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Immobilien21.03.20243 Min. Lesezeit

Länder erhalten 1 Mrd. € für leistbaren Wohnraum

Von Redaktion LawFinder

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Das Bau- und Wohnpaket der Regierung

Der Nationalrat hat zum Auftakt seiner Plenarwoche große Teile des von der Regierung Ende Februar vorgestellten Bau- und Wohnpakets beschlossen. Mit unterschiedlichen Mehrheiten stimmten die Abgeordneten für insgesamt fünf Anträge der Koalition, die von einer Novellierung des Einkommensteuergesetzes bis hin zur einer Änderung des Gerichtsgebührengesetzes reichen.

Weitere Maßnahmen:

  • Vorübergehende Streichung der Grundbucheintragungsgebühr

  • Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen

  • Erweiterung des "Wohnschirms"

  • Länder erhalten 1 Mrd. € zur Schaffung und Sanierung von leistbarem Wohnraum

Größter Brocken des Pakets ist ein Zweckzuschuss des Bundes an die Länder in der Höhe von 1 Mrd. € in den Jahren 2024 bis 2026 für die Schaffung und Sanierung von leistbarem Wohnraum. Davon entfallen 780 Mio. € auf die Errichtung mehrgeschoßiger Neubauten und 220 Mio. € auf die ökologische Sanierung geförderter Mietwohnungen, wobei die Hälfte der 780 Mio. € für Mietwohnungen ohne Kaufoption reserviert ist. Zusätzlich erhalten die Länder die Möglichkeit, über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) Kredite in der Höhe von 500 Mio. € zu einem Zinssatz von 1,5 % zweckgebunden für Wohnbaudarlehen aufzunehmen. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt.

Zwischen Juli 2024 und Ende Juni 2026 wird darüber hinaus die Grundbucheintragungsgebühr beim Kauf eines Eigenheims bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € gestrichen, wobei nur nach dem 31. März abgeschlossene Rechtsgeschäfte umfasst sind. Gleiches gilt für Pfandrechtseintragungsgebühren in derselben Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Ausdrücklich nicht umfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.

Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen

Vermieter:innen, die eine Wohnung bzw. ein Gebäude thermisch sanieren oder ein fossiles Heizungssystem durch ein klimafreundliches ersetzen, können vorübergehend einen Öko-Zuschlag in Höhe von 15 % der Aufwendungen bei Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen. Ebenso werden zwischen 2024 und 2026 fertiggestellte Wohnneubauten, die definierten ökologischen Standards entsprechen, durch beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich begünstigt. Ähnliches gilt für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden. Weiters gehören eine Aufstockung des Reparaturbonus um 50 Mio. € und die Bereitstellung von weiteren 60 Mio. € für den sogenannten "Wohnschirm" zur Verhinderung von Delogierungen zum umfangreichen Paket.

Ergänzend dazu hat der Nationalrat außerdem den Verkauf der Meidlinger Kaserne an die Bundesimmobiliengesellschaft in die Wege geleitet: Sie soll zu einem "Sicherheitszentrum" umgebaut werden und als solches verschiedene Dienststellen des Innenministeriums beherbergen.

Noch verhandelt wird hingegen über eine Verfassungsnovelle, die den Ländern die Einhebung von Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben erleichtern soll: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Verfassungsausschuss rückverwiesen. Auch der angekündigte Handwerkerbonus ist noch offen.

Mit dem Paket wollen die Regierungsparteien nicht nur kurzfristig die Konjunktur ankurbeln und langfristige Investitionen in Immobilien fördern, sondern auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum unterstützen und Klimaziele berücksichtigen. Trotz ihrer teilweisen Zustimmung ging der SPÖ und der FPÖ das Paket nicht weit genug. Für die NEOS haben die Länder bereits genug Mittel zur Wohnbauförderung zur Verfügung. Für Finanzminister Magnus Brunner handelt es sich um "gut investiertes Steuergeld mit "enormen volkswirtschaftlichen Effekten".

Quelle: www.parlament.gv.at

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