Social-Media-Nutzung wird für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren in Österreich verboten. Das Verbot soll ab September 2026 gelten.
Eine zweistufige Online-Altersverifikation soll eingeführt werden, bei der keine persönlichen Daten an Plattformen übermittelt werden.
Ab dem Schuljahr 2027/28 wird die AHS-Oberstufe reformiert: neues Pflichtfach „Medien und Demokratie", Informatik wird um KI erweitert.
Latein wird in der Oberstufe um zwei Wochenstunden gekürzt (von zwölf auf zehn). Ursprünglich waren vier Stunden Kürzung geplant.
Bis Ende Juni 2026 soll ein Gesetzesentwurf zur technischen Umsetzung vorliegen.
Die negativen Auswirkungen von Social-Media-Plattformen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden seit Jahren diskutiert. Intensive Nutzung kann das Risiko für Suchtverhalten, depressive Symptome, Angststörungen und Schlafprobleme erhöhen – insbesondere bei jüngeren Nutzerinnen und Nutzern.
International gibt es bereits Bestrebungen, den Zugang junger Menschen zu sozialen Netzwerken gesetzlich zu regulieren. Australien hat im Dezember 2025 ein Verbot für unter 16-Jährige beschlossen, Frankreich und Großbritannien arbeiten an ähnlichen Regelungen. Auch auf EU-Ebene wird eine einheitliche Altersgrenze über den Digital Services Act (DSA) angestrebt.
In Österreich wurde die Debatte ab Jänner 2026 konkret. Digitalstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprach sich früh für eine Altersgrenze von 14 Jahren aus und verwies dabei auf die Geschäftsfähigkeit sowie auf Vorgaben der DSGVO. Nach wochenlangen Verhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS wurde am 27. März 2026 die Einigung verkündet.
Kernregelung
Die Nutzung von Social-Media-Plattformen wird für Personen unter 14 Jahren verboten. Anders als in Australien (Altersgrenze 16) hat sich die Koalition auf die niedrigere Grenze geeinigt – trotz Forderungen aus Fachkreisen, die in einem offenen Brief eine Altersgrenze von 16 Jahren mit wirksamer Altersprüfung gefordert hatten.
Betroffene Plattformen
Die Regierung hat keine explizite Verbotsliste bestimmter Plattformen oder Apps vorgelegt. Stattdessen soll die Altersbeschränkung allgemein für Plattformen mit bestimmten Merkmalen gelten – darunter Algorithmen, die süchtig machende Mechanismen verwenden, die Online-Nutzungsdauer künstlich verlängern oder Kinder sexualisierter Gewalt aussetzen können. Welche Plattformen konkret betroffen sein werden, ist zum Zeitpunkt der Einigung noch nicht abschließend definiert.
Altersverifikation
Vorgesehen ist ein zweistufiges System zur Online-Alterskontrolle, bei dem Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter bestätigen können, ohne personenbezogene Daten an Plattformbetreiber zu übermitteln. Modelle, bei denen Ausweis-Scans direkt an die Plattformen gehen, wurden von Vizekanzler Babler (SPÖ) ausdrücklich abgelehnt. Als mögliche Orientierung dient das australische Modell, bei dem die Verantwortung für die Altersprüfung bei den Plattformen selbst liegt.
Zeitplan
Das Verbot soll bereits ab September 2026 – also mit Beginn des Schuljahres 2026/27 – in Kraft treten. Ein Gesetzesentwurf zur technischen Umsetzung wird bis Ende Juni 2026 erwartet.
Drei-Säulen-Strategie der Regierung
Vizekanzler Babler nannte drei Punkte, mit denen das Verbot umgesetzt und flankiert werden soll: erstens klare Regeln für die Plattformbetreiber, zweitens das Weiterbetreiben einer EU-weiten Altersbeschränkung über den DSA, und drittens eine nationale Übergangslösung, da eine europäische Regelung noch dauern werde. Ergänzt wird dies durch die Stärkung der Medienkompetenz an den Schulen.
Parallel zum Verbot hat die Koalition eine umfassende Reform der Lehrpläne an den AHS-Oberstufen beschlossen. Die Änderungen treten ab dem Schuljahr 2027/28 in Kraft.
Neue Fächer und Inhalte
| Land | Altersgrenze | Status |
|---|---|---|
| AU Australien | 16 Jahre | In Kraft seit Dezember 2025 |
| AT Österreich | 14 Jahre | Einigung am 27.03.2026; Inkrafttreten ab September 2026 geplant |
| FR Frankreich | 15 Jahre (geplant) | In Ausarbeitung |
| GB Großbritannien | Noch offen | In Ausarbeitung |
| EU EU | Noch offen | Über DSA-Leitlinien in Planung |
Die Lateinkürzung war ursprünglich mit vier Stunden deutlich umfangreicher geplant. Nach Protest aus den Reihen der Lehrervertretung – die AHS-Lehrervertreterin Eva Guserle (ÖPU) hatte die Pläne öffentlich kritisiert – wurde der Kompromiss auf zwei Stunden reduziert.
Inhaltliche Schwerpunkte
Das neue Fach „Medien und Demokratie" soll mehr als klassische Medienkunde sein. Im Fokus stehen: wie Medien Themen setzen und die öffentliche Meinung beeinflussen, Meinungsfreiheit und demokratische Partizipation, kritischer Umgang mit digitalen Inhalten sowie die eigene Medienproduktion durch Schülerinnen und Schüler.
Im Bereich Informatik werden Funktionsweise, Potenziale und Risiken von Künstlicher Intelligenz in den Lehrplan integriert.
| Bereich | Bisher | Neu ab 2027/28 |
|---|---|---|
| Informatik |
2 Wochenstunden über 4 Jahre |
3 Wochenstunden; umbenannt in „Informatik und Künstliche Intelligenz“ |
| Medien & Demokratie | Kein eigenes Fach | Neues Pflichtfach (2 Wochenstunden); Schulen entscheiden autonom über Umsetzung als eigenes Fach oder Fächerbündel |
| Latein (Gymnasium) | 12 Wochenstunden gesamt | 10 Wochenstunden (Kürzung um 2 Stunden) |
| 2. lebende Fremdsprache (Realgymnasium) | Bisheriges Stundenausmaß | Kürzung um 2 Wochenstunden |
| Gesamtstundenzahl | – | Darf nicht steigen |
Obwohl die politische Einigung steht, bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Die technische Umsetzung der Altersverifikation – insbesondere datenschutzkonform und ohne Weitergabe von Ausweisdaten – ist derzeit die größte Herausforderung. Die Regierung hat lediglich angekündigt, bis Ende Juni einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Kritik kommt aus verschiedenen Richtungen: Fachleute aus Medizin und Psychologie fordern eine Altersgrenze ab 16 Jahren, da auch 14- und 15-Jährige als besonders anfällig für problematische Nutzungsmuster gelten. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft plädiert dafür, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen, statt den Kindern den Zugang zu verwehren. Medienkritische Stimmen hinterfragen zudem, wie ein nationales Verbot ohne EU-weiten Rahmen wirksam durchgesetzt werden kann, wenn Plattformen global operieren.
Auch bei der Lehrplanreform gibt es offene Punkte: Durch unterschiedliche Stundentafeln je nach Schulzweig könnten bei Latein Minigruppen mit separaten Lehrplänen und einer eigenen Zentralmatura notwendig werden – mit entsprechenden organisatorischen und finanziellen Folgen.
Juristische Einordnung
Die Altersgrenze von 14 Jahren orientiert sich an der beschränkten Geschäftsfähigkeit nach österreichischem Recht sowie an Art. 8 DSGVO, der den Mitgliedstaaten erlaubt, die Altersgrenze für die Einwilligung in Datendienste zwischen 13 und 16 Jahren festzulegen (in Österreich derzeit 14 Jahre).
Die Regelung soll als nationales Gesetz umgesetzt werden. Ob und inwieweit eine nationale Altersbeschränkung mit den EU-weiten Vorgaben des Digital Services Act (DSA) harmoniert oder in Konkurrenz tritt, bleibt abzuwarten. Die EU-Kommission hat im Juli 2025 eigene Leitlinien zum Schutz Minderjähriger veröffentlicht und arbeitet an einem Prototyp für eine europäische Altersverifikations-App.
27. März 2026
Politische Einigung der Koalition auf Social-Media-Verbot und Lehrplanreform
Bis Ende Juni 2026
Gesetzesentwurf zur technischen Umsetzung der Altersverifikation
September 2026
Geplantes Inkrafttreten des Social-Media-Verbots
Schuljahr 2027/28
Start der neuen Lehrpläne mit „Informatik und KI" sowie „Medien und Demokratie"
Hinweis
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die beschriebenen Maßnahmen basieren auf der politischen Einigung vom 27. März 2026. Ein Gesetzesentwurf liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor. LawFinder übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
