Bundeskanzler Christian Stocker hat heute eine Volksbefragung zur Verlängerung des Wehrdienstes angekündigt.
Doch was ist eine Volksbefragung eigentlich genau? Wer darf abstimmen? Und welche rechtliche Wirkung hat das Ergebnis?
Dieser Beitrag liefert die Hard Facts zur Volksbefragung in Österreich – kompakt, verständlich und mit klarer Abgrenzung zu anderen Instrumenten der direkten Demokratie.
Die Volksbefragung ist ein Instrument der direkten Demokratie, bei dem die österreichische Bevölkerung zu einem politischen Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung befragt wird.
Ziel ist es, ein Stimmungsbild der Bevölkerung einzuholen und dieses als Entscheidungsgrundlage für politische Organe heranzuziehen.
Wichtig: Das Ergebnis einer Volksbefragung ist rechtlich nicht bindend. Regierung und Parlament müssen dem Ergebnis nicht folgen.
Für die Teilnahme gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer Nationalratswahl:
Mindestalter: 16 Jahre
Österreichische Staatsbürgerschaft
Eintragung im Wählerverzeichnis
Die Stimmabgabe erfolgt – wie bei Wahlen – in einer geheimen Wahl.
Inhaltlich muss sich eine bundesweite Volksbefragung auf ein grundsätzliches Thema beziehen, das ganz Österreich betrifft.
Zulässig sind insbesondere:
eine konkrete Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet wird
zwei Lösungsvorschläge, zwischen denen gewählt werden kann
Die konkrete Fragestellung wird gesetzlich festgelegt und ist zentral für die politische Aussagekraft der Befragung.
Auf Bundesebene gab es bisher nur eine einzige Volksbefragung.
Am 20. Jänner 2013 wurden die Österreicherinnen und Österreicher gefragt, ob:
ein Berufsheer eingeführt oder
die allgemeine Wehrpflicht samt Zivildienst beibehalten werden soll.
59,7 % stimmten damals für die Beibehaltung der Wehrpflicht.
Auch dieses Beispiel zeigt: Die Volksbefragung dient vor allem dazu, politische Entscheidungen demokratisch abzusichern, ohne sie rechtlich zu erzwingen.
Die drei Instrumente werden oft verwechselt – unterscheiden sich aber erheblich in Wirkung und Funktion.
Einholung der Meinung der Bevölkerung
Ergebnis rechtlich nicht bindend
Politische Orientierungshilfe
Durchführung durch staatliche Organe
Die Volksabstimmung ist das stärkste Instrument direkter Demokratie in Österreich.
Das Ergebnis ist rechtlich verbindend
Das Volk entscheidet anstelle des Gesetzgebers
Beispiel: EU-Beitritt Österreichs 1994
Das Volksbegehren ist ein Instrument der politischen Initiative aus der Bevölkerung.
Bürgerinnen und Bürger bringen ein Anliegen ein
Ab 100.000 Unterschriften muss sich der Nationalrat damit befassen
Keine rechtliche Verpflichtung, ein Gesetz zu beschließen
Es zwingt zur parlamentarischen Behandlung, nicht zur Umsetzung.
Auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind, haben Volksbefragungen eine hohe demokratische und politische Bedeutung. Sie:
stärken die politische Teilhabe
erhöhen die Legitimation politischer Entscheidungen
schaffen Transparenz bei kontroversen Themen
Gerade bei sensiblen Fragen wie dem Wehrdienst kann eine Volksbefragung entscheidend dazu beitragen, gesellschaftliche Akzeptanz zu messen und politische Entscheidungen breiter abzustützen.
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