Großvolumige Masseverfahren prägen die Litigation-Praxis österreichischer (Groß-)Kanzleien nun bereits seit einiger Zeit. Prozesse betreffend Kreditgebühren, Anlegerschäden oder Abgassoftware ("Dieselgate") sind nur wenige Beispiele der ständig wachsenden Anzahl solcher Masseverfahren. Aufgrund dieser exponentiellen Steigung derartiger Gerichtsprozesse sind diese aus dem juristischen Alltag einer (Groß-)Kanzlei mittlerweile nicht mehr wegzudenken.
Dieser Beitrag beleuchtet, was genau unter Masseverfahren zu verstehen ist, welche Entwicklungsmöglichkeiten diese speziell in der Ausbildung für Rechtsanwaltsanwärter:innen mit sich bringen, und schließlich, ob jene geeignet sind, zu einer fundierten Ausbildung beizutragen.
Kennzeichnend für Masseverfahren sind die Vielzahl gleichgelagerter Ansprüche, die auf vergleichbaren Sachverhalten beruhen und daher oftmals dieselbe Rechtsfrage aufwerfen. Da der österreichische Zivilprozess grundsätzlich auf dem Zwei-Parteien System aufbaut, ist offenkundig, dass dieser grundsätzlich nicht zur ökonomischen Handhabung solcher Prozesse geeignet ist. Beginnend ab den 1970er Jahren wurde daher der kollektive Rechtsschutz in Österreich immer weiter ausgebaut, um solche Massen an Klagen abwickeln zu können.
Einen ersten wesentlichen Schritt stellte die Einführung der Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) im Jahr 1979 dar. Im Jahr 1984 folgte die entsprechende gesetzliche Klagebefugnis für gewisse Verbände nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
In den 2000er Jahren entwickelte sich darüber hinaus die sogenannte "Sammelklage österreichischer Prägung". Sie ist kein gesetzlich neu geschaffenes Instrument, sondern eine von der Rechtsprechung anerkannte Praxis.
Schließlich, in etwa 20 Jahre danach und etwas später als von der europäischen Richtlinie vorgesehen, griff auch Österreich die Idee einer "europäischen Verbandsklage" auf, indem das Parlament im Sommer 2024 die Verbandsklagen Richtlinien-Umsetzungs-Novelle verlautbaren ließ. Diese Novelle – kurz "VRUN" – ermöglicht qualifizierten Einrichtungen, Leistungsansprüche von mindestens 50 Verbraucher:innen gebündelt durchzusetzen. Weitere Verbraucher:innen können dem Verfahren beitreten (Opt-in), wenn ihre Ansprüche auf im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalten beruhen.
Schlussendlich gibt es ebenso Verfahren, in denen massenhaft Individualklagen von den Anspruchsinhabern selbst eingebracht werden. Es sei hier beispielsweise auf Masseverfahren iZm Anlegerschäden verwiesen, oder auch sämtliche Verfahren, die sich mit der (Un-)Zulässigkeit pauschaler Entgelte in Verbraucherverträgen beschäftigen (zB Kreditbearbeitungsgebühren). Solange auf Beklagtenseite ein:e im österreichischen Firmenbuch eingetragener Unternehmer:in steht, ist regelmäßig die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien für sämtliche Klagen gegeben.
Der Begriff "Masseverfahren" ist gewissermaßen der Übergriff für die eben genannten Rechtsstreitigkeiten.
Masseverfahren haben in Österreich in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Die im Vortreffen befindlichen Masseverfahren erstrecken sich auf immer mehr Branchen. Mittlerweile sind beispielsweise die Automobil-, die Banken-, die gesamte Finanz- sowie auch die Immobilienbranche betroffen.
Gemeinsam ist diesen Verfahren eine ausgeprägte strategische Vorstrukturierung durch die Rechtsvertretung. Nach einer grundlegenden rechtlichen und prozessualen Weichenstellung wird eine einheitliche Argumentations- und Vorgehensweise entwickelt, die sodann üblicherweise systematisch auf eine Vielzahl vergleichbarer Fälle übertragen wird.
Oftmals werden Masseverfahren von sogenannten "Prozessfinanzierern" unterstützt und wirtschaftlich getragen. Jene minimieren das Kostenrisiko der Anspruchsinhaber und übernehmen im Verlustfall sämtliche Prozesskosten. Im Falle des Gewinns behalten sich diese einen Teil des erstrittenen Betrags ein. Das quota litis Verbot gelangt grundsätzlich nicht zur Anwendung, sofern Prozessfinanzierer selbst keine dem Anwaltsvorbehalt unterfallende Rechtsberatung durchführen und der Mandant Herr des Verfahrens bleibt.
Aufgrund der bereits beschrieben Allgegenwärtigkeit dieser großvolumigen Masseverfahren in den Litigation-Praxisgruppen der österreichischen Großkanzleien stellen sich Studienabsolvent:innen häufig die Frage, ob mit dem Einstieg in eine Großkanzlei – und damit möglicherweise eine Einbindung in solche umfassenden Mandate – ein großes Chancenpotenzial, oder doch eher eine repetitive Arbeitsweise einhergeht.
Zuallererst sei gesagt, dass die Übernahme eines Massemandats einen großen administrativen Aufwand bedeutet. Dies ist auch oft der Grund, warum sich die Entscheidungsträger beklagter Unternehmen, die sich mit einer massenhaften Klagswelle konfrontiert sehen, oft für Großkanzleien entscheiden. Diese verfügen grundsätzlich über deutlich mehr Ressourcen als kleinere Kanzleien, was die koordinierte Bearbeitung solcher Mandate erleichtern kann.
Der besagte Aufwand bedeutet für Rechtsanwaltsanwärter:innen jedoch nicht, dass solche Mandate weniger attraktiv sind als "klassische", bzw andere streitige Mandate. Gerade in Großkanzleien, die typischerweise Unternehmensmandate vertreten, beschränkt sich die Auseinandersetzung dabei nicht auf materiell-rechtliche Fragen einer bestimmten Branche. Vielmehr treten regelmäßig gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen hinzu. Masseverfahren sind demzufolge zumeist "Querschnittsmaterien". Eine solche Ausbildung, die in viele verschiedene Richtungen geht, stärkt daher das allgemeine Bewusstsein für Rechtsprobleme, was eine umfassende "360-Grad-Ausbildung" ermöglicht. Zudem lernen die Konzipient:innen bereits früh, sich ein fundiertes Wissen in jenen Aufgabengebieten aufzubauen, die für die erfolgreiche Bewältigung eines solchen Mandats vonnöten sind.
Oft gehen solche Masseverfahren mit grenzüberschreitenden Herausforderungen einher und lernen Konzipient:innen daher auch andere Jurisdiktionen kennen. Dies hat zur Folge, dass diese nicht nur im nationalen Prozessrecht, sondern schließlich auch im internationalen Kollisionsrecht und EU-Recht Erfahrungen sammeln können. Darüber hinaus bieten diejenigen österreichischen Großkanzleien, die mehrere Niederlassungen in verschiedenen Ländern haben, einen regen Austausch zwischen den verschiedenen Kanzleien. In diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte die damit einhergehende Vertiefung des "Legal English" sowie die generelle Persönlichkeitsentwicklung aufgrund des grenzüberschreitenden Austausches.
Zusätzlich sollte auch nicht die Möglichkeit der Verhandlungserfahrung unerwähnt bleiben. Schließlich bedeutet ein jedes Masseverfahren eine Fülle von prozessrechtlichen Fragen und zumeist auch eine große Anzahl an Verhandlungen. Die Akquirierung von Wissen im Zusammenhang mit der österreichischen Zivilprozessordnung ist kaum woanders so gut möglich, wie in Masseverfahren.
Die Tätigkeit in Masseverfahren ist daher keineswegs auf routinemäßige Standardabläufe reduziert, sondern bietet ein anspruchsvolles Umfeld, in dem juristische Präzision, strategisches Denken und organisatorisches Geschick gleichermaßen gefordert sind und gefördert werden. Sohin ist die Mitarbeit an Masseverfahren jedenfalls als Chance für eine umfassende Ausbildung zu sehen und nicht als Karrierefalle.
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