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VfGH16.05.20232 Min. Lesezeit

VfGH veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022

Von Redaktion LawFinder

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2022 prägte die Pandemie ein weiteres Mal die Arbeit des VfGH

Auch wenn sich die Pandemie im zweiten Halbjahr 2022 dem Ende zuneigte, war die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Vorjahr nochmals von Verfahren über Maßnahmen zur COVID-19-Bekämpfung geprägt. Dies zeigt der Tätigkeitsbericht 2022 des VfGH, der neben einem Überblick über die Judikatur auch zahlreiche Statistiken, Wissenswertes über den Standort des VfGH und ein Interview mit dem Professor für Staatsrecht der Universität Wien Ewald Wiederin enthält. Der Bericht ist ab sofort hier online verfügbar.

Zu den wichtigsten Entscheidungen des Vorjahres zählen jene zum COVID-19-Impfpflichtgesetz und zu den Beschränkungen für Ungeimpfte während der „Lockdown“-Zeiten. 2022 erklärte der VfGH erstmals die Bestimmung eines Staatsvertrages für verfassungswidrig, und zwar des Amtssitzübereinkommens mit der OPEC (Organisation erdölexportierender Länder). In nicht weniger als 96 Fällen hatte das Kollegium der Richterinnen und Richter über Streitigkeiten im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zu entscheiden. Eine längere Diskussion um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgte auf die Entscheidung, dass der gebührenfreie Empfang von ORF-Programmen („Streaming-Lücke“) den Gleichheitsgrundsatz verletzt. (Mehr zu wichtigen Entscheidungen auch über diesen Link.)

Der Arbeitsanfall im VfGH war zwar etwas geringer als 2021, blieb aber hoch. 2022 wurden 4.293 neue Verfahren anhängig, davon waren rund 43,5 Prozent Asylrechtssachen. Gleichzeitig erledigte der VfGH 4.555 Fälle; in 7,9 Prozent davon wurde den Anträgen bzw. Beschwerden stattgegeben. Ein Verfahren am VfGH dauert durchschnittlich 138 Tage, was einen im internationalen Vergleich hervorragenden Wert darstellt.

Quelle: www.vfgh.gv.at

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