Im August 2025 hat sich in der internationalen Kanzleilandschaft ein bemerkenswerter Neuzugang formiert: Mit MacLaw eröffnen die erfahrenen Transaktionsanwälte Dr. Stephan Ebner, Rolf Landgraf und Dr. Michel de Araujo Kurth eine hochspezialisierte Boutique-Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main und Standorten in der Schweiz, den USA und Taiwan. Ihr Fokus: grenzüberschreitende M&A-Transaktionen - insbesondere zwischen Taiwan, den USA und Westeuropa.
Was MacLaw besonders macht, ist nicht nur die gelebte Internationalität oder die bemerkenswerte Expertise der Gründer, sondern auch ihr klarer Bruch mit tradierten Strukturen der Großkanzleien. Statt starrer Hierarchien und politischer Grabenkämpfe setzen sie auf unternehmerische Eigenverantwortung, uneingeschränkte Flexibilität – und auf eine Kultur, in der Leistung und Mandantenverantwortung vom ersten Tag an zählen.
Im Interview sprechen die Gründer über ihre Motivation zur Kanzleigründung, die Besonderheiten des transnationalen Arbeitsalltags und erklären, warum sie mit MacLaw bewusst ein Zeichen gegen die klassischen Modelle der Großkanzlei setzen – und für eine neue Generation von Transaktionsjuristen.
Herr Dr. Ebner, Herr Landgraf, Herr Dr. Kurth – Sie blicken alle auf eine erfolgreiche und spannende Laufbahn im internationalen Transaktionsgeschäft zurück. Was war für Sie der entscheidende Impuls, mit MacLaw eine eigene Boutique-Kanzlei zu gründen?
Selbst als Equity-Partner gibt es immer Partner, die schon länger in der Kanzlei sind als man selbst. Jedenfalls in Deutschland gibt es hier in Großkanzleien eine Kultur des „Betrügens“ – Sie werden selbst als Equity-Partner von Ihren „Kollegen“ regelmäßig über den Tisch gezogen. Sie können das nicht vermeiden, egal in welcher Kanzlei in Deutschland sie tätig sind. Der einzige Weg, um diesem Kreislauf des Missbrauchs entgehen zu können, ist die Gründung einer eigenen Einheit. Und welche Vorteile hätte ein erfahrener Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei? Gar keine, wir haben auch alleine mehr als genug zu tun. Wieso sollten wir unseren Umsatz mit andere, uns nicht einmal freundlich gesonnen Rechtsanwälten teilen. Auf die vermeintlich „großen Namen“ fallen nur Dumme oder eben Anfänger rein. Es hat seinen Grund, weshalb das Modell der Großkanzlei erfreulicherweise seinem Ende entgegensieht.
Wie gestaltet sich die Tätigkeit bei grenzüberschreitenden Transaktionen konkret im Alltag - und welche fachlichen sowie persönlichen Fähigkeiten sind aus Ihrer Sicht entscheidend für eine erfolgreiche Karriere im Transaktionsrecht?
Belastungsreich - irgendwo scheint immer die Sonne auf diesem Planeten. Besonders schwierig wird es, wenn zeitglich in Nordamerika und in China große Projekte anstehen. Denn dann reicht die Arbeit in DACH von früh morgens bis häufig spät nachts. In der Sache ist es aber dieselbe Arbeit wie bei der trivialen Transaktion nach ausschließlich deutschem oder Schweizer Recht. Lediglich die Verhandlungen sind anders - Sie sollten in Asien dem Verhandlungspartner nicht das Gesicht nehmen, und ein besonders freundlicher US-amerikanischer Verhandlungspartner muss Ihnen nicht zwangsläufig wohlgesonnen sein. Die Akteure in Ost und West sind häufig deutlich professioneller als Unternehmen in DACH-Raum – die Herrschaften in unseren Breitengraden glauben weiterhin, sich den „Schönheitsschlaf“ erlauben zu können. Das böse Erwachen wird für unsere Erbengesellschaften in DACH bald kommen, brutal und unerbittlich.
Die Kanzlei hat schon zum Start Standorte in drei globalen Wirtschaftszentren. Welche Rolle spielen internationale Erfahrungen – gerade im Small- und Midcap-Bereich – für Ihren strategischen Ansatz?
Wir können mit Kollegen, die nicht schon einmal im englischsprachigen Ausland gelebt haben, nichts anfangen. Es kann sich auch um einen Jahrgangsbesten handeln - unbrauchbar für unser Haus. Das Klausurenschreiben hat nichts mit der Realität zu tun. Die US-amerikanische oder chinesische Mandantschaft interessieren Prädikatsexamina nicht. Mich auch nicht, die Zeugnisse dürfen sich die Theoretiker gerne zuhause an prominentem Orte aufhängen. Auch Sprachkenntnisse in Französische, Italienisch oder Suaehli sind gleichgültig, bitte wenden Sie sich an Behörden oder die nächste Universität. Kandidaten müssen Englisch auf Muttersprachenniveau sprechen. Wer sich dann noch auf Mandarin grundlegend verständigen kann, der punktet in der Praxis. Internationales Reisen muss Standard sein. Weder Landgraf, Kurth noch meine Wenigkeit wollen regelmäßig nach New York oder Beijing reisen; das sind Ausnahmen, es müssen 2 bis 3 Termine im Jahr ausreichen. Wir schicken unsere jungen Berufsträger, die sollen sich schließlich an der Front beweisen. Wir haben das schon.
Sie suchen aktuell juristische Talente auf allen Hierarchieebenen im DACH-Raum. Was unterscheidet MacLaw in der täglichen Arbeit und in der Karriereentwicklung von klassischen Großkanzleien?
Kandidaten bekommen vom ersten Tag an volle Mandatsveranwortung, auch Associates, ich schaue da nicht einmal mehr hin, sondern nur, ob die Rechnungen vollständig bezahlt worden sind, mehr interessiert mich nicht. Das ist kein Zeichen von „Vertrauen“ unsererseits - es geht nicht anders, wir müssen Mandate sonst ablehnen. Und das ist nicht gut. Denn selbst kleine Mandate können in kurzer Zeit große Folgeaufträge nach sich ziehen. Es zeigt sich im Regelfall sehr schnell, ob ein Kandidat bleibt oder nicht das Zeug hat. Auch behaupte ich, dass es bei uns so viel Freiheit wie sonst nirgendswo am deutschen Arbeitsmarkt gibt. Wir bestehen auf ein einmaliges Treffen in unserem Office im WinX Riverside Tower und einen gemeinsamen Abend im Frankfurter Bahnhofsviertel – wer dann das „GO“ unsererseits bekommet, wird mit einem ganz, ganz oben angesiedelten Gehalt auf die Mandantschaft losgelassen. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter können z. B. arbeiten wann, wo und wie lange Sie wollen. Wenn ich einen guten Praktiker habe, und dieser seine Arbeit zufriedenstellend bewältigt, ist es mir doch so etwas von egal ob er in Spanien am Strand die dd vollzieht oder uns den draft eines SPA aus den Anden übersendet - hier kümmere ich mich persönlich gerne um die sozialversicherungsrechtliche Vereinbarkeit einer solchen Auslandstätigkeit. Ich wäre doch blöde so einen Glückstreffer in seiner Entfaltung zu behindern. Denn er trägt die Verantwortung (auch für die Geheimhaltung der Daten), bei uns gibt es keine zweite Chance. Rainmaker und Individualisten haben bei uns „Narrenfreiheit“, solange die Leistung passt. Bei uns können sie sich vollends frei entfalten. Von uns bekommen sie gezeigt, wie es in der Praxis läuft. Das gibt es von keiner einzelnen Universität im gesamten DACH-Raum.
Viele sprechen von einer "Post-Big-Law-Ära", in der spezialisierte Einheiten wie Ihre zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ist MacLaw ein Beispiel für diesen Trend - und wohin, glauben Sie, entwickelt sich der Markt für Transaktionsanwälte in den nächsten fünf Jahren?
Die Entwicklung war überfällig. Viele Kollegen sind nicht mehr so dumm und verschwenden Lebenszeit in großen Anwaltsfabriken. Und die großen Einheiten sind selbst schuld, dass ihnen nun die Luft abgedreht wird. Arrogant und selbstverliebt hat man jahrzehntelang den Nachwuchs vergrault. Jungjuristen sollten in Deutschland zwei Prädikatsexamina haben. Wer auf diese Idee gekommen sein mag - ich habe noch nie verstanden, wie man an „Schulnoten“ einen guten Rechtsanwalt erkennen will, der ja insbesondere auch unternehmerisch denkt. Die Zukunft wird viele kleine Einheiten haben, vielleicht 3 bis 5 Rechtsanwälte. Wir sehen uns hier als Vorreiter. Fachlich können wir es mit jeder Großkanzlei aufnehmen, wobei wir in der Regel deutlich preiswerter sind, weil wir nicht den hohen Verwaltungsunterbau haben, den die Großen erst einmal erwirtschaften müssen.