In der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 29. März 2026, werden die Uhren von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Doch hinter der verlorenen Stunde Schlaf verbirgt sich ein komplexes Geflecht aus EU-Recht, nationaler Gesetzgebung und einer politischen Debatte, die seit Jahren auf der Stelle tritt.
Um 2:00 Uhr nachts springt die Uhr auf 3:00 Uhr. Die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) wird zur Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die Nacht ist eine Stunde kürzer, dafür bleibt es abends länger hell. Die Sommerzeit gilt bis zum 25. Oktober 2026, wenn die Uhren wieder zurückgestellt werden.
Die Zeitumstellung ist kein Gewohnheitsrecht und keine bloße Tradition. Sie beruht auf einem konkreten europarechtlichen Rahmen.
EU-Ebene: Die Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihre Uhren am letzten Sonntag im März auf Sommerzeit vorzustellen und am letzten Sonntag im Oktober zurückzustellen. Diese Regelung gilt seit 2001 unbefristet und sorgt für eine einheitliche Handhabung im europäischen Binnenmarkt.
Österreich: In Österreich bildet das Zeitzählungsgesetz (BGBl. Nr. 78/1976 i.d.F. BGBl. Nr. 52/1981) die gesetzliche Grundlage. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung. Die derzeit gültige Verordnung (BGBl. II Nr. 58/2022) legt die Umstellungszeitpunkte für die Kalenderjahre 2022 bis 2026 fest.
Deutschland: Hier stützt sich die Zeitumstellung auf das Zeitgesetz von 1978 und die darauf basierende Sommerzeitverordnung (Verordnung vom 12. Juli 2001, BGBl. I Nr. 35).
Die Frage, ob die Zeitumstellung noch zeitgemäß ist, wird seit Jahren diskutiert — ohne Ergebnis.
2018 befürwortete der damalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Abschaffung. Eine europaweite Online-Befragung ergab: Über 80 % der 4,6 Millionen Teilnehmenden sprachen sich für ein Ende der Zeitumstellung aus.
2019 stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit für die Abschaffung ab 2021.
2026 — und noch immer fehlt eine Einigung im Rat der EU. Der Grund: Die 27 Mitgliedstaaten können sich nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Nordeuropäische Länder bevorzugen die dauerhafte Winterzeit (Normalzeit), südeuropäische Staaten tendieren zur dauerhaften Sommerzeit. Ohne einheitliche Lösung droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Zeitzonen, der wirtschaftliche und logistische Probleme verursachen würde.
Das Thema steht derzeit nicht einmal mehr auf der politischen Agenda. Ein verbindlicher Fahrplan für Änderungen liegt nicht vor. Die halbjährliche Umstellung bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Nicht alle europäischen Staaten drehen zweimal im Jahr an der Uhr:
Russland stellte 2014 die Zeitumstellung ein und bleibt dauerhaft bei der Normalzeit.
Die Türkei führte 2016 die dauerhafte Sommerzeit ein.
Belarus kehrte 2011 zur dauerhaften Normalzeit zurück.
Island hat die Zeitumstellung nie eingeführt und lebt seit 1968 in einer Einheitszeit.
Armenien stellte 2011 zum letzten Mal die Uhr um.
Die Zeitumstellung hat Konsequenzen, die über Müdigkeit und verschlafene Wecker hinausgehen.
Arbeitsrecht: Nachtschichtarbeitende verlieren bei der Umstellung auf Sommerzeit eine Arbeitsstunde. Die Vergütung richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Umgekehrt wird die zusätzliche Stunde bei der Rückstellung im Oktober in der Regel vergütet. Tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen können abweichende Bestimmungen vorsehen.
Fristen und Termine: Gesetzliche und vertragliche Fristen, die auf einen bestimmten Tag fallen, werden durch die Zeitumstellung nicht beeinflusst. Fällt ein Fristende allerdings in die nicht existierende Stunde zwischen 2:00 und 3:00 Uhr, gilt die Frist mit 3:00 Uhr als abgelaufen.
Straßenverkehr: Studien belegen ein erhöhtes Unfallrisiko in den Tagen nach der Zeitumstellung. Schlafmangel und die Störung des Biorhythmus gelten als wesentliche Faktoren.
Gesundheitliche Aspekte: Medizinische Studien zeigen ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Probleme unmittelbar nach der Umstellung. Chronobiologen weisen darauf hin, dass die Sommerzeit den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus stärker verschiebt als die Normalzeit. Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) plädiert daher für eine dauerhafte Normalzeit.
Die Zeitumstellung am 29. März 2026 ist weit mehr als ein halbjährliches Ritual. Sie basiert auf verbindlichem EU-Recht, das in nationales Recht umgesetzt wurde. Die politisch gewollte Abschaffung scheitert seit Jahren an der fehlenden Einigung der Mitgliedstaaten.
Bis eine Lösung gefunden wird, gilt: Uhren eine Stunde vorstellen, Eselsbrücke merken — im Frühling springt die Zeit vor, im Herbst fällt sie zurück.
