängt von Deckungssumme, Tätigkeitsprofil, Kanzleigröße und Schadenshistorie ab. Belastbare, öffentlich dokumentierte Marktspannen gibt es dazu nicht. Hole deshalb zwei bis drei Offerte ein und vergleiche den Deckungsumfang, nicht bloß die Prämie. Dazu kommen Miete, Kanzleisoftware, Fachdatenbanken und Buchhaltung.

Ehrlich gerechnet heißt das: Die Fixkosten laufen ab dem Monatsersten nach der Eintragung, dein Umsatz kommt später. Als Einschätzung aus der Praxis solltest du Liquidität für sechs bis zwölf Monatsfixkosten mitbringen, bevor du gründest, oder eine entsprechende Finanzierung gesichert haben.

Welche Pflichten gelten ab dem ersten Tag?

Mit der Eintragung gelten alle Berufspflichten sofort und in vollem Umfang. Eine Schonfrist für junge Kanzleien kennt das Berufsrecht nicht. Die Verschwiegenheit (§ 9 RAO) ist dabei mehr als ein Grundsatz: Sie muss organisatorisch abgesichert sein, von der gesicherten IT über die Aktenführung bis zur schriftlichen Verpflichtung aller Mitarbeitenden.

Im Verkehr mit den Gerichten ist der elektronische Rechtsverkehr Pflicht. Rechtsanwält:innen sind nach § 89c Abs 5 Z 1 GOG zur Teilnahme verpflichtet, eine Eingabe auf Papier gilt als Formmangel, der zu verbessern ist (§ 89c Abs 6 GOG). Der ERV-Zugang gehört deshalb vor dem ersten Schriftsatz eingerichtet und getestet.

Fremde Gelder laufen über die Treuhandeinrichtung der Kammer. Das elektronische anwaltliche Treuhandbuch (eATHB) ist die Einrichtung nach § 10a RAO, über die Rechtsanwält:innen Treuhandschaften abwickeln. In Wien sind Treuhandgelder seit dem 1. Juli 2000 ausschließlich über besonders gesicherte Anderkonten zu führen, über die nur mit Freigabesiegel der Kammer verfügt werden kann. Eine Vertrauensschadenversicherung deckt dort Schäden bis € 15 Millionen je Versicherungsfall. Die Statuten unterscheiden sich im Detail, prüfe daher das Treuhand-Statut deiner eigenen Kammer.

Dazu kommen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (§§ 8a ff RAO): dokumentierte Risikoanalyse, Identifizierung der Parteien und interne Verfahren für Verdachtsfälle. Sie treffen auch die Einzelkanzlei, sobald Immobilien-, Gesellschafts- oder Treuhandgeschäfte betreut werden. Änderungen bei Kanzleisitz oder Gesellschaftern sind der Kammer unverzüglich zu melden (§ 1a Abs 3 RAO), und Bestellungen aus der Verfahrenshilfe sind grundsätzlich zu übernehmen. Plane diese Kapazität von Anfang an ein.

Woher kommen die ersten Mandate?

Die ersten Mandate kommen in der Praxis selten über Werbung, sondern über Menschen: über frühere Kolleg:innen und über Zuweiser:innen, die dich weiterempfehlen. Damit sie das tun können, brauchst du ein erkennbares fachliches Profil. Trotzdem lohnt der Blick auf das Werberecht, denn hier hält sich ein verbreitetes Missverständnis, nämlich das angebliche Werbeverbot.

Werbung ist Rechtsanwält:innen erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit wahr und sachlich informiert und mit den Berufspflichten im Einklang steht (§ 10 Abs 5 RAO). § 47 RL-BA 2015 konkretisiert das. Unzulässig sind etwa marktschreierische Selbstanpreisung, Werbung im Vergleich mit einer individualisierten anderen Kanzlei oder das Anbieten und Gewähren von Vorteilen für Mandatszuführungen (§ 47 Abs 3 RL-BA 2015). Website, Fachbeiträge, Vorträge und Verzeichniseinträge sind damit zulässig und sinnvoll.

Für den Aufbau bewährt sich eine klare Reihenfolge. Erstens die Nische schärfen, denn ein konkretes Rechtsgebiet plus Branche ist leichter weiterzuempfehlen als „Allgemeinpraxis“. Zweitens Zuweiser:innen pflegen, etwa Steuerberatung und Notariate, über fachliche Kooperation statt über Provisionen, die das Berufsrecht ohnehin verbietet. Drittens den Abgang aus der bisherigen Kanzlei sauber klären. Prüfe deinen Dienstvertrag, übergib kollegial und dränge niemanden, denn Klient:innen entscheiden frei, wem sie folgen.

Viele erste Mandate entstehen dort, wo sich die Branche trifft. Die nächsten Termine für Netzwerk und Fachaustausch findest du in unserem Eventkalender. Und sobald die Kanzlei läuft, wird aus der Mandatsgewinnung ein System aus Positionierung, Website und wenigen Kanälen. Wie du das aufsetzt, steht in unserem Ratgeber zum Kanzleimarketing.

Die häufigsten Fehler bei der Kanzleigründung

Diese sechs Fehler sehen wir bei Gründungen am häufigsten, und alle sind vermeidbar:

  1. Die Versorgungsumlage übersehen: Wer mit Kostenstrukturen aus dem Angestelltenverhältnis plant, unterschätzt die Fixlast. In Wien sind 2026 allein € 1.224 pro Monat für die Umlage Teil A fällig, vom ersten Monat nach der Eintragung an.
  2. Nur die Mindestdeckung versichern: € 400.000 sind bei transaktionslastigen oder streitwertstarken Mandaten schnell zu knapp. Die Deckung gehört ans Mandatsprofil angepasst, das ist eine Einschätzung, aber eine mit Haftungsfolgen.
  3. Die GmbH aus Prestige wählen: € 2.400.000 Versicherungssumme, Notariatsakt, Bilanzierung und € 500 Mindestkörperschaftsteuer pro Jahr rechnen sich erst ab einer gewissen Größe. Ohne Rechnung mit der Steuerberatung ist die Rechtsformwahl ein Bauchgefühl.
  4. Den Abgang aus der alten Kanzlei ungeklärt lassen: Mandatsübergänge und nachvertragliche Pflichten sind die typischen Konfliktherde der ersten Monate. Wer den Dienstvertrag prüft und kollegial übergibt, erspart sich Streit und Standesverfahren.
  5. Fristen ohne System führen: Die versäumte Frist ist nach unserer Einschätzung der klassische Haftungsfall der Anwaltschaft. Ab Tag eins braucht es einen Fristenkalender mit zweiter Kontrollinstanz, auch in der Einzelkanzlei.
  6. Ohne Profil starten: In einem Markt mit 7.265 eingetragenen Rechtsanwält:innen (Stand 31. Dezember 2025) bleibt die Kanzlei für alles unsichtbar. Eine klare Positionierung verkürzt den Weg zum ersten Mandat.

Häufige Fragen zur Kanzleigründung in Österreich

Kann ich direkt nach der Rechtsanwaltsprüfung eine Kanzlei gründen?

Ja, sobald du nach der Prüfung in die Liste der Rechtsanwält:innen eingetragen bist, kannst du sofort eine eigene Kanzlei gründen. Die bestandene Prüfung allein genügt nicht, weil erst die Eintragung nach § 1 RAO zur Berufsausübung berechtigt. Eine Wartefrist oder Mindestzeit als angestellte Rechtsanwält:in gibt es nicht.

Brauche ich für eine Rechtsanwaltskanzlei eine Gewerbeberechtigung?

Nein, die Rechtsanwaltschaft ist ein freier Beruf nach der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und fällt nicht unter die Gewerbeordnung. Statt einer Gewerbeanmeldung genügt die Eintragung bei der Rechtsanwaltskammer deines Kanzleisitzes. Mitglied der Wirtschaftskammer wirst du dadurch nicht.

Wie hoch ist die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwält:innen?

Die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflicht beträgt nach § 21a RAO € 400.000 je Versicherungsfall (Stand 2026). Für eine Rechtsanwalts-GmbH und eine GmbH & Co KG mit einer GmbH als einzigem Komplementär gelten € 2.400.000. Fehlt die vorgeschriebene Deckung, haften die Rechtsanwalts-Gesellschafter:innen persönlich und verschuldensunabhängig in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes.

Kann ich eine Kanzlei gemeinsam mit Steuerberater:innen gründen?

Nein, § 21c RAO beschränkt den Gesellschafterkreis einer Rechtsanwalts-Gesellschaft im Wesentlichen auf Rechtsanwält:innen, und seit der Novelle BGBl. I Nr. 63/2026 mit Wirkung ab 1. August 2026 noch strenger als davor. Steuerberater:innen und reine Kapitalgeber:innen scheiden aus. Zulässig ist die Kooperation zwischen getrennten Kanzleien, etwa über wechselseitige fachliche Zusammenarbeit ohne Provision.

Darf ich meine Kanzlei als FlexCo führen?

Ja, grundsätzlich: § 1a RAO lässt Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der Aktiengesellschaft zu, und die FlexCo ist seit 1. Jänner 2024 eine solche Kapitalgesellschaft. Die Erfordernisse der §§ 21a und 21c RAO gelten unverändert, insbesondere die Versicherungssumme von € 2.400.000. In der Praxis ist die Rechtsanwalts-FlexCo bislang die Ausnahme.

Wie viel Startkapital brauche ich für die eigene Kanzlei?

Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nur bei Kapitalgesellschaften: € 10.000 Stammkapital für GmbH und FlexCo (seit 1. Jänner 2024). Wirtschaftlich zählt der Fixkostenpuffer, denn Umlage, Kammerbeitrag und Versicherung laufen ab der Eintragung. In Wien macht allein die Umlage Teil A 2026 € 14.688 pro Jahr aus. Wir raten dir, sechs bis zwölf Monatsfixkosten an Liquidität einzuplanen, bevor du gründest.

Kann ich meine Kanzlei von zu Hause aus führen?

Ja, das Berufsrecht schreibt keine Mindestgröße und keine Bürolage vor. Du brauchst einen der Kammer gemeldeten Kanzleisitz in ihrem Sprengel. Verschwiegenheit (§ 9 RAO) und Datenschutz müssen organisatorisch gesichert sein, etwa durch getrennte Arbeitsbereiche, gesicherte IT und geschützte Aktenführung. Ob du für Besprechungen zusätzlich Räume anmietest, ist eine Praxisfrage, keine rechtliche.

Wie viele Rechtsanwält:innen gibt es in Österreich?

Zum 31. Dezember 2025 waren 7.265 Rechtsanwält:innen in Österreich eingetragen, davon 114 niedergelassene europäische Rechtsanwält:innen. Dazu kamen 2.370 Rechtsanwaltsanwärter:innen, der Frauenanteil bei den Rechtsanwält:innen lag bei 25,6 Prozent. Für Gründer:innen heißt das: Der Markt ist dicht besetzt, Positionierung entscheidet über Sichtbarkeit.

Was ist das elektronische anwaltliche Treuhandbuch (eATHB)?

Das elektronische anwaltliche Treuhandbuch (eATHB) ist die Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammern nach § 10a RAO, über die Rechtsanwält:innen ihnen anvertraute Gelder aus Treuhandschaften abwickeln. In Wien laufen Treuhandgelder seit dem 1. Juli 2000 ausschließlich über besonders gesicherte Anderkonten, über die nur mit Freigabesiegel der Kammer verfügt werden kann. Eine Vertrauensschadenversicherung der Rechtsanwaltskammer Wien deckt Schäden bis € 15 Millionen je Versicherungsfall.

Bekomme ich als Kanzleigründer:in Förderungen?

Ja, in engem Rahmen: Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit auch freiberufliche Neugründungen von Stempelgebühren und den Gerichtsgebühren der Firmenbucheintragung und erlässt bestimmte Lohnnebenkosten für Mitarbeitende für maximal zwölf Monate (Stand 2026). Voraussetzung ist unter anderem, dass du dich in den letzten fünf Jahren nicht in vergleichbarer Weise selbständig betätigt hast, und die NeuFöG-Erklärung muss vor der jeweiligen Amtshandlung vorliegen. Darüber hinaus spielen klassische Wirtschaftsförderungen für Kanzleien nach unserer Einschätzung kaum eine Rolle.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Eintragung, Beiträgen und Berufspflichten erteilt die zuständige Rechtsanwaltskammer, zu Firmenbuchfragen das zuständige Firmenbuchgericht.

Stand: 04.08.2026

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