Substitut:in
Substitut:innen vertreten Rechtsanwält:innen kraft Substitutionsvollmacht vor Gerichten und Behörden. Für Konzipient:innen ist das Substituieren eine der wichtigsten Aufgaben der Ausbildung.
Welche Verhandlungen substituiert werden dürfen, hängt vom Ausbildungsstand ab: Mit fortschreitender Konzipientenzeit und nach Ablegung von Prüfungsteilen erweitert sich der Umfang der Vertretungsbefugnis.
Substituieren ist Lernen im Ernstfall: eigenständiges Auftreten vor Gericht, schnelles Reagieren in der Verhandlung, direkte Verantwortung gegenüber Mandant:innen. Kaum eine Tätigkeit bereitet besser auf die spätere Anwaltspraxis vor.
Daneben existiert ein eigener Markt für Substitutionen zwischen Kanzleien: Wer kurzfristig eine Verhandlung an einem anderen Gerichtsstandort abdecken muss, beauftragt lokale Substitut:innen.