Zum Inhalt springen
LawFinder
OGH26.04.20242 Min. Lesezeit

Bestellung eines Verlassenschaftskurators trotz Einigkeit der potentiellen Erben?

Von LawFinder Redaktion · Von Juristen für Juristen

Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass bei Vorliegen einander widerstreitender Erbantrittserklärungen auch dann ein Verlassenschaftskurator zu bestellen ist, wenn die potentiellen Erben über die vorzunehmende Vertretungshandlung einig sind.

Im Verlassenschaftsverfahren nach dem 2020 verstorbenen Erblasser gaben sowohl die Witwe als auch ein Sohn einander widersprechende Erbantrittserklärungen ab, sodass ein Verfahren über das Erbrecht (§§ 161 ff AußStrG) einzuleiten sein wird. Im Rahmen einer Tagsatzung vor dem Gerichtskommissär schlossen die Witwe und der Sohn (als „Vertreter“ des Nachlasses) mit einer Tochter ein Pflichtteilsübereinkommen unter der Bedingung der abhandlungs- und pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung ab.

Die Vorinstanzen erachteten die von der Tochter beantragte Bestellung eines Verlassenschaftskurators trotz Einigkeit der Erbansprecher für erforderlich.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Rechtsansicht.

§ 173 Abs 1 AußStrG sieht als Ausführungsbestimmung zu § 810 Abs 1 ABGB die „erforderlichenfalls“ gebotene Bestellung eines Verlassenschaftskurators in zwei unterschiedlichen Fällen vor: Erstens bei Uneinigkeit über Vertretungshandlungen (erster Fall), zweitens aber auch bei einem einzuleitenden Verfahren über das Erbrecht (zweiter Fall). Im zuletzt genannten Fall der Uneinigkeit der Beteiligten über das Erbrecht ist nämlich von einem nicht hinreichenden Erbrechtsausweis auszugehen.

Wenn Vertretungshandlungen im Zusammenhang mit einem Nachlass anstehen, sind schon aus Gründen der Rechtssicherheit klare Vertretungsverhältnisse zu schaffen. § 173 Abs 1 AußStrG stellt im Fall eines einzuleitenden Verfahrens über das Erbrecht (zweiter Fall) nicht darauf ab, ob in Bezug auf anstehende Vertretungsmaßnahmen Uneinigkeit besteht. Im Interesse einer – von den Gesetzesmaterialien betonten – einfachen, klaren und auch dem Verkehrsschutz dienenden Regelung ist daher auch dann die Bestellung eines Verlassenschaftskurators erforderlich, wenn sich die Erbansprecher bei einzuleitendem Verfahren über das Erbrecht in Bezug auf eine anstehende Vertretungshandlung einig sind.

Quelle: www.ogh.gv.at | OGH | 2 Ob 24/24d

Foto von LawFinder Redaktion

LawFinder Redaktion

Von Juristen für Juristen

Im LawFinder Blog berichten wir über Karrierethemen, Recruiting Trends, Rechtsprechung, Gesetzgebung und Veranstaltungen. Weiters werden auch spannende Interviews und Fachbeiträge geboten. Tauche mit uns gemeinsam in die Juristenszene ein und erfahre welche Themen und Trends die Rechtsbranche wirklich bewegen.
Teilen

Nicht öffentlich inseriert

Karriereschritte, die niemand mitliest.

Viele Stellen für Konzipient:innen und auf Partner-Ebene laufen nie öffentlich. Über Talents stellen wir dich diskret und anonym vor, vom ersten Konzipientenjahr bis zum Partner-Level. Du behältst die volle Kontrolle, deine aktuelle Kanzlei erfährt nichts.

Weiterlesen

Die RAP überleben: Was im Prüfungssemester wirklich zählt - und was Mythos ist?
Gastbeitrag

Die RAP überleben: Was im Prüfungssemester wirklich zählt - und was Mythos ist?

Die Rechtsanwaltsprüfung gilt als intensive und fordernde Phase, lässt sich mit guter Planung, realistischen Erwartungen und der richtigen Unterstützung jedoch gut bewältigen. Sandra und Anna berichten, wie wichtig es ist, organisatorische Fragen frühzeitig zu klären, einen …

Redaktion LawFinderca. 2 Min.

Newsletter

Juristische Insights, frisch ins Postfach.

Einmal im Monat die wichtigsten Beiträge, Events und Karrieretipps für deine juristische Laufbahn in Österreich. Jederzeit kündbar.

Mehr erfahren