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Juristenszene15.10.202610 Min. Lesezeit

Aktionswoche Justiz: Über 250 Richter:innen fehlen, was nun?

Von LawFinder Redaktion · Von Juristen für Juristen

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Von 12. bis 16. Oktober 2026 finden an Österreichs Gerichten statt der üblichen rund 7.000 Verhandlungen pro Woche nur 300 bis 400 statt, weil Richter:innen und Staatsanwält:innen mit der „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ dagegen protestieren, dass laut Richtervereinigung mehr als 250 richterliche und rund 70 staatsanwaltschaftliche Planstellen fehlen. Getragen wird die Aktionswoche Justiz von der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (RiV), der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) und der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD); Anlass ist das Doppelbudget 2027/2028 ohne zusätzliche Planstellen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sagt, sie unterstütze die Aktionswoche, stellt aber keine neuen Planstellen in Aussicht. Es ist ein Protest, dem selbst die Adressatin applaudiert.

Was bedeutet die Aktionswoche Justiz für dich? Als Rechtsanwält:in oder Rechtsanwaltsanwärter:in rechnest du mit abberaumten Verhandlungen, später beginnenden Rechtsmittelfristen und mittelfristig längeren Verfahren. Planst du den Einstieg ins Richteramt, zeigen die Zahlen, unter welchen Bedingungen du arbeiten wirst und wovon neue Planstellen und damit Einstiegschancen abhängen. Unternehmensjurist:innen und Kanzleien sollten bei Forderungsbetreibung und Insolvenzen längere Durchlaufzeiten einplanen. Die Einordnung für alle drei Gruppen findest du im Abschnitt „Was die Aktionswoche Justiz für dich bedeutet“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verhandlungen, Entscheidungen und Amtstagstermine ruhen von 12. bis 16. Oktober 2026; Haftsachen und andere dringende Angelegenheiten laufen weiter.

  • Laut Personalanforderungsrechnung des Justizministeriums fehlten zum 1. Jänner 2026 an Bezirks- und Landesgerichten 225 Richterplanstellen.

  • Gefordert sind 100 zusätzliche Planstellen binnen eines Jahres und ein Stufenplan; den Vollausbau beziffert RiV-Präsident Gernot Kanduth mit rund 45 Millionen Euro pro Jahr.

  • Sporrer setzt auf ein Zivilverfahrenspaket, Erleichterungen im Strafverfahren, den elektronischen Akt bis Jahresende 2026 und justizeigene KI.

  • Die Leitungen aller Oberlandesgerichte, Gerichtshöfe erster Instanz und Bezirksgerichte stehen hinter dem Protest.

Was passiert in der Aktionswoche Justiz?

Von 12. bis 16. Oktober 2026 stellen Richter:innen Verhandlungen, Entscheidungen und Amtstagstermine zurück; dringende und unaufschiebbare Sachen, vor allem Haftsachen, werden weiter erledigt. Liegen bleibt nur, was nach außen sichtbar ist: Aktenstudium, Recherche sowie Vor- und Nachbereitung laufen weiter. Der Amtstag ist der Termin, an dem Bezirksgerichte Bürger:innen ohne Anwalt Auskunft geben und Anträge zu Protokoll nehmen.

Gegen die Rechtsuchenden richte sich die Maßnahme nicht, betonen die Standesvertretungen seit der Ankündigung am 22. Juni 2026; sie solle zeigen, was die seit Jahren zu knappe Personalausstattung anrichtet. Manche Medien sprechen dennoch von Streiks. Den Kern des Protests fasste RiV-Präsident Gernot Kanduth am 12. Oktober 2026 in einen Satz: „Der Rechtsstaat kann nicht dauerhaft nur deshalb funktionieren, weil Richterinnen und Richter unbezahlte Mehrarbeit leisten.“

Den Termin haben die Standesvertretungen mit Bedacht gewählt. Bei einer rechnerischen Auslastung von rund 120 Prozent ist das Pensum eines Jahres nach zehn Monaten erledigt; ab November, argumentiert die RiV, fehlt für jede weitere Akte die Planstelle. Daher das Motto „100 % erreicht. Was jetzt?“. Das Kalenderjahr der Gerichte hat zwölf Monate, ihr Stellenplan reicht für zehn.

Rückhalt hat der Protest bis in die Leitungsebene. Die Führungen der vier Oberlandesgerichte, der 20 Gerichtshöfe erster Instanz und aller 113 Bezirksgerichte stellen sich in einer gemeinsamen Erklärung „geschlossen“ hinter die Aktionswoche. Die Vorsteher:innen der Bezirksgerichte warnten am 9. Oktober 2026 vor einem „Kollaps“; nach einer externen Berechnung seien Richter:innen und Diplomrechtspfleger:innen im Schnitt zu 125 Prozent belastet.

Begleitet wird die Woche von Pressegesprächen und Versammlungen an Gerichten in allen Bundesländern, darunter am 14. Oktober 2026 eine Protestversammlung im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien, zu der OGH-Präsident Georg Kodek und die Leiterin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, ihre Teilnahme angekündigt hatten. Allein in Wien fehlen nach Angaben der Wiener Richtervereinigung 50 bis 55 Richter:innen.

Warum fehlen mehr als 250 Richter:innen?

Die Lücke hat das Ministerium selbst errechnet. Die Personalanforderungsrechnung (PAR) des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) gewichtet jede Akte nach ihrem typischen Zeitaufwand in Minuten, vom Verkehrsunfall bis zur Scheidung; die Summe ergibt den Planstellenbedarf. Zum 1. Jänner 2026 wies sie für Bezirks- und Landesgerichte 1.478 eingesetzte Richterplanstellen bei einem Bedarf von 1.703,39 aus; es fehlten 225,39 Planstellen, davon 145,51 an den Bezirksgerichten.

Mit Oberlandesgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und dem 2026 weiter gestiegenen Anfall kommt die RiV auf mehr als 250 fehlende Planstellen. Allein das BVwG braucht über 30 zusätzliche Stellen, weil es laufend neue Aufgaben bekommt, etwa im Staatsschutz, bei der Informationsfreiheit und durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Selbst die PAR ist laut Kanduth „ohnehin sehr sparsam kalkuliert“.

Der Anfall wächst schneller als das Personal. Zwischen 2021 und 2025 stiegen die Exekutionssachen an den Bezirksgerichten um 34 Prozent, an den Landesgerichten die Sozialrechtssachen um 28 Prozent, die allgemeinen Zivilsachen um 27 Prozent und die Arbeitsrechtssachen um 20 Prozent.

Dazu kommen Gesetze, die Arbeit bringen, aber kein Personal. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) ist die Aufwandsschätzung, die jedem Gesetzesentwurf beiliegt; für den Verteidigungskostenersatz weist sie 6 Planstellen aus, für die Sicherstellung von Datenträgern 16. Hinzu kommt das Informationsfreiheitsgesetz. Allein wegen gesetzlicher Neuerungen der vergangenen Jahre fehlen laut Kanduth mehr als 70 Stellen an Zivil- und Strafgerichten und am BVwG.

Der Zehnjahresvergleich der RiV zeigt die Schieflage: Seit 2016 wuchs die Bevölkerung um rund sechs Prozent, die Zahl der Polizist:innen um 16 Prozent, jene der Rechtsanwält:innen um 17 Prozent und jene der Richter:innen an Zivil- und Strafgerichten um drei Prozent. Österreich beschäftigt also deutlich mehr Menschen, die Verfahren anstoßen und führen, aber kaum mehr, die sie entscheiden.

Bei den Staatsanwaltschaften stiegen die Verfahren in fünf Jahren um 25 Prozent, das Personal um fünf Prozent. StAV-Vizepräsidentin Anna-Maria Wukovits berichtete am 12. Oktober 2026 von 40 bis 60 offenen Ermittlungsverfahren je Staatsanwält:in in Wien und fasste die Lage knapp zusammen: „Stopp, wir können einfach nicht mehr“.

Wie kam es zur Aktionswoche?

Die Aktionswoche ist die Antwort auf das zweite Doppelbudget in Folge ohne zusätzliche Planstellen.

10. Juni 2025
Budgetausschuss zum Doppelbudget 2025/2026: Die Planstellen der Justiz bleiben unverändert.

22. Juni 2026
Die Standesvertretungen kündigen die Aktionswoche an; Sporrer will Verwaltungsstellen in richterliche und staatsanwaltschaftliche umwandeln.

8. Juli 2026
Budgetdebatte zum Doppelbudget 2027/2028: Sporrer bestätigt im Nationalrat, dass es keine zusätzlichen Planstellen gibt.

12. Oktober 2026
Auftakt im Justizpalast: mehr als 250 richterliche und rund 70 staatsanwaltschaftliche Planstellen fehlen.

Was fordern Richter:innen und Staatsanwält:innen?

Die zentrale Forderung ist ein verbindlicher Stufenplan. Die RiV verlangt festzulegen, wann und in welchen Schritten die fehlenden Planstellen geschaffen und besetzt werden; als ersten Schritt fordert Kanduth 100 zusätzliche Planstellen binnen eines Jahres, binnen zwei bis drei Jahren soll die Justiz bei 100 Prozent sein. Bleibt eine Antwort aus, beraten laut Kanduth die Gremien über weitere Maßnahmen.

Die Standesvertretungen halten die Rechnung für überschaubar: rund 140.000 Euro je Planstelle, rund 45 Millionen Euro jährlich für den Vollausbau. Zur Finanzierung verweist Kanduth auf die Gerichtsgebühren, die mit 1. August 2026 um knapp sechs Prozent gestiegen sind: Deren Mehreinnahmen von zehn bis elf Millionen Euro reichten für 70 Planstellen.

GÖD-Vorsitzender Martin Ulrich sagte, die Planstellen seien in den Budgetverhandlungen „wie Schnee in der Sonne dahingeschmolzen“. Kanduth stellte dem Sparkurs den Personalstand der Regierungskabinette gegenüber, der von 163 auf 364 Personen gewachsen sei. Neue Aufgaben für die Gerichte soll es laut RiV künftig nur mit dem nötigen Personal geben.

Was sagt Justizministerin Sporrer?

Sporrer unterstützt die Aktionswoche nach eigenen Angaben, stellt aber keine zusätzlichen Planstellen in Aussicht: Zuerst müssten die Staatsfinanzen in Ordnung gebracht werden. Im Nationalrat hatte sie schon am 8. Juli 2026 eingeräumt: „Die Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten am Anschlag.“

Statt Personal kündigt das Ministerium Entlastung an. Von über 200 Vorschlägen der Standesvertretungen und Oberlandesgerichte galten im Juli 2026 nach Angaben der Ministerin 63 als direkt umsetzbar, sieben waren in Umsetzung, etwa die Anhebung der Wertgrenze für Schöffengerichte bei Vermögensdelikten von 50.000 auf 100.000 Euro. Im Zivilverfahren sollen Parteien stärker angehalten werden, Argumente und Beweise früh vorzulegen, im Strafverfahren sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften effizienter arbeiten können.

Vorschläge dazu sollen im Herbst kommen; weil Gesetzgebung Monate dauere, nannte Sporrer in einem Interview Anfang Oktober 2026 keinen Zeitpunkt für die Entlastung. Kanduth hält dagegen, die versprochenen KI-Werkzeuge der Justiz seien weiterhin ausständig, während KI-verfasste Eingaben von 400 Seiten schon jetzt Mehrarbeit verursachten.

Das Problem sieht auch die Ministerin. Über KI-generierte Schriftsätze von enormem Umfang sagte sie, es sei „sehr viel Unsinn dabei“; eine Begrenzung des Schriftsatzumfangs sei denkbar, bisher aber nur eine Überlegung. Warnungen vor einem Kollaps wies sie zurück, räumte aber hohe Belastung in der Handelsgerichtsbarkeit wegen Masseninsolvenzen und bei den Wiener Staatsanwaltschaften ein. Die grüne Justizsprecherin Alma Zadić unterstützt die Aktionswoche voll.

Was die Aktionswoche Justiz für dich bedeutet

Als Rechtsanwält:in oder Rechtsanwaltsanwärter:in. Verhandlungen von 12. bis 16. Oktober 2026 werden in der Regel abberaumt: Prüfe die Ladungen in deinen Akten und informiere Mandant:innen, bevor sie vergeblich zu Gericht fahren; Haftsachen und unaufschiebbare Angelegenheiten laufen weiter. Die Aktionswoche hemmt keine Fristen, Notfristen aus bereits zugestellten Entscheidungen laufen unverändert. Neue Rechtsmittelfristen beginnen dagegen erst mit der Zustellung, im Zivilprozess die Berufungsfrist mit Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung (§ 464 Abs 2 ZPO). Werden Ausfertigungen zurückgestellt, verschiebt sich ihr Lauf.

Mittelfristig gehören längere Verfahrensdauern in jede Prozessprognose und Kostenschätzung, denn der Personalmangel führt laut Kanduth „längst jeden Tag zu Verzögerungen“. Unsere Einschätzung: Wenn Richterschaft und Ministerin gleichermaßen über 400-seitige KI-Schriftsätze klagen, zeigt das, wie Gerichte Umfang ohne Substanz wahrnehmen. Kürze ist damit kein Stilmittel mehr, sondern Taktik: Wer auf zehn Seiten überzeugt, wo andere 400 einbringen, hat die Aufmerksamkeit des Gerichts auf seiner Seite.

Als Jus-Absolvent:in oder Richteramtsanwärter:in. Die Zahlen beschreiben die Arbeitsrealität, in die du einsteigst: rund 120 Prozent rechnerische Auslastung, laut Kanduth regelmäßig Arbeit am Abend und am Wochenende. Zugleich entscheidet die Politik über den Arbeitsmarkt Justiz. Kommen die geforderten 100 Planstellen, entstehen Einstiegschancen, denn man werde laut Kanduth „nicht von einem Tag auf den anderen 300 Planstellen besetzen können“, weil dafür ausgebildete Leute nötig seien.

Unsere Einschätzung: Ohne genügend Richteramtsanwärter:innen bleibt jeder Stufenplan Papier. Über die Zahl der Planstellen entscheidet der Nationalrat mit dem Personalplan des Bundesfinanzgesetzes; wer ins Richteramt will, sollte die Budgetverhandlungen deshalb ebenso verfolgen wie die Ausschreibungen für den richterlichen Vorbereitungsdienst.

Als Unternehmensjurist:in oder Kanzlei. Rechtssicherheit ist ein Standortfaktor: Kanduth warnt, längere Verfahren gefährdeten den Wirtschaftsstandort, und Sporrer räumt ein, dass die Handelsgerichtsbarkeit durch Masseninsolvenzen unter Druck gerät. Exekutionssachen sind zwischen 2021 und 2025 um 34 Prozent gestiegen. Wer Forderungen betreibt oder Insolvenzen begleitet, plant besser mit längeren Durchlaufzeiten und kommuniziert sie früh.

Der Zehnjahresvergleich zeigt außerdem, wohin sich die Gewichte verschieben: Seit 2016 wuchs die Zahl der Rechtsanwält:innen um 17 Prozent, jene der Richter:innen an Zivil- und Strafgerichten um 3 Prozent. Der Anwaltsmarkt wächst damit deutlich schneller als die Kapazität der Gerichte, die seine Verfahren entscheiden.

Wie geht es nach der Aktionswoche weiter?

  1. Bis 16. Oktober 2026: Aktionswoche mit Pressegesprächen und Versammlungen in allen Bundesländern; der letzte angekündigte Termin ist das Pressegespräch am 15. Oktober 2026 am Landesgericht Klagenfurt.

  2. Herbst 2026: Das BMJ will Vorschläge für das Zivilverfahrenspaket und für Erleichterungen im Strafverfahren vorlegen; der Gesetzgebungsprozess dauert laut Sporrer einige Monate. Ein Ministerialentwurf, also der Gesetzesentwurf eines Ministeriums vor der Begutachtung, war bis 14. Oktober 2026 nicht auffindbar.

  3. Bis Jahresende 2026: digitaler Arbeitsplatz und elektronischer Akt an allen Gerichten und Behörden; Anfang 2027 weitere KI-Werkzeuge.

  4. Offen: die Antwort der Bundesregierung auf die Forderung nach 100 Planstellen binnen eines Jahres. Bleibt sie aus, beraten die Gremien der RiV über weitere Maßnahmen; laut der grünen Justizsprecherin Alma Zadić bleibt den Bediensteten nur die Hoffnung auf Nachverhandlungen zum Doppelbudget.

Unsere Einschätzung: Kleine Brötchen brauchen Bäcker

Das Zahlenfundament dieses Protests ist ungewöhnlich solide, weil er mit fremden Zahlen rechnet. Die Lücke von 225 Planstellen stammt aus der Bedarfsrechnung des Ministeriums, die gesamte Justizverwaltung trägt die Woche mit. Selbst die Ministerin sagt, sie unterstütze sie. Wer widersprechen will, kann das nur noch mit dem Budget tun. Genau das tut die Politik.

Die Verfassung sichert Richter:innen zu, dass sie in Ausübung ihres Amtes unabhängig sind (Art. 87 B-VG). Planstellen sichert sie ihnen nicht zu, die beschließt der Nationalrat. Sporrers Entlastungspakete sind vernünftig, wirken aber frühestens nach Monaten und ersetzen keine 100 Planstellen. Für ihren Kurs hat die Ministerin im Sommer ein schönes Bild gefunden: „Ja, wir backen halt jetzt kleine Brötchen, aber die stillen auch den Hunger.“ Das stimmt, solange genug Bäcker in der Backstube stehen.

Ein Ausweg liegt näher, als die Debatte vermuten lässt, hat aber einen Haken. Die Richtervereinigung will mit den Mehreinnahmen aus der Gebührenerhöhung vom August 2026 rund 70 Planstellen finanzieren. Genau diese Erhöhung hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) im Sommer kritisiert: Die Justiz nehme in Österreich schon mehr ein, als sie koste, was das Justizministerium bestreitet, und die Mehreinnahmen landeten als „Körberlgeld“ beim Finanzminister.

Eine Zweckbindung der Gebühren für Personal wäre trotzdem eine der seltenen Forderungen, bei denen Anwaltschaft und Richterschaft auf derselben Seite stehen könnten. 100 Prozent erreicht, was jetzt? Vielleicht genau das.

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