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Allgemein13.05.20253 Min. Lesezeit

Familypower 2.0: Strom von Zuhause über Energiegemeinschaften

Von Marie Sophie Reitinger - DORDA Rechtsanwälte GmbH · Rechtsanwältin · DORDA Rechtsanwälte GmbH

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Studieren ist teuer – Miete, Lebensmittel, Mobilität und nicht zuletzt: Energie. Stromkosten machen einen relevanten Teil der monatlichen Ausgaben aus. Was viele nicht wissen: In Österreich bietet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) seit 2021 neue Möglichkeiten für eine kostengünstige und nachhaltige Energieversorgung – auch innerhalb der Familie. Über sogenannte Energiegemeinschaften können Eltern ihren Kindern sogar Strom in die Studentenwohnung „liefern“. Klingt nach Zukunftsmusik? Ist längst Realität.

Kurz und bündig: Was sind Energiegemeinschaften überhaupt?

Energiegemeinschaften ermöglichen es Privaten, Unternehmen und Gemeinden, sich zusammenzuschließen, um gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen. Dabei wird zwischen zwei Formen unterschieden:

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG): auf regionaler Ebene (selber Trafo oder selbes Umspannwerk)

  • Bürgerenergiegemeinschaften (BEG): auf überregionaler Ebene

So funktioniert die Stromlieferung innerhalb der Familie

Stellen wir uns folgende Situation vor: Eine Familie besitzt eine Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus in Niederösterreich. Ihre Tochter studiert in einer Mietwohnung in Wien. Normalerweise würde überschüssiger Strom aus der PV-Anlage ins Netz eingespeist und die Tochter müsste ihre gesamte Energie von einem Stromanbieter beziehen.

Über eine Energiegemeinschaft können Eltern und Kinder jedoch virtuell verbunden werden. Die erzeugte Energie kann direkt von der PV-Anlage ins Netz gespeist und über die Energiegemeinschaft dem Verbrauchsort in Wien zugeordnet werden. So wird die Tochter zur Mitnutzerin der elterlichen Solaranlage – und spart dabei Geld, indem sie ihren Stromverbrauch zu einem Teil durch de Energie aus der PV-Anlage deckt.

Das steckt dahinter: Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Grundlage bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Verbindung mit dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Folgende Voraussetzungen sind entscheidend:

  • Gründung der Energiegemeinschaft (rechtlich als Verein etc.)

  • Technische Registrierung aller teilnehmenden Zählpunkte bei der E-Control

  • Verwendung eines intelligenten Messsystems („Smart Meter“)

  • Verrechnung und Bilanzierung über einen Energiegemeinschafts-Partner oder -Dienstleister

Ein wichtiger Punkt: Die Stromlieferung erfolgt virtuell, nicht physikalisch – also über das öffentliche Stromnetz mit entsprechender finanzieller Abrechnung.

In Österreich gibt es zwei Arten von Energiegemeinschaften, die sich vor allem durch ihre Teilnehmerstruktur und geografische Reichweite unterscheiden:

🌱 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

  • Fokus: Nutzung von lokal erzeugter, erneuerbarer Energie

  • Teilnehmer: Privatpersonen, Gemeinden, KMU und Vereine

  • Räumliche Begrenzung: Es gilt das sogenannte „Nähekriterium“ – EEG sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird:

    • Netzebenen 6 und 7 = alle Mitglieder sind durch denselben Trafo verbunden (lokale EEG) oder

    • Netzebenen 4 und 5 = alle Mitglieder sind durch dasselbe Umspannwerk verbunden (regionale EEG)

⚡ Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

  • Fokus: Breiter angelegte Energienutzung (muss nicht lokal oder erneuerbar sein)

  • Teilnehmer: Offen für Privatpersonen, alle Unternehmen und öffentliche Stellen

  • Räumliche Reichweite: Österreichweit

Was bringt das?

  • Kosteneinsparung: Gemeinschaftsinterner Strom ist günstiger als Marktpreise, kann sogar verschenkt werden. Bei der EEG fallen Netzentgelte zudem nur reduziert an.

  • Nachhaltigkeit: Lokale Produktion & Verbrauch reduzieren Netzbelastung und CO₂-Ausstoß.

  • Stärkung familiärer Solidarität: Eltern können ihre Kinder direkt unterstützen – auch über große Distanzen hinweg.

Fazit: Energiegemeinschaften eröffnen neue Wege familiärer Unterstützung

Energiegemeinschaften sind ein vielversprechendes Modell für eine nachhaltige Energiezukunft – und eine smarte Möglichkeit für Studierende, durch Strom aus dem Elternhaus nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell zu profitieren. Ob WG, Familienhaus oder Studentenwohnung: Wer sich frühzeitig gut „vernetzt“, kann langfristig sparen.

Und wie gerade Jus-Studierende wissen: Je sauberer man ein Projekt aufzieht, desto reibungsloser läuft es auch. Deshalb lohnt es sich, selbst innerhalb der Familie auf eine klare, durchdachte Vertragsgestaltung rund um die Energiegemeinschaft zu achten – idealerweise mit Unterstützung einer spezialisierten Anwaltskanzlei. So wird aus grünem Strom auch rechtlich ein nachhaltiges Modell.

Foto von Marie Sophie Reitinger - DORDA Rechtsanwälte GmbH

Marie Sophie Reitinger - DORDA Rechtsanwälte GmbH

Rechtsanwältin · DORDA Rechtsanwälte GmbH

Marie Sophie Reitinger ist seit 2024 als Substitutin und Rechtsanwältin bei DORDA Rechtsanwälte tätig, mit einem Schwerpunkt auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht. Ihre Expertise umfasst das Bau- und Raumordnungsrecht, Energie- und Energievertragsrecht, sowie Abfallwirtschafts- und Altlastensanierungsrecht. Sie berät insbesondere Projektwerber und Gemeinden in öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren und rund um die Gründung und Verwaltung von Energiegemeinschaften. Vor ihrer Tätigkeit bei DORDA sammelte sie wertvolle Erfahrungen beim Obersten Gerichtshof, dem OLG Graz sowie bei E+H Rechtsanwälte. Als ständige Vortragende teilt sie ihr Wissen regelmäßig bei der Anwaltsakademie, dem Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft und den Gemeindebünden der Bundesländer. Zudem publiziert sie regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und ist ein geschätzter Gast in juristischen Podcasts.
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