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Bewerbung · Ratgeber

Bewerbung als Jurist:in in Österreich: Unterlagen, Ablauf und Timing

So bewirbst du dich als Jurist:in in Österreich: Anschreiben auf einer Seite, sechs Schritte im Verfahren und deine Rechte beim Stelleninserat.

9 Kapitel11 Min. Lesezeit

Inhalt

Eine vollständige Bewerbung als Jurist:in in Österreich besteht aus zwei Kernunterlagen, dem Bewerbungsschreiben und dem tabellarischen Lebenslauf, ergänzt um Zeugnisse. Das Bewerbungsschreiben umfasst eine A4-Seite.

Wie das Verfahren danach abläuft, entscheidet sich in Kanzleien und Rechtsabteilungen unterschiedlich, folgt aber wiederkehrenden Mustern. Dieser Ratgeber zeigt dir, was in die Bewerbung gehört, wie der Prozess typischerweise aussieht, welche Wege zur Stelle führen und welche Rechte dir schon beim Stelleninserat zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kern jeder Bewerbung sind Bewerbungsschreiben und Lebenslauf. Das Bewerbungsschreiben ist eine A4-Seite lang, der Lebenslauf höchstens zwei Seiten.
  • Dasselbe Schreiben für mehrere Bewerbungen zu verwenden gehört zu den klassischen Fehlern. Jede Bewerbung wird auf Kanzlei oder Unternehmen angepasst.
  • Stelleninserate müssen nach dem Gleichbehandlungsgesetz geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei formuliert sein und das kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt samt allfälliger Überzahlungsbereitschaft nennen. Wo es kein solches Mindestentgelt gibt, wie bei Konzipient:innen, ist die Mindestgrundlage für die Gehaltsverhandlung anzugeben.
  • Feste Bewerbungsfristen für Konzipientenstellen sind uns keine bekannt. Von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur Entscheidung vergehen nach unserer Beobachtung rund drei Monate, für ein Sommerpraktikum bewirbst du dich im Winter davor.
  • Initiativbewerbungen sind im Rechtsmarkt üblich. An eine konkrete Ansprechperson gerichtet funktionieren sie deutlich besser als an allgemeine Office-Adressen.

Welche Unterlagen gehören in die Bewerbung als Jurist:in?

Eine Bewerbung als Jurist:in besteht aus Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Das Bewerbungsschreiben ist der Werbebrief in eigener Sache mit einem klaren Ziel: die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Es beantwortet zwei Fragen: Warum bewirbst du dich genau auf diese Stelle, und welche Stärken bringst du dafür mit?

Bewerbungsschreiben

Umfang und Pflicht
Pflicht, eine A4-Seite, Hauptteil drei bis vier Absätze

Lebenslauf

Umfang und Pflicht
Pflicht, tabellarisch und antichronologisch, höchstens zwei Seiten

Abschlussdokumente des Studiums

Umfang und Pflicht
Pflicht, sobald dein Studienabschluss vorliegt

Dienstzeugnisse und Praktikumsbestätigungen

Umfang und Pflicht
Auswahl, die zur Stelle passt, nicht der ganze Ordner

Bestätigung über die Gerichtspraxis

Umfang und Pflicht
Beilegen, wenn du sie schon absolviert hast

Maturazeugnis

Umfang und Pflicht
Nach unserer Beobachtung nicht mehr nötig, sobald ein Abschluss vorliegt

Bewährt hat sich das Prinzip einer Basisversion aller Unterlagen, die du für jede Bewerbung kürzt und anpasst. Eine Universalbewerbung, die unverändert an alle geht, ist der sicherste Weg in den Absagenstapel.

Der Aufbau des Bewerbungsschreibens

  1. Eigene Kontaktdaten
  2. Name und Adresse des Arbeitgebers
  3. Ort und Datum
  4. Aussagekräftiger Betreff
  5. Persönliche Anrede an die zuständige Ansprechperson
  6. Bewerbungstext aus Einleitung, Hauptteil und Schlussteil
  7. Grußformel und Unterschrift

Der Hauptteil umfasst drei bis vier Absätze, das Ganze bleibt auf einer A4-Seite. Statt „Sehr geehrte Damen und Herren“ recherchierst du die zuständige Ansprechperson auf der Website und sprichst sie direkt an. Gehaltsvorstellungen gehören nur dann in den Schlussteil, wenn das Inserat sie ausdrücklich verlangt.

Der Lebenslauf ist das zweite Kernstück: tabellarisch, antichronologisch, höchstens zwei Seiten. Wie du Studium, Gerichtspraxis und Praktika darin juristisch überzeugend darstellst, behandelt unser Ratgeber zum Lebenslauf für Jurist:innen im Detail.

Dienstzeugnis in Österreich: Welches Zeugnis steht dir zu?

Ein verbreitetes Missverständnis stammt aus deutschen Ratgebern: die Vorstellung, jedes Arbeitszeugnis enthalte eine codierte Notenskala von „stets zur vollsten Zufriedenheit“ abwärts, die es zu entschlüsseln gelte. Für Österreich führt das in die Irre. Hier besteht nur Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis mit Angaben zur Person, zum Arbeitgeber, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Art der Tätigkeit. Einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung gibt es nicht.

Zugleich schützt dich das Gesetz: Ein Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das dir das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Stellt ein Arbeitgeber freiwillig ein qualifiziertes Zeugnis aus, was viele Kanzleien und Unternehmen tun, darf es also keine versteckten negativen Botschaften enthalten.

Für deine Bewerbung folgt daraus: Lege Dienstzeugnisse bei, aber bewerte sie nicht nach deutscher Logik. Ein knappes österreichisches Dienstzeugnis ohne Lobesformeln ist kein Alarmsignal, sondern oft schlicht das gesetzliche Standardformat. Das gilt in beide Richtungen, auch Recruiter:innen in Österreich lesen einfache Zeugnisse nicht als Abwertung.

Wie läuft der Bewerbungsprozess in Kanzleien und Rechtsabteilungen ab?

Der Bewerbungsprozess folgt aus Bewerbersicht typischerweise sechs Schritten. Die Ausgestaltung ist Marktpraxis und variiert je nach Größe von Kanzlei oder Unternehmen, einen gesetzlich vorgegebenen Ablauf gibt es nicht.

  1. Recherche: Du prüfst Tätigkeitsschwerpunkte, Teamgröße und ausgeschriebene Positionen und legst fest, warum diese Kanzlei oder dieses Unternehmen passt.
  2. Unterlagen anpassen: Bewerbungsschreiben und Lebenslauf werden auf die Stelle zugeschnitten, die im Inserat genannten Muss-Qualifikationen tauchen wörtlich in deinen Unterlagen auf.
  3. Einreichung: über das Bewerbungsportal oder per E-Mail. Bei E-Mail-Bewerbungen gilt: alle Dokumente als PDF, sinnvoll benannt, etwa Bewerbung_Nachname_Position, keine ZIP-Dateien, dazu ein kurzer Mailtext von drei bis vier Sätzen.
  4. Screening: Größere Arbeitgeber sortieren Bewerbungen häufiger technisch vor als kleine Kanzleien, und solche Systeme lesen Text, keine Grafiken. Aufwendig gestaltete Dokumente sollten deshalb maschinenlesbar bleiben.
  5. Gespräche: In Kanzleien sitzen früh Partner:innen oder die ausbildende Rechtsanwält:in am Tisch, oft schon im ersten Gespräch. In Rechtsabteilungen laufen üblicherweise zwei Runden, eine mit HR und eine mit der Leitung der Rechtsabteilung. Wie es dort weitergeht, zeigt unser Ratgeber zum Karriereweg als Legal Counsel.
  6. Entscheidung: Zusage, Dienstvertrag, Startdatum. Das Inserat ist nur eine Einladung zur Bewerbung und noch kein Angebot.

Nach dem Absenden lohnt ein regelmäßiger Blick in den Spam-Ordner, damit keine Rückmeldung untergeht. Klingt banal, kostet aber jedes Jahr Einladungen.

Bindet eine mündliche Zusage?

Der Arbeitsvertrag ist in Österreich formfrei, schon eine mündliche Einigung über Tätigkeit, Entgelt und Beginn kann binden. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, muss dir der Arbeitgeber einen Dienstzettel aushändigen. Schriftlichkeit schafft trotzdem Klarheit, halte das Wesentliche also im Dienstvertrag fest.

Wie findest du eine Stelle als Jurist:in? Inserat, Initiativbewerbung, Netzwerk

Zu einer Stelle als Jurist:in führen drei Wege: das ausgeschriebene Inserat, die Initiativbewerbung und der persönliche Kontakt. Am direktesten geht es über ein Inserat auf Jobbörsen, Karriereseiten der Kanzleien oder Bewerbungsportalen. Ein Sonderfall sind One-Click-Bewerbungen, bei denen du dich mit hinterlegtem Profil bewirbst: bequem, aber ohne die Möglichkeit, deine Eignung für genau diese Stelle zu zeigen. Für Positionen, die dir wichtig sind, bleibt die vollständige, angepasste Bewerbung die stärkere Variante.

Daneben ist die Initiativbewerbung im Rechtsmarkt etabliert. Eine Initiativbewerbung ist eine Bewerbung ohne ausgeschriebene Stelle, gerichtet an einen Arbeitgeber, bei dem du arbeiten möchtest. Sie funktioniert deutlich besser, wenn sie an eine konkrete Ansprechperson geht, etwa die Partnerin des Fachbereichs oder die HR-Leitung, statt an allgemeine Adressen wie office@ oder info@, wo sie erfahrungsgemäß häufig untergeht.

Der dritte Weg läuft über persönliche Kontakte: Karriereevents, Universitätsveranstaltungen, Praktika, die in Fixanstellungen münden. Gerade Kanzleien besetzen Konzipientenstellen gern mit Menschen, die sie aus dem Praktikum oder als studentische Mitarbeiter:innen bereits kennen. Das ist kein Ersatz für gute Unterlagen, senkt aber die Hürde zum ersten Gespräch erheblich. Welche Wege dir mit Jus insgesamt offenstehen, zeigt unser Überblick zur Karriere mit Jus, die nächsten Termine findest du in unserem Eventkalender.

Bewerbung als Konzipient:in: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Der realistische Vorlauf für eine Konzipientenstelle liegt bei rund drei Monaten von den ersten Vorbereitungen bis zur Entscheidung, für ein Sommerpraktikum bewirbst du dich im Winter davor. Feste Bewerbungsfristen für Konzipientenstellen sind uns keine bekannt, Kanzleien schreiben ganzjährig aus und besetzen nach Bedarf. Zwischen erster Bewerbung und Dienstantritt liegen Gespräche, Entscheidungswege und deine eigenen Stationen, etwa die Gerichtspraxis. Sie dauert fünf Monate (§ 2 Abs 2 RAO, § 2 Abs 1 RAPG idF Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 25/2025, in Kraft seit 1. Juli 2025). Wer den Zulassungsantrag bis 30. Juni 2025 gestellt und damals bereits alle Voraussetzungen erfüllt hat, absolviert noch sieben Monate (§ 60 Abs 23 RAO, § 29 Abs 3 RAPG).

So sieht ein realistischer Ablauf aus unserer Beobachtung aus, als Orientierung und nicht als Regel:

Monat 0

Was du tust
Zielarbeitgeber festlegen, Basisunterlagen auf Stand bringen

Monat 1

Was du tust
Erste angepasste Bewerbungen verschicken, neue Inserate im Blick behalten

Monat 2 bis 3

Was du tust
Gespräche führen und entscheiden

Praktikum im Sommer

Was du tust
Bewerbung im Winter davor abschicken

Wer den Dienstantritt an das Ende der Gerichtspraxis koppeln will, rechnet von dort aus rückwärts.

Für Praktika und studentische Mitarbeit gilt: früh dran sein. Beliebte Plätze in größeren Kanzleien sind nach unserer Beobachtung oft Monate vor den Semesterferien vergeben.

Was muss ein Stelleninserat enthalten, und was heißt das für dich?

Stellenausschreibungen unterliegen in Österreich dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Verpflichtet sind Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler und das AMS. Sie müssen Inserate geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei formulieren. Dazu muss das für die Stelle geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz beziehungsweise andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt im Inserat stehen, samt einem Hinweis auf die Bereitschaft zur Überzahlung, wenn es eine gibt. Gibt es für einen Wirtschaftsbereich kein solches Mindestentgelt, ist jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Arbeitsvertragsverhandlungen dienen soll (§ 9 Abs 2 GlBG).

Nur für diesen zweiten Fall sieht das Gesetz eine Ausnahme von der Entgeltangabe vor: Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften sowie, in Unternehmen anderer Rechtsform, leitende Angestellte mit dauernd maßgebendem Einfluss auf die Unternehmensführung (§ 10 Abs 2 Z 2 Arbeiterkammergesetz 1992). Bei Verstößen gegen die Ausschreibungspflichten wird die Bezirksverwaltungsbehörde nur auf Antrag tätig, antragsberechtigt sind Stellenwerber:innen und die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Arbeitgeber werden beim ersten Verstoß ermahnt, bei weiteren Verstößen droht eine Geldstrafe bis € 360 (§§ 10 und 24 GlBG).

Für dich als Bewerber:in heißt das zweierlei:

  • Die Entgeltangabe im Inserat ist die Untergrenze für die Gehaltsverhandlung, keine Zusage über dein späteres Gehalt, verbindlich ist der Dienstvertrag. Bei Konzipientenstellen gibt es keinen Kollektivvertrag, die genannte Zahl ist dort die Verhandlungsbasis, die sich der Arbeitgeber selbst gesetzt hat.
  • Ein Inserat ganz ohne Entgeltangabe ist ein Hinweis auf wenig sorgfältiges Recruiting.

Wer sich durch eine Ausschreibung oder im Verfahren diskriminiert sieht, kann sich zur Beratung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.

Die häufigsten Fehler bei der Bewerbung als Jurist:in

Diese Fehler sehen wir in der Praxis am öftesten, und sie sind alle vermeidbar:

  1. Dieselbe Bewerbung an alle: ein Klassiker unter den Fehlern, und im überschaubaren österreichischen Rechtsmarkt fällt eine Kopie besonders schnell auf.
  2. Falscher oder fehlender Adressat: „Sehr geehrte Damen und Herren“, obwohl die Ansprechperson auf der Kanzleiwebsite steht. Schlimmer noch: der Name der falschen Kanzlei aus der letzten Bewerbung im Text.
  3. Muss-Qualifikationen ignoriert: Verlangt das Inserat etwa Deutsch und Englisch verhandlungssicher oder ein abgeschlossenes Studium, müssen diese Punkte in deinen Unterlagen ausdrücklich vorkommen.
  4. Chaotische Anhänge: fünf einzelne Dateien, ZIP-Archive oder Dateinamen wie scan_final_2.pdf statt eines sauber benannten PDF-Pakets.
  5. Deutsche Begriffe und Logik: Referendariat, Staatsexamen oder Zeugnis-Geheimcodes signalisieren, dass Vorlagen aus Deutschland kopiert wurden. In Österreich gelten andere Begriffe und andere Regeln.
  6. Unaufgeforderte Gehaltsangaben: Gehaltsvorstellungen gehören nur ins Bewerbungsschreiben, wenn das Inserat sie verlangt.
  7. Funkstille nach dem Absenden: Rückfragen des Arbeitgebers tagelang unbeantwortet lassen oder umgekehrt nie nachfassen. Beides kostet Chancen, die inhaltlich schon gewonnen waren.

Checkliste vor dem Absenden

  • Bewerbungsschreiben auf diese Stelle angepasst, eine A4-Seite?
  • Ansprechperson recherchiert und persönlich angesprochen?
  • Alle Muss-Qualifikationen aus dem Inserat ausdrücklich abgedeckt?
  • Lebenslauf aktuell, höchstens zwei Seiten, Stationen mit Monatsangaben?
  • Zeugnisse als Auswahl beigelegt, alles in wenigen sauber benannten PDFs?
  • Kanzleiname, Positionsbezeichnung und Anrede dreifach geprüft?
  • Seriöse E-Mail-Adresse und erreichbare Telefonnummer angegeben?
  • Kalendereintrag zum Nachfassen gesetzt, Spam-Ordner im Blick?

Häufige Fragen zur Bewerbung als Jurist:in

Ist ein Bewerbungsschreiben in Österreich nötig?

Ja, das Bewerbungsschreiben gehört in Österreich neben dem Lebenslauf zum Standard der Bewerbungsunterlagen. Nur wenn ein Bewerbungsportal ausdrücklich keines vorsieht, kannst du darauf verzichten. Im Rechtsmarkt ist es zugleich deine Chance zu zeigen, warum genau diese Kanzlei oder dieses Unternehmen.

Kann ich das Anschreiben direkt in die E-Mail schreiben?

Möglich ist das, sicherer ist das Bewerbungsschreiben als PDF im Anhang. Der E-Mail-Text selbst bleibt dann kurz: drei bis vier Sätze mit Positionsbezeichnung, Verweis auf die Anlagen und Grußformel. So bleibt dein Schreiben formatiert erhalten, egal mit welchem Programm es geöffnet wird.

Welche Zeugnisse lege ich als Absolvent:in bei?

Als Absolvent:in genügen die Abschlussdokumente des Studiums, Dienstzeugnisse oder Bestätigungen über Praktika und die Bestätigung über die Gerichtspraxis. Das Maturazeugnis ist nach unserer Beobachtung nicht mehr nötig, sobald ein Studienabschluss vorliegt. Weniger, dafür relevante Dokumente schlagen den vollständigen Aktenordner.

Darf ich mich bei mehreren Kanzleien gleichzeitig bewerben?

Ja, parallele Bewerbungen sind üblich und völlig legitim, Arbeitgeber rechnen damit. Wichtig ist nur Sorgfalt im Detail, damit keine Bewerbung Spuren einer anderen enthält. Erhältst du eine Zusage, während andere Verfahren laufen, sagst du dort zeitnah und höflich ab.

Wie viele Bewerbungen sind sinnvoll?

Eine feste Zahl gibt es nicht, sinnvoll sind so viele Bewerbungen, wie du individuell anpassen kannst. Zehn zugeschnittene Bewerbungen bringen im Rechtsmarkt erfahrungsgemäß mehr als fünfzig identische.

Was tun, wenn keine Rückmeldung auf die Bewerbung kommt?

Prüfe zuerst den Spam-Ordner, dort landen Rückmeldungen erstaunlich oft. Danach ist eine einmalige, freundliche Nachfrage per E-Mail nach einigen Wochen legitim und üblich. Einen Rechtsanspruch auf eine Antwort oder eine Begründung der Absage gibt es allerdings nicht.

Lohnt sich eine Initiativbewerbung bei Kanzleien?

Ja, die Initiativbewerbung ist im österreichischen Rechtsmarkt etabliert, gerade bei kleineren und mittleren Kanzleien, die nicht laufend inserieren. Richte sie an eine konkrete Ansprechperson statt an allgemeine Office-Adressen und mache im Schreiben klar, welchen Bereich und welche Rolle du anstrebst.

Gilt die Mindestentgelt-Pflicht auch für Konzipientenstellen?

Ja. Für Rechtsanwaltsanwärter:innen gibt es keinen Kollektivvertrag, die Kollektivverträge für Rechtsanwaltsangestellte nehmen sie ausdrücklich aus. Genau für solche Bereiche ordnet § 9 Abs 2 GlBG an, jenes Entgelt zu nennen, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlung dienen soll. Inserate für Konzipient:innen müssen also eine Entgeltangabe und eine allfällige Überzahlungsbereitschaft enthalten. Die Zahl ist die Untergrenze der Verhandlung, keine Gehaltszusage.

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis?

Nein, in Österreich besteht nur Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis über Dauer und Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung kann der Arbeitgeber freiwillig ausstellen. Unzulässig sind in jedem Fall Formulierungen, die dir die Jobsuche erschweren.

Soll ich im Bewerbungsschreiben erwähnen, dass die Gerichtspraxis noch aussteht?

Ja, nenne den geplanten Zeitraum gleich im Schreiben. Viele Kanzleien stellen Jurist:innen vor oder nach der Gerichtspraxis ein, das ist eine Frage der Vereinbarung und nicht des Gesetzes. Für die spätere Eintragung als Rechtsanwält:in ist die Gerichtspraxis Teil der praktischen Verwendung nach § 2 RAO, das erklärt unser Ratgeber zum Weg in die Anwaltschaft. Kläre den geplanten Ablauf am besten schon im Bewerbungsgespräch.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beratung zu Ausschreibungspflichten und Diskriminierungsfragen bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft, zu Dienstzeugnissen die Arbeiterkammer.

Stand: 15.09.2026

Nicht öffentlich inseriert

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