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Ausbildung & Prüfung

Diplomstudium der Rechtswissenschaften

Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist die grundständige juristische Ausbildung in Österreich. Sein Abschluss führt zum akademischen Grad Magistra oder Magister der Rechtswissenschaften.

Es gliedert sich in drei Abschnitte: einen einführenden Teil mit Rechtsgeschichte, Römischem Recht und Grundlagenfächern, einen Kernbereich mit Bürgerlichem Recht, Unternehmens- und Arbeitsrecht, Straf-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Verfahrensrecht, und einen Vertiefungsteil mit Wahlfachkörben und wissenschaftlichen Arbeiten.

Anders als in Deutschland gibt es kein Staatsexamen. Das Studium schließt mit den Prüfungen der Universität ab, und der Zugang zu den Rechtsberufen wird erst danach über die jeweiligen Berufsgesetze geregelt. Der Abschluss ist Voraussetzung für Gerichtspraxis, Konzipientur, Richteramtsanwärterschaft und Notariatskandidatur.

Angeboten wird das Studium an mehreren öffentlichen Universitäten. Daneben bestehen Bachelor- und Masterstudien mit rechtlichem Schwerpunkt, die allerdings nicht in jedem Fall den Zugang zu den klassischen Rechtsberufen eröffnen. Maßgeblich ist, ob das jeweilige Berufsgesetz das absolvierte Studium anerkennt.