In der Abteilung III/1 (Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht und Koordination Dienstrecht) der Sektion III (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation) des Bundeskanzleramtes ist die ehestmögliche befristete Aufnahme einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters als Ersatzkraft mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.
Die Abteilung III/1 ist die zentrale Legistik-Abteilung der Sektion III und vereint klassische juristische Aufgaben auf dem Gebiet des allgemeinen Dienst- und Besoldungsrechts wie die Erstellung von Gesetzesentwürfen und die Erteilung von Rechtsauskünften mit Zuständigkeiten im internationalen Kontext, wozu die Umsetzung von EU-Richtlinien oder internationale Berichte insbesondere im Antikorruptionsbereich zählen.
Vor dem Hintergrund dieser Themenstellungen umfasst das Aufgabengebiet insbesondere folgende Tätigkeiten:
Koordination sowie Qualitätssicherung der legistischen Arbeit der Sektion III (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation), u.a. mit folgenden Aufgaben:
Allgemeine legistische Betreuung der von der Sektion zu erstellenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie Kundmachungen inkl. Qualitätssicherung (Überprüfen der Texte auf verständliche und juristisch korrekte Formulierungen sowie auf formale Richtigkeit);
Zusammenfassen von Gesetzesentwürfen der von der Sektion zu betreuenden Rechtsgebiete zu Sammelnovellen (Dienstrechts-Novellen);
Einleiten des Begutachtungsfahrens im E-Rechts-Tool, Aufbereiten und Einarbeiten der in der Begutachtung einlangenden Stellungnahmen bis zum Einbringen als Regierungsvorlage in den Ministerrat und Weiterleiten an die Parlamentsdirektion im E-Rechts-Verfahren;
Internationale Angelegenheiten (u.a. Koordinierung und Konzeption von Stellungnahmen in EU-Vorabentscheidungsverfahren, Prüfung des Bedarfs sowie der Aufbereitung von Umsetzungsmaßnahmen aus EU-Richtlinien im Dienst- und Besoldungsrecht und internationales Berichtswesen insbesondere im Antikorruptionsbereich);
Eigenlegistik im Bereich des Allgemeinen Dienst- und Besoldungsrechts (einschließlich Personalvertretungsrecht, Bedienstetenschutzrecht, Ausschreibungsrecht, Bezügerecht);
Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes sowie der Länder hinsichtlich Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst (Fremdlegistik);
Koordinierende Umsetzungsmaßnahmen (Erstellung von Rundschreiben, Rechtsgutachten, Stellungnahmen, Erteilung von Rechtsauskünften).
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86 idgF;
2. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
3. Abschluss des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 (Diplom oder Master);
4. Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Dienst- und Besoldungsrechts, der dienstrechtlichen Nebengesetze sowie des Arbeits- und Sozialrechts;
5. Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten des Europa- und Völkerrechts;
6. Fundierte Kenntnisse des öffentlichen Rechts sowie der öffentlichen Verwaltung;
7. Erfahrung im Umgang mit legistischen Techniken und Legistikprozessen;
8. Fähigkeit zur Lösung legistischer sowie juristischer Fragestellungen (Auslegungsfragen);
9. Hochentwickeltes Sprachgefühl und präzise Ausdrucksweise;
10. Analytisches Denkvermögen, rasches Erfassen komplexer Zusammenhänge, Problemlösungskompetenz sowie ein hohes Maß an Flexiblität;
11. Sicheres und repräsentatives Auftreten, Verhandlungskompetenz und Überzeugungskraft;
12. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit;
13. Hohe Belastbarkeit, Selbstmanagement zur Bewältigung von Spitzenbelastungen;
14. Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen (Word, Excel, Outlook);
15. Ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache.
Gelegenheit, Ihre Fähigkeiten und Ihr Know-How unter Beweis zu stellen;
Geregelte Arbeitszeiten und zahlreiche Benefits des öffentlichen Dienstes;
Wissenserweiterung zu Daten und Fakten im Dienst- und Besoldungsrecht;
Zahlreiche Sozialleistungen (gesundheitsfördernde Maßnahmen; Förderung von Sportaktivitäten; Vergünstigungen; Betriebsrestaurant).
Der Arbeitsplatz weist die Wertigkeit A1/3 bzw. v1/3 mit Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministerien-
gesetzes, ansonsten A1/2 bzw. v1/2 auf.
Der Monatsbezug / das Monatsentgelt (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe) beträgt mindestens € 3.296,80 brutto (A1/2 in der Ausbildungsphase) / € 3.716,00 brutto (v1/2 in der Einstiegsstufe).
Er/es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundene Entlohnungsbestandteile.
Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 12. August 2025 ausschließlich über die Online-Applikation der Jobbörse der Republik zu erfolgen. Der Bewerbung sind ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.
Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Telefonnummer 01/53115-202848 gerne beantwortet. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Wertigkeit/Einstufung:A1/3 bzw v1/3
Dienststelle:Bundeskanzleramt
Dienstort:Wien
Vertragsart:Befristet
Beschäftigungsausmaß:Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:12.08.2025
Monatsentgelt/bezug:A1/2 € 3.296,80 brutto bzw. v1/2 € 3.716,00 brutto
Referenzcode:BKA-25-0121