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Berufsbegleitend · Ratgeber

Jus berufsbegleitend studieren: der realistische Weg neben dem Job

Jus berufsbegleitend studierst du in Österreich vor allem über das Fernstudium der JKU Linz. Wir zeigen, was im Job geht und woher das Geld kommt.

6 Kapitel11 Min. Lesezeit

Inhalt

Jus berufsbegleitend studieren funktioniert in Österreich vor allem über das Multimedia-Diplomstudium der JKU Linz. Das Fernstudium umfasst 240 ECTS, die Prüfungen entsprechen denen des Präsenzstudiums, am Ende steht der Mag. iur. Du wärst damit in bester Gesellschaft: 68 Prozent der Studierenden in Österreich sind erwerbstätig, im Schnitt gut 20 Stunden pro Woche (Studierenden-Sozialerhebung 2025).

Dieser Ratgeber zeigt, welche Studienformate neben dem Job tragen, welche Rechte du im Dienstverhältnis hast und welche nicht, woher das Geld kommen kann und wie du den Alltag zwischen Hörsaal und Schreibtisch organisierst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Multimedia-Diplomstudium der JKU Linz ist das einzige uns bekannte Jus-Fernstudium in Österreich: Prüfungsmodus, Inhalt und Bewertung sind mit dem Präsenzstudium identisch, der Abschluss ist der Mag. iur.
  • 24 Prozent der Studierenden sehen sich in erster Linie als erwerbstätig. Ab etwa elf Wochenstunden Arbeit sinkt der Studienaufwand merklich, deshalb dauert das Studium neben dem Job länger als die vorgesehenen acht Semester mit 240 ECTS.
  • Ein gesetzliches Recht auf Lernfreistellung, Prüfungsurlaub oder Arbeitszeitreduktion gibt es nicht. Maßgeblich sind Kollektivvertrag und Dienstvertrag, alles andere ist Vereinbarungssache. Deshalb entscheidet das frühe Gespräch mit dem Arbeitgeber über deine Spielräume.
  • Die Bildungskarenz wurde mit 31. März 2025 abgeschafft. Nachfolge ist die Weiterbildungszeit, deren AMS-Beihilfe seit 8. Juni 2026 beantragbar ist und 2026 mindestens € 41,49 pro Tag beträgt.
  • Das Selbsterhalterstipendium bringt im Studienjahr 2026/27 bis zu € 1.111 monatlich, ab 27 Jahren bis zu € 1.151, bei einer Zuverdienstgrenze von € 17.677 im Jahr 2026.

Kannst du Jus berufsbegleitend studieren?

Ja, und du hast dafür drei realistische Formate mit sehr unterschiedlicher Alltagstauglichkeit. Zwei davon tragen neben einem Job, das dritte steht in der Tabelle vor allem als Warnung.

JKU Linz, Multimedia-Diplomstudium

Abschluss
Mag. iur.
Präsenz und Prüfungen
Präsenzphase zu Beginn, schriftliche Prüfungen an verschiedenen Standorten
Neben dem Job
Das einzige Fernstudium dieser Art, das uns in Österreich bekannt ist

Präsenz-Diplomstudium in reduziertem Tempo

Abschluss
Mag. iur.
Präsenz und Prüfungen
Vorlesungen meist ohne Anwesenheitspflicht, Übungen und Prüfungen schon
Neben dem Job
Lässt sich um feste Arbeitstage bauen, kostet dafür Semester

WU Wien, Wirtschaftsrecht

Abschluss
Nicht das Diplomstudium der Rechtswissenschaften
Präsenz und Prüfungen
Als Vollzeitstudium ausgewiesen
Neben dem Job
Verträgt sich nach unserer Einschätzung am schlechtesten mit einem substanziellen Job

Das Multimedia-Diplomstudium der JKU Linz läuft über elektronische Lehrveranstaltungen, Studienplan, Prüfungsinhalt und Bewertung sind mit dem Linzer Präsenzstudium identisch. Beim Präsenz-Diplomstudium in reduziertem Tempo hilft dir die Beitragslogik: Die beitragsfreie Zeit läuft je Studienabschnitt plus zwei Toleranzsemester und beginnt mit jedem abgeschlossenen Abschnitt neu.

Warum sich Menschen das antun, ist gut dokumentiert und völlig legitim: Die meisten arbeiten, weil das Studium sonst nicht finanzierbar wäre, andere wollen finanzielle Unabhängigkeit, Praxisbezug oder schlicht den Anschluss an einen Beruf halten, den sie nicht aufgeben möchten. Wichtig ist nur, das eigene Motiv zu kennen, denn es entscheidet später über jede Prioritätenfrage. Zulassung, Aufnahmeverfahren und Studienaufbau im Detail findest du in unserem Ratgeber zum Jus-Studium in Österreich, welche Berufswege am Ende offenstehen, zeigt unser Überblick zur Karriere mit Jus.

Fernstudium oder Präsenzstudium: Welches Format passt zu dir?

Vier Punkte entscheiden in der Praxis, welches Format für dich überhaupt infrage kommt:

Keine Jus-Universität in erreichbarer Nähe

Dann passt
Das JKU-Fernstudium, die Prüfungen legst du an verschiedenen Standorten ab

Übungen und Prüfungen vor Ort sind machbar

Dann passt
Das Präsenz-Diplomstudium, gebaut um feste Arbeitstage

Du arbeitest dauerhaft über 20 Stunden pro Woche

Dann passt
Jedes Format nur mit bewusst reduziertem Tempo, geplant in Studienabschnitten

Ziel sind Anwaltschaft, Richteramt oder Notariat

Dann passt
Ein universitäres Diplomstudium mit 240 ECTS, ein FH-Studiengang genügt dafür nicht

Wie organisierst du Studium und Job im Alltag?

Ob Studium und Job nebeneinander halten, entscheidet sich an der Organisation. Diese sieben Strategien haben sich bewährt:

  1. Plane realistisch statt idealistisch: Lege pro Woche feste Uni- und feste Arbeitstage fest und puzzle die Lehrveranstaltungstermine um dieses Wochenmodell, nicht umgekehrt. Ein Plan, der nur aufgeht, wenn nichts dazwischenkommt, ist keiner.
  2. Sprich früh und ehrlich mit deinem Arbeitgeber: Leg den Semesterplan und die Prüfungsfenster auf den Tisch, sobald du sie kennst, und melde Änderungen sofort. Vorausschauende Planung schafft Vertrauen und öffnet mehr Spielräume, als viele erwarten.
  3. Etabliere Routinen: Feste Lernblöcke zu festen Zeiten nehmen dir die tägliche Entscheidung ab, wann du lernst. Kommt etwas dazwischen, verschiebst du den Block. Anpassen ist Teil des Systems, kein Scheitern.
  4. Nutze kleine Lernfenster: zwanzig Minuten Wiederholung in der Mittagspause, Karteikarten im Zug, eine Vorlesungsaufzeichnung am Arbeitsweg. Gerade im Jus-Studium mit seinen Definitionen und Prüfungsschemata summieren sich auch kleine Einheiten.
  5. Kalkuliere Prüfungsvorläufe ein: Große Modul- und Fachprüfungen brauchen Wochen bis Monate Vorlauf. Blocke diese Phasen im Kalender wie Dienstreisen, inklusive reduzierter Verfügbarkeit im Job.
  6. Plane Erholung als Fixtermin: Ein freier Abend ohne Lernstoff und Diensthandy gehört genauso in den Kalender wie ein Lernblock. Ohne ihn hältst du das Tempo über mehrere Semester nicht durch.
  7. Such dir Verbündete und sag Nein: Der Austausch mit anderen berufstätigen Studierenden zeigt dir, dass deine Probleme normal sind. Und vor einer Prüfungsphase darfst du Zusatzschichten oder Zusatzprojekte freundlich, aber bestimmt ablehnen.

Weiterbildungszeit und Freistellung: Welche Rechte hast du im Job?

Zuerst die unbequeme Norm: Ein allgemeines gesetzliches Recht auf Lernfreistellung, Prüfungsurlaub oder Arbeitszeitreduktion für ein Studium kennt das österreichische Arbeitsrecht nicht. Was dir zusteht, ergibt sich aus Kollektivvertrag und Dienstvertrag, alles darüber hinaus ist Vereinbarungssache. Genau deshalb entscheidet das frühe, offene Gespräch aus dem vorigen Abschnitt darüber, welche Spielräume du tatsächlich bekommst.

Das zentrale vereinbarte Instrument hat 2025/26 sein Gesicht verändert, und hier kursiert viel Veraltetes: Die Bildungskarenz wurde abgeschafft, Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Wer online noch Anleitungen zur Bildungskarenz fürs Studium findet, liest alte Texte. An ihre Stelle treten die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsteilzeit (Stand 2026):

Rechtsgrundlage

Weiterbildungszeit
§ 11 AVRAG
Weiterbildungsteilzeit
§ 11a AVRAG

ECTS pro Semester

Weiterbildungszeit
20, bei Kinderbetreuungspflichten 16
Weiterbildungsteilzeit
10, bei Kinderbetreuungspflichten 8

Dienstverhältnis davor

Weiterbildungszeit
Zwölf Monate ununterbrochen
Weiterbildungsteilzeit
Zwölf Monate ununterbrochen

Form der Zustimmung

Weiterbildungszeit
Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Weiterbildungsteilzeit
Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

AMS-Beihilfe 2026

Weiterbildungszeit
Mindestens € 41,49 pro Tag, kein Rechtsanspruch
Weiterbildungsteilzeit
Mindestens € 41,49 pro Tag, kein Rechtsanspruch

Die AMS-Weiterbildungsbeihilfe ist seit 8. Juni 2026 beantragbar und folgt einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Verdienst du brutto mindestens die halbe Höchstbeitragsgrundlage, 2026 also € 3.465 im Monat, legt dein Arbeitgeber zusätzlich 15 Prozent der Beihilfe drauf. Nachzuweisen sind nach jedem Semester beziehungsweise nach sechs Monaten die tatsächlich absolvierten ECTS. Fehlt der Nachweis, wird die Beihilfe eingestellt und kann zurückgefordert werden. Dazu ist das Budget mit maximal 150 Millionen Euro jährlich gedeckelt.

Die volle Weiterbildungszeit verlangt also ein echtes Studienpensum und passt deshalb zur Prüfungs- und Abschlussphase. Für den laufenden Betrieb neben der Arbeit ist die Weiterbildungsteilzeit mit ihren 10 ECTS die realistischere Variante.

So planst du die Weiterbildungszeit

  1. Prüfe zuerst die Dienstzeit: Beide Modelle setzen zwölf Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis voraus.
  2. Sprich mit deinem Arbeitgeber, bevor du dich festlegst. Ohne seine Zustimmung gibt es weder Weiterbildungszeit noch Weiterbildungsteilzeit.
  3. Halte die Vereinbarung schriftlich fest, für die Weiterbildungszeit nach § 11 AVRAG, für die Weiterbildungsteilzeit nach § 11a AVRAG.
  4. Beantrage die Weiterbildungsbeihilfe beim AMS. Beantragbar ist sie seit 8. Juni 2026, einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht.
  5. Sichere dir am Ende jedes Semesters die Nachweise über die tatsächlich absolvierten ECTS, sonst wird die Beihilfe eingestellt.

Selbsterhalterstipendium und Studienbeitrag: So finanzierst du das Studium

Der wichtigste Baustein für Menschen mit Berufsjahren ist das Selbsterhalterstipendium, offiziell die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt: Das Einkommen deiner Eltern spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung sind mindestens vier Jahre (48 Monate) Selbsterhalt vor dem ersten Bezug mit einem Jahreseinkommen von zumindest € 11.000 (Stand 2026). Dazuverdienen darfst du 2026 bis € 17.677 im Jahr, und gefördert wird grundsätzlich die gesetzliche Studiendauer plus ein Toleranzsemester. Antrag und Fristen laufen über die Stipendienstellen beziehungsweise stipendium.at.

Beim Studienbeitrag gilt die Rechnung aus unserem Studienwahl-Ratgeber auch für dich:

ÖH-Beitrag

Betrag
€ 26,20
Wann er anfällt
Jedes Semester, für alle Studierenden

Studienbeitrag

Betrag
€ 363,36 pro Semester
Wann er anfällt
Erst nach der vorgesehenen Dauer plus zwei Toleranzsemestern, je Abschnitt neu

Erlass wegen Erwerbstätigkeit

Betrag
Gibt es nicht mehr
Wann er anfällt
Vom Verfassungsgerichtshof mit 30. Juni 2018 aufgehoben

Seit dem Wintersemester 2018/19 sind Anträge auf Erlass wegen Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich. Es bleiben die allgemeinen Erlassgründe wie Krankheit oder Schwangerschaft von mindestens zwei Monaten im Semester oder überwiegende Kinderbetreuung bis zum siebenten Geburtstag. Einzelne Universitäten haben eigene Ersatzlösungen geschaffen, etwa ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende an der Universität Graz. Ob es im laufenden Studienjahr ausgeschrieben ist, erfährst du bei der Studienabteilung der jeweiligen Universität.

Die häufigsten Fehler, wenn du Jus berufsbegleitend studierst

  1. Ein Vollzeitpensum neben dem Vollzeitjob planen: Erwerbstätigkeit wirkt sich ab etwa elf Wochenstunden merklich negativ auf den Studienaufwand aus, bei 24 Wochenstunden teilt sich die Woche etwa hälftig zwischen Studium und Job. Plane lieber mit weniger ECTS pro Semester, die du sicher schaffst.
  2. Mit der Bildungskarenz kalkulieren: Sie existiert seit 31. März 2025 nicht mehr, was an ihre Stelle getreten ist, steht oben im Kapitel zu deinen Rechten im Job.
  3. Die 20-ECTS-Hürde der Weiterbildungszeit unterschätzen: Das ist ein volles Teilzeitstudium mit Nachweispflicht, die Tabelle oben zeigt dir die Hürden beider Modelle nebeneinander.
  4. Prüfungsfenster vor dem Arbeitgeber verstecken: Vorgesetzte, die früh Bescheid wissen, können umplanen. Wer Semesterplan und Prüfungsphasen offenlegt, bekommt in der Praxis deutlich mehr Spielraum, als sich einfordern ließe.
  5. Ohne Geldreserve in intensive Studienphasen gehen: Stipendium und Beihilfe haben Fristen, Grenzen und keinen Rechtsanspruch in jedem Punkt. Ein Polster von einigen Monatsausgaben entscheidet darüber, ob du vor einer großen Prüfung die Arbeitszeit wirklich reduzieren kannst.
  6. Sich isolieren: Berufstätige Studierende verpassen das Campusleben und mit ihm die informellen Informationen über Prüfer:innen, Fristen und Lernunterlagen. Eine Lerngruppe oder ein einzelner verlässlicher Austauschkontakt ersetzt das zu einem guten Teil. Ein Kontakt, der dieselben Prüfungen schreibt, reicht dafür oft schon.

Häufige Fragen zum berufsbegleitenden Jus-Studium

Wie lange dauert das Jus-Studium berufsbegleitend?

Länger als die vorgesehenen acht Semester: Das Diplomstudium umfasst 240 ECTS, und wer daneben substanziell arbeitet, braucht in der Praxis deutlich mehr Zeit. Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht, weil Arbeitsausmaß und Lebenssituation den Ausschlag geben. Plane in Studienabschnitten statt in Jahren und rechne pro Abschnitt großzügig.

Ist das Jus-Fernstudium der JKU gleichwertig mit dem Präsenzstudium?

Ja. Es ist in Prüfungsmodus, Prüfungsinhalt und Bewertung mit dem Präsenz-Diplomstudium identisch und schließt mit dem Mag. iur. ab. Damit erfüllt es auch die Studienanforderungen des § 3 RAO mit 240 ECTS für die klassischen Rechtsberufe.

Kann ich das JKU-Fernstudium von überall in Österreich machen?

Ja. Das Multimedia-Diplomstudium läuft über elektronische Lehrveranstaltungen, zum Studienbeginn gehört eine Präsenzphase, und die schriftlichen Prüfungen legst du an verschiedenen Standorten ab. Damit ist es das Format für alle, die keine Jus-Universität in erreichbarer Nähe haben.

Wie viele Wochenstunden Arbeit sind neben dem Studium realistisch?

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht, aber klare Erfahrungswerte: Erwerbstätige Studierende arbeiten im Schnitt 20,2 Wochenstunden, und ab etwa elf Wochenstunden sinkt der Studienaufwand merklich (Studierenden-Sozialerhebung 2025). Wer dauerhaft über 20 Stunden arbeitet, sollte das Studientempo bewusst reduzieren, statt beides halb zu machen.

Was ersetzt die Bildungskarenz für ein Studium?

Die Weiterbildungszeit nach § 11 AVRAG und die Weiterbildungsteilzeit nach § 11a AVRAG ersetzen die Bildungskarenz. Die Bildungskarenz wurde mit 31. März 2025 abgeschafft, Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld sind zum selben Datum ausgelaufen. Beide Modelle setzen ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von zwölf Monaten und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraus, einen Rechtsanspruch auf die AMS-Beihilfe gibt es nicht. Für Studien verlangt das AMS in der Weiterbildungszeit mindestens 20 ECTS pro Semester, bei Kinderbetreuungspflichten 16, in der Weiterbildungsteilzeit 10 ECTS, bei Kinderbetreuungspflichten 8. Die Beihilfe ist seit 8. Juni 2026 beantragbar und beträgt 2026 mindestens € 41,49 pro Tag.

Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit: Was passt besser zum Studium neben dem Job?

Für den laufenden Betrieb neben der Arbeit passt die Weiterbildungsteilzeit besser. Sie verlangt nach § 11a AVRAG 10 ECTS pro Semester, bei Kinderbetreuungspflichten 8. Die volle Weiterbildungszeit nach § 11 AVRAG verlangt 20 ECTS, bei Kinderbetreuungspflichten 16, und eignet sich deshalb für die Prüfungs- und Abschlussphase. Beide setzen zwölf Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraus.

Was ist das Selbsterhalterstipendium und wie hoch ist es?

Das Selbsterhalterstipendium ist die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt für Personen, die sich vor dem ersten Bezug der Studienbeihilfe mindestens 48 Monate mit jährlich zumindest € 11.000 selbst erhalten haben (Stand 2026), auch neben einem bereits begonnenen Studium. Das Elterneinkommen bleibt außer Betracht. Es beträgt im Studienjahr 2026/27 maximal € 1.111 pro Monat, ab 27 Jahren € 1.151, bei einer Zuverdienstgrenze von € 17.677 im Jahr 2026.

Muss mein Arbeitgeber mich für Prüfungen freistellen?

Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Prüfungs- oder Lernfreistellung gibt es nicht, maßgeblich sind Kollektivvertrag und Dienstvertrag. In der Praxis lassen sich Zeitausgleich, Urlaub um Prüfungstermine oder befristete Stundenreduktionen gut vereinbaren, wenn du früh planst. Prüfe zuerst deinen Kollektivvertrag und sprich dann konkret über einzelne Termine statt über mehr Flexibilität im Allgemeinen.

Bekomme ich als Berufstätige:r den Studienbeitrag erlassen?

Nein, den Erlass wegen Erwerbstätigkeit gibt es seit dem Wintersemester 2018/19 nicht mehr, weil der Verfassungsgerichtshof den Tatbestand mit 30. Juni 2018 aufgehoben hat. Es bleiben allgemeine Erlassgründe wie längere Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung sowie einzelne universitäre Stipendienlösungen, etwa ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende an der Universität Graz. Frag dazu direkt bei der Studienabteilung nach.

Kann ich Jus berufsbegleitend an einer Fachhochschule studieren?

Nein, nicht für die klassischen Rechtsberufe: § 3 RAO verlangt ein an einer Universität zurückgelegtes Studium des österreichischen Rechts. Berufsbegleitende FH-Studiengänge mit Rechtsbezug können für Wirtschaft und Verwaltung wertvoll sein, führen aber nicht zu Rechtsanwaltschaft, Richteramt oder Notariat.

Kann ich neben der Konzipientenzeit weiterstudieren?

Ja, mit klarer Grenze: Die dreijährige Kanzleizeit, die bei den Kammern Kernzeit heißt, zählt nach § 2 Abs 1 RAO nur bei hauptberuflicher Ausübung ohne Beeinträchtigung durch eine andere berufliche Tätigkeit. Ein Doktoratsstudium daneben ist verbreitet, gehört aber offen mit der Kanzlei vereinbart. Wie die Ausbildungsjahre selbst funktionieren, zeigt unser Survival Guide für die Konzipientenzeit.

Ist ein berufsbegleitendes Jus-Studium im Lebenslauf ein Nachteil?

Nach unserer Einschätzung nicht. Der Abschluss ist derselbe Mag. iur., und beim JKU-Fernstudium sind auch Prüfungsmodus, Inhalt und Bewertung mit dem Präsenzstudium identisch. Die längere Studiendauer machst du erklärbar, indem die Berufstätigkeit als eigene Station im Dokument steht. Wie du Studiendauer und Lücken im Lebenslauf einordnest, zeigt unser Ratgeber zum Lebenslauf für Jurist:innen.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilen das AMS zur Weiterbildungszeit, die Studienbeihilfenbehörde zum Selbsterhalterstipendium, die jeweilige Universität zu Zulassung und Beiträgen sowie die Kollektivvertragspartner zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen.

Stand: 15.09.2026

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