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Bewerbung · Ratgeber

Die Bewerbung als Jurist:in: Unterlagen, Ablauf und Timing in Österreich

Bewerbung als Jurist:in in Österreich: welche Unterlagen zählen, wie Kanzleien auswählen, was im Stelleninserat stehen muss. Mit Zeitplan, Checkliste, FAQ.

9 Kapitel10 Min. Lesezeit

Inhalt

Eine vollständige Bewerbung als Jurist:in in Österreich besteht aus zwei Kernunterlagen, dem Bewerbungsschreiben und dem tabellarischen Lebenslauf, ergänzt um Zeugnisse. Das Bewerbungsschreiben umfasst eine A4-Seite.

Wie das Verfahren danach abläuft, entscheidet sich in Kanzleien und Rechtsabteilungen unterschiedlich, folgt aber wiederkehrenden Mustern. Dieser Ratgeber zeigt dir, was in die Bewerbung gehört, wie der Prozess typischerweise aussieht, welche Wege zur Stelle führen und welche Rechte dir schon beim Stelleninserat zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kern jeder Bewerbung sind Bewerbungsschreiben und Lebenslauf. Das Bewerbungsschreiben ist eine A4-Seite lang, der Lebenslauf höchstens zwei Seiten.
  • Dasselbe Schreiben für mehrere Bewerbungen zu verwenden gehört zu den klassischen Don'ts. Jede Bewerbung wird auf Kanzlei oder Unternehmen angepasst.
  • Stelleninserate müssen nach dem Gleichbehandlungsgesetz geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei formuliert sein und das kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt samt allfälliger Überzahlungsbereitschaft nennen.
  • In Österreich besteht nur Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis über Dauer und Art der Tätigkeit. Deutsche Zeugnis-Geheimcodes sind hier kein verlässlicher Maßstab.
  • Initiativbewerbungen sind im Rechtsmarkt üblich. An eine konkrete Ansprechperson gerichtet funktionieren sie deutlich besser als an allgemeine Office-Adressen.

Welche Unterlagen gehören in die Bewerbung als Jurist:in?

Eine Bewerbung als Jurist:in besteht aus Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Das Bewerbungsschreiben ist der Werbebrief in eigener Sache mit einem klaren Ziel: die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Es beantwortet zwei Fragen: Warum bewirbst du dich genau auf diese Stelle, und welche Stärken bringst du dafür mit?

Zum Aufbau des Bewerbungsschreibens gehören die eigenen Kontaktdaten, Name und Adresse des Arbeitgebers, Ort und Datum, ein aussagekräftiger Betreff, eine persönliche Anrede, der Bewerbungstext aus Einleitung, Hauptteil und Schlussteil sowie Grußformel und Unterschrift. Der Hauptteil umfasst drei bis vier Absätze, das Ganze bleibt auf einer A4-Seite. Statt „Sehr geehrte Damen und Herren“ recherchierst du die zuständige Ansprechperson auf der Website und sprichst sie direkt an. Gehaltsvorstellungen gehören nur dann in den Schlussteil, wenn das Inserat sie ausdrücklich verlangt.

Der Lebenslauf ist das zweite Kernstück: tabellarisch, antichronologisch, höchstens zwei Seiten. Wie du Studium, Gerichtspraxis und Praktika darin juristisch überzeugend darstellst, behandelt unser Ratgeber zum Lebenslauf für Jurist:innen im Detail.

Bei den Zeugnissen genügt eine Auswahl: Abschlussdokumente des Studiums, Dienstzeugnisse und Bestätigungen über Praktika oder die Gerichtspraxis. Bewährt hat sich das Prinzip einer Basisversion aller Unterlagen, die du für jede Bewerbung kürzt und anpasst. Eine Universalbewerbung, die unverändert an alle geht, ist der sicherste Weg in den Absagenstapel. Verwende deshalb nicht denselben Brief für mehrere Bewerbungen.

Wie läuft der Bewerbungsprozess in Kanzleien und Rechtsabteilungen ab?

Der Bewerbungsprozess folgt aus Bewerbersicht typischerweise sechs Schritten. Die Ausgestaltung ist Marktpraxis und variiert je nach Größe von Kanzlei oder Unternehmen, einen gesetzlich vorgegebenen Ablauf gibt es nicht.

  1. Recherche: Du prüfst Tätigkeitsschwerpunkte, Teamgröße und ausgeschriebene Positionen und legst fest, warum diese Kanzlei oder dieses Unternehmen passt.
  2. Unterlagen anpassen: Bewerbungsschreiben und Lebenslauf werden auf die Stelle zugeschnitten, die im Inserat genannten Muss-Qualifikationen tauchen wörtlich in deinen Unterlagen auf.
  3. Einreichung: über das Bewerbungsportal oder per E-Mail. Bei E-Mail-Bewerbungen gilt: alle Dokumente als PDF, sinnvoll benannt, etwa Bewerbung_Nachname_Position, keine ZIP-Dateien, dazu ein kurzer Mailtext von drei bis vier Sätzen.
  4. Screening: Viele größere Arbeitgeber sortieren Bewerbungen technisch vor, und solche Systeme lesen Text, keine Grafiken. Aufwendig gestaltete Dokumente sollten deshalb maschinenlesbar bleiben. In großen Einheiten begegnet uns das häufiger als in kleinen Kanzleien.
  5. Gespräche: In Kanzleien sitzen früh Partner:innen oder die ausbildende Rechtsanwältin am Tisch, oft schon im ersten Gespräch. In Rechtsabteilungen laufen üblicherweise zwei Runden, eine mit HR und eine mit der Leitung der Rechtsabteilung. Wie es dort weitergeht, zeigt unser Ratgeber zum Karriereweg als Legal Counsel.
  6. Entscheidung: Zusage, Dienstvertrag, Startdatum. Das Inserat ist nur eine Einladung zur Bewerbung und noch kein Angebot. Der Arbeitsvertrag selbst ist in Österreich formfrei, schon eine mündliche Einigung über Tätigkeit, Entgelt und Beginn kann binden. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, muss dir der Arbeitgeber einen Dienstzettel aushändigen. Schriftlichkeit schafft trotzdem Klarheit, halte das Wesentliche also im Dienstvertrag fest.

Nach dem Absenden lohnt ein regelmäßiger Blick in den Spam-Ordner, damit keine Rückmeldung untergeht. Klingt banal, kostet aber jedes Jahr Einladungen.

Welche Wege führen zur Stelle?

Der direkteste Weg ist die Bewerbung auf ein ausgeschriebenes Inserat über Jobbörsen, Karriereseiten der Kanzleien oder Bewerbungsportale. Ein Sonderfall sind One-Click-Bewerbungen, bei denen du dich mit hinterlegtem Profil bewirbst: bequem, aber ohne die Möglichkeit, deine Eignung für genau diese Stelle zu zeigen. Für Positionen, die dir wichtig sind, bleibt die vollständige, angepasste Bewerbung die stärkere Variante.

Daneben ist die Initiativbewerbung im Rechtsmarkt etabliert. Eine Initiativbewerbung ist eine Bewerbung ohne ausgeschriebene Stelle, gerichtet an einen Arbeitgeber, bei dem du arbeiten möchtest. Sie funktioniert deutlich besser, wenn sie an eine konkrete Ansprechperson geht, etwa die Partnerin des Fachbereichs oder die HR-Leitung, statt an allgemeine Adressen wie office@ oder info@, wo sie erfahrungsgemäß häufig untergeht.

Der dritte Weg läuft über persönliche Kontakte: Karriereevents, Universitätsveranstaltungen, Praktika, die in Fixanstellungen münden. Gerade Kanzleien besetzen Konzipientenstellen gern mit Menschen, die sie aus dem Praktikum oder als studentische Mitarbeiter:innen bereits kennen. Das ist kein Ersatz für gute Unterlagen, senkt aber die Hürde zum ersten Gespräch erheblich. Welche Wege dir mit Jus insgesamt offenstehen, zeigt unser Überblick zur Karriere mit Jus, die nächsten Termine findest du in unserem Eventkalender.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung?

Feste Bewerbungsfristen für Konzipientenstellen sind uns keine bekannt, Kanzleien schreiben ganzjährig aus und besetzen nach Bedarf. Plane trotzdem Vorlauf ein: Zwischen erster Bewerbung und Dienstantritt liegen Gespräche, Entscheidungswege und deine eigenen Stationen, etwa die Gerichtspraxis. Sie dauert fünf Monate, für Zulassungsanträge bis 30. Juni 2025 waren es sieben (§ 29 Abs 3 RAPG idF Budgetbegleitgesetz 2025).

Ein realistischer Ablauf aus unserer Beobachtung, als Orientierung und nicht als Regel: In Monat 0 legst du Zielarbeitgeber fest und bringst deine Basisunterlagen auf Stand. In Monat 1 verschickst du die ersten angepassten Bewerbungen und behältst neue Inserate im Blick. In den Monaten 2 und 3 laufen Gespräche und du triffst deine Entscheidung. Wer den Dienstantritt an das Ende der Gerichtspraxis koppeln will, rechnet von dort aus rückwärts.

Für Praktika und studentische Mitarbeit gilt: früh dran sein. Beliebte Plätze in größeren Kanzleien sind nach unserer Beobachtung oft Monate vor den Semesterferien vergeben. Wer im Sommer arbeiten will, bewirbt sich sinnvollerweise im Winter davor.

Was muss ein Stelleninserat enthalten, und was heißt das für dich?

Stellenausschreibungen unterliegen in Österreich dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler und das AMS sind verpflichtet, Inserate geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei zu formulieren und das für die Stelle geltende kollektivvertragliche oder gesetzlich festgelegte Mindestentgelt samt einer allfälligen Bereitschaft zur Überzahlung anzugeben. Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen, ausgenommen sind im Wesentlichen hohe Führungspositionen.

Für dich als Bewerber:in heißt das zweierlei. Erstens: Die Entgeltangabe im Inserat ist eine gesetzliche Untergrenze, keine Zusage über dein späteres Gehalt, verbindlich ist der Dienstvertrag. Zweitens: Ein Inserat ganz ohne Entgeltangabe ist ein Hinweis auf wenig sorgfältiges Recruiting. Wer sich durch eine Ausschreibung oder im Verfahren diskriminiert sieht, kann sich zur Beratung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.

Warum deutsche Zeugnis-Geheimcodes in Österreich in die Irre führen

Ein verbreitetes Missverständnis stammt aus deutschen Ratgebern: die Vorstellung, jedes Arbeitszeugnis enthalte eine codierte Notenskala von „stets zur vollsten Zufriedenheit“ abwärts, die es zu entschlüsseln gelte. Für Österreich führt das in die Irre. Hier besteht nur Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis mit Angaben zur Person, zum Arbeitgeber, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Art der Tätigkeit. Einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung gibt es nicht.

Zugleich schützt dich das Gesetz: Ein Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das dir das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Stellt ein Arbeitgeber freiwillig ein qualifiziertes Zeugnis aus, was viele Kanzleien und Unternehmen tun, darf es also keine versteckten negativen Botschaften enthalten.

Für deine Bewerbung folgt daraus: Lege Dienstzeugnisse bei, aber bewerte sie nicht nach deutscher Logik. Ein knappes österreichisches Dienstzeugnis ohne Lobesformeln ist kein Alarmsignal, sondern oft schlicht das gesetzliche Standardformat. Das gilt in beide Richtungen, auch Recruiter:innen in Österreich lesen einfache Zeugnisse nicht als Abwertung.

Die häufigsten Fehler bei der Bewerbung als Jurist:in

Diese Fehler sehen wir in der Praxis am öftesten, und sie sind alle vermeidbar:

  1. Dieselbe Bewerbung an alle: ein klassisches Don't, und im überschaubaren österreichischen Rechtsmarkt fällt eine Kopie besonders schnell auf.
  2. Falscher oder fehlender Adressat: „Sehr geehrte Damen und Herren“, obwohl die Ansprechperson auf der Kanzleiwebsite steht. Schlimmer noch: der Name der falschen Kanzlei aus der letzten Bewerbung im Text.
  3. Muss-Qualifikationen ignoriert: Verlangt das Inserat etwa Deutsch und Englisch verhandlungssicher oder ein abgeschlossenes Studium, müssen diese Punkte in deinen Unterlagen ausdrücklich vorkommen.
  4. Chaotische Anhänge: fünf einzelne Dateien, ZIP-Archive oder Dateinamen wie scan_final_2.pdf statt eines sauber benannten PDF-Pakets.
  5. Deutsche Begriffe und Logik: Referendariat, Staatsexamen oder Zeugnis-Geheimcodes signalisieren, dass Vorlagen aus Deutschland kopiert wurden. In Österreich gelten andere Begriffe und andere Regeln.
  6. Unaufgeforderte Gehaltsangaben: Gehaltsvorstellungen gehören nur ins Bewerbungsschreiben, wenn das Inserat sie verlangt.
  7. Funkstille nach dem Absenden: Spam-Ordner nicht prüfen, Rückfragen des Arbeitgebers tagelang unbeantwortet lassen oder umgekehrt nie nachfragen. Beides kostet Chancen, die inhaltlich schon gewonnen waren.

Checkliste vor dem Absenden

  • Bewerbungsschreiben auf diese Stelle angepasst, eine A4-Seite?
  • Ansprechperson recherchiert und persönlich angesprochen?
  • Alle Muss-Qualifikationen aus dem Inserat ausdrücklich abgedeckt?
  • Lebenslauf aktuell, höchstens zwei Seiten, Stationen mit Monatsangaben?
  • Zeugnisse als Auswahl beigelegt, alles in wenigen sauber benannten PDFs?
  • Kanzleiname, Positionsbezeichnung und Anrede dreifach geprüft?
  • Seriöse E-Mail-Adresse und erreichbare Telefonnummer angegeben?
  • Kalendereintrag zum Nachfassen gesetzt, Spam-Ordner im Blick?

Häufige Fragen zur Bewerbung als Jurist:in

Muss ich ein Bewerbungsschreiben mitschicken?

Ja, das Bewerbungsschreiben gehört in Österreich neben dem Lebenslauf zum Standard der Bewerbungsunterlagen. Nur wenn ein Bewerbungsportal ausdrücklich keines vorsieht, kannst du darauf verzichten. Im Rechtsmarkt ist es zugleich deine Chance zu zeigen, warum genau diese Kanzlei oder dieses Unternehmen.

Kann ich das Anschreiben direkt in die E-Mail schreiben?

Möglich ist das, sicherer ist das Bewerbungsschreiben als PDF im Anhang. Der E-Mail-Text selbst bleibt dann kurz: drei bis vier Sätze mit Positionsbezeichnung, Verweis auf die Anlagen und Grußformel. So bleibt dein Schreiben formatiert erhalten, egal mit welchem Programm es geöffnet wird.

Welche Zeugnisse lege ich als Absolvent:in bei?

Als Absolvent:in genügen die Abschlussdokumente des Studiums, Dienstzeugnisse oder Bestätigungen über Praktika und die Bestätigung über die Gerichtspraxis. Das Maturazeugnis ist nach unserer Beobachtung nicht mehr nötig, sobald ein Studienabschluss vorliegt. Weniger, dafür relevante Dokumente schlagen den vollständigen Aktenordner.

Darf ich mich bei mehreren Kanzleien gleichzeitig bewerben?

Ja, parallele Bewerbungen sind üblich und völlig legitim, Arbeitgeber rechnen damit. Wichtig ist nur Sorgfalt im Detail, damit keine Bewerbung Spuren einer anderen enthält. Erhältst du eine Zusage, während andere Verfahren laufen, sagst du dort zeitnah und höflich ab.

Wie viele Bewerbungen sind sinnvoll?

Eine feste Zahl gibt es nicht, sinnvoll sind so viele Bewerbungen, wie du individuell anpassen kannst. Dasselbe Schreiben an alle zu schicken zählt zu den klassischen Fehlern. Zehn zugeschnittene Bewerbungen bringen im Rechtsmarkt erfahrungsgemäß mehr als fünfzig identische.

Was mache ich, wenn keine Rückmeldung kommt?

Prüfe zuerst den Spam-Ordner, dort landen Rückmeldungen erstaunlich oft. Danach ist eine einmalige, freundliche Nachfrage per E-Mail nach einigen Wochen legitim und üblich. Einen Rechtsanspruch auf eine Antwort oder eine Begründung der Absage gibt es allerdings nicht.

Kann ich mich ohne ausgeschriebene Stelle bewerben?

Ja, die Initiativbewerbung ist im österreichischen Rechtsmarkt etabliert, gerade bei kleineren und mittleren Kanzleien, die nicht laufend inserieren. Richte sie an eine konkrete Ansprechperson statt an allgemeine Office-Adressen und mache im Schreiben klar, welchen Bereich und welche Rolle du anstrebst.

Gilt die Mindestentgelt-Pflicht auch für Konzipientenstellen?

Ja, die Pflicht zur Angabe des Mindestentgelts gilt nach dem Gleichbehandlungsgesetz für Stellenausschreibungen allgemein, ausgenommen sind im Wesentlichen hohe Führungspositionen. Inserate für Konzipient:innen müssen also ein Mindestentgelt und eine allfällige Überzahlungsbereitschaft nennen. Die Angabe ist eine Untergrenze, keine Gehaltszusage.

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis?

Nein, in Österreich besteht nur Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis über Dauer und Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung kann der Arbeitgeber freiwillig ausstellen. Unzulässig sind in jedem Fall Formulierungen, die dir die Jobsuche erschweren.

Brauche ich die Gerichtspraxis schon vor der ersten Bewerbung in einer Kanzlei?

Nein, viele Kanzleien stellen Jurist:innen auch vor oder nach der Gerichtspraxis ein, das ist eine Frage der Vereinbarung, nicht des Gesetzes. Für die spätere Eintragung als Rechtsanwält:in ist die Gerichtspraxis aber Teil der praktischen Verwendung nach § 2 RAO. Wie dieser Weg im Detail aussieht, steht in unserem Ratgeber zum Weg in die Anwaltschaft. Kläre den geplanten Ablauf am besten schon im Bewerbungsgespräch.

Aktuelle Stellen für Jurist:innen findest du in der LawFinder Jobbörse.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Ausschreibungspflichten und Diskriminierungsfragen erteilt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, zu Dienstzeugnissen die Arbeiterkammer.

Stand: 04.08.2026

Nicht öffentlich inseriert

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