Jus berufsbegleitend studieren funktioniert in Österreich vor allem über das Multimedia-Diplomstudium der JKU Linz. Das Fernstudium umfasst 240 ECTS, die Prüfungen entsprechen denen des Präsenzstudiums, am Ende steht der Mag. iur. Du wärst damit in bester Gesellschaft: 68 Prozent der Studierenden in Österreich sind erwerbstätig, im Schnitt gut 20 Stunden pro Woche (Studierenden-Sozialerhebung 2025).
Dieser Ratgeber zeigt, welche Studienformate neben dem Job tragen, welche Rechte du im Dienstverhältnis hast und welche nicht, woher das Geld kommen kann und wie du den Alltag zwischen Hörsaal und Schreibtisch organisierst.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Multimedia-Diplomstudium der JKU Linz ist das einzige uns bekannte Jus-Fernstudium in Österreich: Prüfungsmodus, Inhalt und Bewertung sind mit dem Präsenzstudium identisch, der Abschluss ist der Mag. iur.
- 24 Prozent der Studierenden sehen sich in erster Linie als erwerbstätig. Ab etwa elf Wochenstunden Arbeit sinkt der Studienaufwand merklich, deshalb dauert das Studium neben dem Job länger als die vorgesehenen acht Semester mit 240 ECTS.
- Ein gesetzliches Recht auf Lernfreistellung, Prüfungsurlaub oder Arbeitszeitreduktion gibt es nicht. Maßgeblich sind Kollektivvertrag und Dienstvertrag, alles andere ist Vereinbarungssache. Deshalb entscheidet das frühe Gespräch mit dem Arbeitgeber über deine Spielräume.
- Die Bildungskarenz wurde mit 31. März 2025 abgeschafft. Nachfolge ist die Weiterbildungszeit, deren AMS-Beihilfe seit 8. Juni 2026 beantragbar ist und 2026 mindestens € 41,49 pro Tag beträgt.
- Das Selbsterhalterstipendium bringt im Studienjahr 2026/27 bis zu € 1.111 monatlich, ab 27 Jahren bis zu € 1.151, bei einer Zuverdienstgrenze von € 17.677 im Jahr 2026.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilen das AMS zur Weiterbildungszeit, die Studienbeihilfenbehörde zum Selbsterhalterstipendium, die jeweilige Universität zu Zulassung und Beiträgen sowie die Kollektivvertragspartner zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
Stand: 15.09.2026