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Gastbeitrag13.03.20232 Min. Lesezeit

Silicon Valley Bank und die rechtlichen Auswirkungen

Von Dr. Georges Leser · Gastautor

Die kalifornischen Silicon Valley Bank war laut Financial Times eine der größten Banken in den USA. Sie war essenziell für das Ökosystem „Silicon Valley“ und die dortige Start-Up-Branche. Der nunmehrige Finanzkollaps könnte laut FT unter Berufung auf einen führenden Incubator die dortige Start-Up-Branche zehn Jahre zurückversetzen und möglicherweise das morgige „Google“ oder „Facebook“ in den Finanzkollaps führen. Aus österreichischer/europäischer Sicht stellt sich darüber hinaus die Frage, welche Auswirkungen dieser Finanzkollaps auf heimische Unternehmen haben kann/wird.

Auch die Finanzkrise 2007 begann mit der Insolvenz einer einzelnen Bank, der Investment Bank Lehmann Brothers. Unternehmensfinanzierungen und ihre zugrundeliegenden -bewertungen funktionieren weltweit nach dem gleichen Prinzip und wurde die Cash Burn Rate in der Vergangenheit auch in Europa oftmals fälschlicherweise mit Unternehmenswachstum gleichgesetzt. Nicht jede „Geldverbrennung“ sorgt für ein „wärmendes Feuer“, also eine nachhaltige Wertsteigerung eines Unternehmens. Dieser wenig nachhaltige Wachstumsansatz ist auch aufgrund der steigenden Zinsen nunmehr endgültig Geschichte. Ähnlich wie die Finanzbranche 2007 wird sich auch die „Start-Up-Branche“ konsolidieren.

Ich hatte in den letzten Jahren mehrfach gesehen, wie Unternehmer durch unüberlegte „lebensverlängernde“ Maßnahmen das eigene Unternehmen teilweise über Jahre in noch größere Schwierigkeiten brachten. Das „Stopfen“ von Finanzlöchern bei Unternehmensgruppen ist in der Unternehmenskrise zumeist unweigerlich mit einer strafrechtlichen Untreue verbunden. Aus rechtlicher Perspektive sollten Start-Up-Unternehmer sowie Start-Up-Investoren in den nächsten Monaten daher insbesondere folgende Themen beachten:

1. Geldflüsse an Eigentümer/Investoren müssen auf rechtliche Risiken geprüft werden;
2. Rechtzeitige Prüfung eines allenfalls notwendigen Insolvenzantrages; unüberlegte „lebensverlängernde Maßnahmen“ sollten unterlassen werden;
3. Prüfung der Kredit- und Darlehensverträge / Gleichbehandlung von Gläubigern;
4. Keine falschen Zusagen an Kreditgeber, Gesellschafter, Investoren, Masseverwalter, etc.
5. Hinzuziehung von Krisen-Spezialisten in den Bereichen Legal/Tax/Kommunikation.

Bei Fragen stehe ich natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Foto von Dr. Georges Leser

Dr. Georges Leser

Gastautor

Der Wiener Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte beleuchtet im Rahmen seiner Gastbeiträge aktuelle Themen im Bereich Start-up, Krypto und des Kapitalmarktrechtes.
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