
In der Abteilung III/5 (Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und Pensionskassenvorsorge) der Sektion III (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation) des Bundeskanzleramtes ist die Aufnahme einer juristischen Referentin bzw. eines juristischen Referenten mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, den betreffenden Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.
Zu den Hauptaufgaben der Abteilung III/5 zählen die Gestaltung und Weiterentwicklung des Pensionsrechts der Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie des Karenzrechts der Bundesbediensteten, die Angelegenheiten der Pensionskassenvorsorge, die Begutachtung von Gesetzesentwürfen der Länder in den Rechtsgebieten der Sektion III und die Pensionsberatung von Beamtinnen und Beamten.
Vor dem Hintergrund dieser spannenden Themenstellungen umfasst das Aufgabengebiet insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
Legistische Betreuung insbesondere folgender Rechtsgebiete: Pensionsgesetz 1965, Bundestheaterpensionsgesetz, Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich Karenzurlauben und Pflege- sowie Familienhospizfreistellungen, Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, Mutterschutzgesetz 1979 und Väter-Karenzgesetz, soweit der öffentliche Dienst betroffen ist; dazu gehört u.a.:
Ausarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen,
Akkordierung mit anderen Ressorts,
Teilnahme an Verhandlungen mit der Gewerkschaft,
Vertretung der Gesetzesentwürfe in den parlamentarischen Gremien;
Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Länder auf jenen Gebieten, die in den Zuständigkeitsbereich der Sektion III fallen;
Pensionsberatung und fiktive Pensionsberechnung für Beamtinnen und Beamte;
Erstellung von Informationen und Entscheidungshilfen für politische Entscheidungsträgerinnen bzw. Entscheidungsträger, Sektions- und Abteilungsleitungen v.a. im Pensions- und Sozialversicherungsrecht sowie Abschätzung der Auswirkungen und Aufzeigen von Alternativen;
Angelegenheiten der Pensionskassenvorsorge der Bundesbediensteten;
Erteilung von Rechtsauskünften und Ausarbeitung von Rundschreiben.
1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86 idgF oder Bestehen eines aufrechten Dienstverhältnisses zum Bund;
2. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
3. Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften gemäß Z 1.12 oder Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979;
4. Kenntnisse des Pensionsrechts und des sozialversicherungsrechtlichen Umfelds sowie dienstrechtlicher Nebengesetze (insbesondere MSchG und VKG);
5. Kenntnisse auf dem Gebiet des Dienst- und Besoldungsrechts des Bundes sowie des Arbeits- und Sozialrechts;
6. Erfahrung im Umgang mit legistischen Techniken und Legistikprozessen wünschenswert;
7. Berufserfahrung im öffentlichen Dienst von Vorteil;
8. Sehr gutes analytisches, logisches und strategisches Denkvermögen; rasches Erfassen komplexer Zusammenhänge; Problemlösungskompetenz sowie Flexibilität;
9. Ausgezeichnetes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen; präzise Ausdrucksweise;
10. Sicheres Auftreten, Verhandlungskompetenz und Überzeugungskraft;
11. Entscheidungs- und Innovationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit;
12. Hohe Belastbarkeit, Selbstmanagement zur Bewältigung von Spitzenbelastungen;
13. Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen (Word, Excel, PowerPoint);
14. Gute Englischkenntnisse;
15. Hohe Bereitschaft zu fortlaufender Weiterbildung.
Neben den Voraussetzungen der Z. 1. sind die Erfordernisse der Z. 2 bis 3. unbedingt zu erfüllen.
Die Gelegenheit, Ihre Fähigkeiten und Ihr Know-How unter Beweis zu stellen;
Geregelte Arbeitszeiten und zahlreiche Benefits des öffentlichen Dienstes;
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der Verwaltungsakademie des Bundes;
Zahlreiche Sozialleistungen (gesundheitsfördernde Maßnahmen; Förderung von Sportaktivitäten; Vergünstigungen; Betriebsrestaurant).
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Der Arbeitsplatz weist die Wertigkeit A1/3 bzw. v1/3 mit Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes, ansonsten A1/2 bzw. v1/2 auf.
Der Monatsbezug / das Monatsentgelt (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe) beträgt mindestens € 3.296,80 brutto (A1/2 in der Ausbildungsphase) / € 3.716,00 brutto (v1/2 in der Einstiegsstufe).
Er/es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundene Entlohnungsbestandteile.
Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 7. Jänner 2026 ausschließlich über die Jobbörse der Republik Österreich zu erfolgen. Der Bewerbung sind ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.
Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten können nicht ersetzt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung I/2 im Bundeskanzleramt unter 01/53115-202848 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Wertigkeit/Einstufung:A1/2 bzw v1/2
Dienststelle:Bundeskanzleramt
Dienstort:Wien
Vertragsart:Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:07.01.2026
Monatsentgelt/bezug:mindestens € 3.296,80 brutto bzw. € 3.716,00 brutto
Referenzcode:BKA-25-0224