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Immobilien10.07.20252 Min. Lesezeit

Mietverträge sollen mindestens 5 Jahre gelten - Anpassung des Mietrechts ist in Planung

Von LawFinder Redaktion · Von Juristen für Juristen

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In Österreich ist eine Anpassung des Mietrechts geplant, die die Mindestbefristung von Wohnungsmietverträgen von derzeit drei auf fünf Jahre verlängern soll. Vizekanzler und Wohnbauminister Andreas Babler (SPÖ) kündigte an, dass der entsprechende Gesetzesentwurf im September 2025 vorliegen soll.

Hintergrund und Ziele der Reform

Babler kritisierte, dass befristete Mietverträge ursprünglich als Ausnahme gedacht waren, jedoch mittlerweile zur Regel geworden sind. Insbesondere im unregulierten Mietbereich nutzen Vermieter die Möglichkeit, bei jeder Vertragsverlängerung Mieterhöhungen durchzusetzen. Durch die Verlängerung der Mindestbefristung auf fünf Jahre sollen Mieter mehr Stabilität und Planungssicherheit erhalten.

Aktuelle Regelung

Derzeit beträgt die gesetzliche Mindestbefristung für Wohnungsmietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) drei Jahre. Kürzere Befristungen sind unwirksam und führen dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt .

Weitere Maßnahmen

Neben der geplanten Verlängerung der Mindestbefristung arbeitet die Regierung an weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung des Mietmarktes. Dazu gehören Mietpreisbremsen im regulierten Bereich, die für 2026 und 2027 eine maximale jährliche Mietsteigerung von 1 bzw. 2 Prozent vorsehen.

Die genaue Ausgestaltung der Gesetzesänderung und deren Inkrafttreten hängen vom weiteren Gesetzgebungsprozess ab. Es bleibt abzuwarten, wie die Reformen im Detail umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf Mieter und Vermieter haben werden.

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