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LawFinder

Event · 24. November 2026

Betriebsvereinbarungen optimal gestalten oder ändern

Praxiswissen für betriebliche Entscheidungsträger

  • Hybrid
  • ab € 810
Logo von ARS Akademie

Anbieter ARS Akademie · ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien und online

Eckdaten

Datum
Di, 24. November 2026
Uhrzeit
09:00–17:00 Uhr
Ort
ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien
Teilnahme
Hybrid
Preis
ab € 810Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.
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Anmeldung und Details bei ARS Akademie (öffnet in neuem Tab).

Überblick

Darum lohnt sich die Teilnahme

  • Von inhaltlichen Arbeitsbedingungen bis zu organisatorischen Eckpunkten: Erfahren Sie vom Experten, was genau sich über Betriebsvereinbarungen regeln lässt.
  • Sie kennen Gestaltungsmöglichkeiten und konkrete Umsetzungsdetails und wissen über die Wirkung von Betriebsvereinbarungen Bescheid.

Kursüberblick

Betriebsvereinbarungen, die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, regeln Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen. Erfahren Sie im Detail, welche Regelungsbereiche und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, welche Wirkungen und Nachwirkungen eine Betriebsvereinbarung hat und wie Sie am besten mit ausgewählten Problemfeldern (z.B. mit der Kontrolle eines Alkoholverbots) umgehen. Sie wissen, was zum Geltungsbereich zu beachten ist, kennen die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und befassen sich mit der Verhandlung der in der Vereinbarung enthaltenen Regelungen und aktuellen Judikaten.

Kursinhalte

Überblick über die Betriebsvereinbarungen

  • Wie ist die Betriebsvereinbarung definiert?

  • Welche Befugnisse hat der Betriebsrat im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen?

  • Zuständigkeit der Belegschaftsvertretung festlegen

Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Zwingende Betriebsvereinbarungen in bestimmten Angelegenheiten abschließen

  • In welchen Angelegenheiten kann eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden?

  • In welchen Angelegenheiten kann eine Betriebsvereinbarung nicht gültig geschlossen werden?

Wann können Verhandlungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat vor der Schlichtungsstelle landen?

  • Definition, Rechte und Pflichten von Schlichtungsstellen kennenlernen

  • Wer entscheidet bei der Schlichtungsstelle? Gibt es Rechtsmittel gegen die Entscheidung?

Wirkungsart festlegen und Geltungsbereich gestalten

  • Art der Wirkung durch die Parteien festlegen

  • Können die Parteien den Geltungsbereich fachlich, örtlich und personell gestalten?

Regelungsbereiche im Detail

  • Kontrollmaßnahmen mit menschenwürdebezogener Wirkung

  • Qualifizierte Personaldatensysteme einsetzen und Mitarbeiter fundiert beurteilen

  • Betriebsordnung wie in etwa Hausordnung – oder speziell, z.B.: Parkordnung, Alkohol- und Drogenverbote

  • Gleitzeitregelung festlegen

  • Sozialplan

  • Betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen regeln

Beendung der Betriebsvereinbarungen

  • Erlöschen nach Beendigung wirklich auch alle Wirkungen?

  • Was bedeutet Nachwirkung? Wann besteht eine solche?

Was ist eine „freie“ (unechte) Betriebsvereinbarung?

  • Wie wirkt eine freie Betriebsvereinbarung? Wie kann es zu Ansprüchen kommen?

  • Beendung der (unechten) Betriebsvereinbarung

  • Was passiert mit Betriebsvereinbarungen bei betrieblichen Umstrukturierungen?

Wichtige Entscheidungen der Höchstgerichte

  • Fingerprintsystem, GPS-Ortungssystem, Alkomatentest, Potentialanlyse, Leiharbeitsquote, möglichen Inhalten von Sozialplänen, Pensionsreformen, Publikation von Betriebsvereinbarungen, Entstehung und Abschaffung „freier BV“

Wichtige Informationen

Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa/

Für wen?

  • Arbeitgeber | Geschäftsführer | Betriebsleiter
  • Personalverantwortliche
  • Unternehmensjuristen | Rechtsanwälte | RAA
  • Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
  • Belegschaftsvertreter
  • Kammerjuristen und Mitarbeiter in Rechtsschutz und Betriebsbetreuung von Kammern
  • Mitarbeiter und Funktionäre von Gewerkschaften
  • Referenten weiterer Interessenvertretungen

Anrechenbarkeit

approbationsfähig: Rechtsanwaltsanwärter*innen; Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.

Speaker:in

Preise und Pakete

  • Online

    Online

    € 810

  • Vor Ort

    Präsenz

    € 810

Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.

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