
In der Datenschutzbehörde gelangt eine oder mehrere Stellen zur Absolvierung eines Verwaltungspraktikums ehestmöglich zur Besetzung. Das Ausbildungsverhältnis wird bis längstens 31. Dezember 2026, abgeschlossen und kann im Ausmaß einer Teilbeschäftigung (20 Wochenstunden) vereinbart werden. Zeiten eines bereits nach § 36a VBG absolvierten Verwaltungspraktikums sind bei der angeführten Höchstdauer in Abzug zu bringen. Durch das Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf eine Übernahme in ein Dienstverhältnis zur Republik Österreich besteht kein Anspruch.
Unterstützung bei der Durchführung von datenschutzrechtlichen Verfahren als Behörde 1. Instanz, inklusive des Konzipierens von Zwischen- und Enderledigungen nach Anleitung.
Durch das Eingehen dieses befristeten Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet bzw. besteht darauf auch kein Rechtsanspruch. Zeiten einer bereits nach § 36a VBG absolvierten Vorbereitungsausbildung sind bei der angeführten Höchstdauer in Abzug zu bringen, wobei eine Anrechnung allfälliger Verwaltungspraktika auf die Gesamtdauer, die nach der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 geltenden Rechtslage absolviert wurden, nicht erfolgt.
Österreichische, EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft,
abgeschlossene Matura
derzeit im juristischen oder einem anderen für Datenschutz einschlägigen Studium
grundsätzliches Interesse an Datenschutzangelegenheiten
Bundesweite Veränderungs-, Aufstiegs- bzw. Karrieremöglichkeiten
Bei Anspruch auf Pendler-Pauschale gebührt ein ergänzender Fahrtkostenzuschuss
Onboarding mit Patinnen- bzw. Patensystem (Buddies)
Guter Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz
Telearbeit bzw. Home-Office
Flexible Arbeitszeiten (Gleitzeitsystem)
Klares Bekenntnis zur Gleichbehandlung
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Der Ausbildungsbeitrag beträgt mindestens € 1.377,45 brutto.
Schriftliche Bewerbungen haben unter Anführung des gewünschten Beschäftigungsausmaßes (20 oder 40 Wochendienststunden) und der Gründe, die sie für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich über die Online-Applikation der Jobbörse der Republik zu erfolgen. Der Bewerbung sind neben den erforderlichen Nachweisen der Aufnahmevoraussetzungen ein aktueller Lebenslauf inkl. Lichtbild und Zeugniskopien anzuschließen. Nur auf diesem Wege rechtzeitig eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Die in einer Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden von der Datenschutzbehörde zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der diese begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Rufnummer +43 1 52152 (DW: 2566 oder 2593) gerne beantwortet.
Wertigkeit/Einstufung:v2
Dienststelle:Datenschutzbehörde
Dienstort:Wien
Vertragsart:Befristet
Befristung:31.12.2026
Beschäftigungsausmaß:Teilzeit
Beginn der Tätigkeit:01.02.2026
Ende der Bewerbungsfrist:04.12.2025
Monatsentgelt/bezug:mindestens € 1.377,45 brutto
Referenzcode:BMJ-25-2401