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LawFinder
Kanzleialltag

Generative KI

Generative KI bezeichnet Systeme, die aus einer Eingabe eigenständig neue Inhalte erzeugen, im juristischen Bereich Vertragsklauseln, Schriftsatzentwürfe, Zusammenfassungen und Korrespondenz. Ihr Einsatz in der Kanzlei berührt drei Pflichtenkreise.

Berufsrechtlich ist die Verschwiegenheit zu wahren. Mandatsbezogene Informationen dürfen nur in Systeme eingegeben werden, bei denen eine Weiterverwendung zu Trainingszwecken und ein Zugriff Dritter ausgeschlossen sind. Die Auslagerung an einen Anbieter ist wie jede Einbindung von Hilfspersonen abzusichern.

Datenschutzrechtlich bedarf die Verarbeitung personenbezogener Daten einer Rechtsgrundlage samt Auftragsverarbeitungsvertrag und Prüfung von Drittlandübermittlungen.

Haftungsrechtlich bleibt die Verantwortung ungeteilt beim Rechtsanwalt. Der Einsatz eines Werkzeugs entlastet nicht, und jeder Output ist auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen. Die Verordnung über künstliche Intelligenz sieht für generative Modelle eigene Transparenzpflichten vor.