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Gastbeitrag15.04.20253 Min. Lesezeit

Rechtswidrige Kreditgebühren: Wie Banken Zusatzkosten unrechtmäßig in Rechnung stellen

Von Dr. Oliver Peschel · Rechtsanwalt

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Banken verdienen an Krediten nicht nur durch Zinsen, sondern häufig auch durch zusätzliche Gebühren, wie etwa die sogenannte "Kreditbearbeitungsgebühr". Diese Bearbeitungsgebühren können in vielen Fällen unrechtmäßig sein, wie aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigen. Für Verbraucher eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, unzulässige Gebühren zurückzufordern – selbst Jahre nach der Kreditaufnahme.

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Unter einer Kreditbearbeitungsgebühr versteht man eine Gebühr, die Banken für die „Bearbeitung eines Kredits“ erheben. Diese Kosten werden oft als Prozentsatz der Kreditsumme berechnet und können schnell hohe Beträge erreichen. Dabei sind solche Gebühren eigentlich nicht notwendig: Schließlich leben Banken bereits von den hohen Zinsen äußerst gut.

Beispielrechnung:

  • Kreditsumme: 400.000 €

  • Bearbeitungsgebühr: 3 % der Kreditsumme

  • Ergebnis: 12.000 € zusätzliche Kosten

Diese Zusatzkosten belasten Kreditnehmer erheblich und führen dazu, dass der Kredit insgesamt deutlich teurer wird. Wie medial bekannt wurde, sind diese Gebühren daher äußerst problematisch.

Urteil des Obersten Gerichtshofs - Zusatzentgelte

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich in einem richtungsweisenden Urteil eine Klausel als rechtswidrig eingestuft, die es einer Bank erlaubte, neben der Kreditbearbeitungsgebühr auch zusätzliche Entgelte in Rechnung zu stellen.

Der OGH beschäftigte sich in der Entscheidung 2 Ob 238/23y mit folgender Klausel:

„Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrags, die dem Kreditkonto angelastet wird (Klausel 1).

Erhebungsspesen in Höhe von € 75,00 (Klausel 2a), Überweisungsspesen in Höhe von € 15,00 (Klausel 2b) und Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von € 25,00 (Klausel 2c), die vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.

Kontoführungsgebühr: € 7,00 pro Quartal (Klausel 3)“

Die Bearbeitungsgebühr wurde in diesem Falls als rechtswidrig erachtet. Der Grund: Die Klausel wurde als intransparent bewertet, da von der Bank zusätzliche Entgelte verrechnet wurden, die eigentlich mit der Bearbeitungsgebühr bereits abgedeckt sein sollten.

OGH – prozentual bemessene Bearbeitungsgebühr unzulässig

Der Oberste Gerichtshof hat mit einer Entscheidung vom 19.2.2025 (7 Ob 169/24i) ausgeführt, dass eine prozentual bemessene Bearbeitungsgebühr gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB ist und somit generell unzulässig sei.

Der OGH führt aus, dass es nämlich nicht nachvollziehbar sei, wieso eine etwa 2%-ige Bearbeitungsgebühr bei einem Kreditvolumen von beispielsweise 400.000,- € statt 200.000,- € eine Verdopplung der Bearbeitungsgebühr bewirkt, wo doch der Aufwand für die Bank gleich bleibt.

Ihre Rechte als Kreditnehmer

Sollten auch in Ihrem Kreditvertrag prozentual bemessene Bearbeitungsgebühren oder zusätzliche Entgelte enthalten sein, können Sie diese möglicherweise zurückfordern. Laut aktueller Rechtslage sind unzulässige Kreditgebühren bis zu 30 Jahre rückwirkend einforderbar.

Das sollten Sie tun:

  1. Kreditvertrag prüfen: Überprüfen Sie Ihren Vertrag auf Klauseln zu prozentual bemessenen Kreditbearbeitungsgebühren oder zusätzlichen Entgelten.

  2. Rechtsberatung einholen: Senden Sie uns Ihren Kreditvertrag zu und wir prüfen diesen kostenlos und unverbindlich unter https://deinerechte.at/kreditklage

  3. Rückforderung starten: Falls die Gebühren unzulässig sind, unterstützen wir Sie bei der Rückforderung.

Warum handeln?

Unrechtmäßige Gebühren stellen eine finanzielle Belastung dar, die Sie nicht hinnehmen müssen. Durch die Rückforderung können Sie hohe Summen zurückholen und Ihre finanzielle Situation deutlich verbessern. Dank der langen Verjährungsfrist lohnt sich dies auch für ältere Kreditverträge.

Fazit:

Die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren ist in vielen Fällen rechtlich fragwürdig. Dank der aktuellen Rechtsprechung haben Verbraucher jetzt eine starke Grundlage, um gegen unzulässige Kosten vorzugehen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel
Karmeliterplatz 1/2, 1020 Wien
www.deinerechte.at

Foto von Dr. Oliver Peschel

Dr. Oliver Peschel

Rechtsanwalt

Dr. Oliver Peschel ist eingetragener Rechtsanwalt und Universitätslektor in Wien. Er ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben (KMU). Dr. Oliver Peschel war in seiner bisherigen Praxis als Jurist sowohl in einer Kleinkanzlei als auch in einer großen Wirtschaftskanzlei tätig. Er legt Wert auf effiziente und praxisorientierte Lösungen für seine Mandantinnen und Mandanten. Aufgrund seines abgeschlossenen Doktoratsstudiums und seiner Tätigkeit als Universitätsassistent an der Universität Wien berät und vertritt er seine MandantInnen mit profunder Fachkenntnis und Know-How.
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