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VfGH24.08.20222 Min. Lesezeit

VfGH berät am 25. August 70 Anträge zu U-Ausschuss

Von Redaktion LawFinder

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VP-Mitglieder des Ausschusses beantragen unter anderem unverzügliche Vorlage von Chats

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) tritt am Donnerstag, 25. August, zu Beratungen über 70 Anträge in Bezug auf den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss zusammen. Die Anträge wurden in der zweiten Hälfte des Juli von Mitgliedern des U-Ausschusses eingebracht, konkret von Nationalratsabgeordneten der ÖVP mit dem Erstantragsteller NR-Abg. Andreas Hanger. 

Eine Reihe weiterer Anträge in Bezug auf den U-Ausschuss – insgesamt 16 – wurde vor wenigen Tagen eingebracht. Darin wenden sich ÖVP-Mitglieder des U-Ausschusses gegen die Weigerung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKOES), der Bundesministerin für Klimaschutz (BMK) und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), dem U-Ausschuss Unterlagen betreffend Vertragsvergaben oder Stellenbesetzungen vorzulegen. Der VfGH wird auch diese Anträge zeitnah behandeln. 

VP-Ausschussmitglieder: Justizministerin soll Chats unverzüglich vorlegen müssen 

Zwei der Anträge, die der VfGH am 25. August behandelt, beziehen sich auf ergänzende Beweisanforderungen von U-Ausschuss-Mitgliedern an die Justizministerin. Die Ministerin war im Jänner dieses Jahres aufgefordert worden, Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid einerseits sowie – in den Verlangen näher genannten – Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ andererseits unverzüglich auszuwerten. Diese elektronische Kommunikation war von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Zuge ihrer Ermittlungen in der sogenannten Ibiza-Affäre sichergestellt worden. Die Justizministerin hat dieser Forderung  unter Hinweis auf ein Konsultationsverfahren  nicht entsprochen. 

Der VfGH hat in seiner Entscheidung vom 21. Juni dieses Jahres über einen entsprechenden Antrag von ÖVP-Mitgliedern des U-Ausschusses festgestellt, dass dies zulässig war. Er hat auch festgehalten, die Ministerin habe dem U‑Ausschuss gegenüber unverzüglich ihrer bestehenden Begründungspflicht für das Nicht-Entsprechen nachzukommen. Dabei hat sie, so der VfGH, den U-Ausschuss über den Fortschritt der Erhebungen der Strafverfolgungsbehörden zu informieren und eine Prognose des dafür erforderlichen Zeitaufwands nachvollziehbar zu begründen, die auch den Einsatz der Personalressourcen umfasst. 

Die ÖVP-Mitglieder im U-Ausschuss beantragen nun beim VfGH, dieser möge feststellen, dass es – mangels „unverzüglich“ erfolgter Begründung der Justizministerin – erstens rechtswidrig ist, dass die Justizministerin den zwei ergänzenden Beweisanforderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen ist und dass, zweitens, die Justizministerin die Erhebungen unverzüglich durchzuführen und die Ergebnisse dem U-Ausschuss unverzüglich zu übermitteln hat.

(UA 5-6/2022)

Rechtswidrige Beschlüsse des U-Ausschusses betreffend Ministerkabinette?

Mitglieder der ÖVP-Fraktion im U-Ausschuss hatten überdies in der Ausschusssitzung vom 14. Juli dieses Jahres verlangt, dass mehrere Bundesminister dem U-Ausschuss sowohl Dokumente zur Besetzung von Leitungsfunktionen mit ehemaligen Kabinettsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeitern als auch Planungsdokumente von Kabinetten von Bundesministern vorlegen.

Der U‑Ausschuss lehnte beide Verlangen mit Beschlüssen vom selben Tag ab; die Mehrheit der Ausschussmitglieder war der Ansicht, dass dieses Verlangen in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des U-Ausschusses stehe.

Die Mitglieder der ÖVP-Fraktion halten diese Beschlüsse für rechtswidrig; insbesondere sei die Ausschussmehrheit ihrer Verpflichtung zur Begründung ihrer ablehnenden Beschlüsse nicht ausreichend nachgekommen.

(UA 7-45/2022, UA 46-74/2022)

Quelle: www.vfgh.gv.at

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