Vom 21. bis 24. Mai 2026 gehen in Las Vegas die ersten Enhanced Games über die Bühne – ein Wettbewerb, bei dem Doping nicht verschwiegen, sondern beworben wird. 40 Athlet:innen, drei Disziplinen (Schwimmen, Leichtathletik, Gewichtheben), 25 Millionen US-Dollar Preisgeld. Wer einen Weltrekord bricht, kassiert eine Million. Athlet:innen dürfen nehmen, was sie wollen, solange ein Arzt mitspielt und ein Sponsor mitfinanziert.
Aus juristischer Sicht ist das Neuland: Wo endet Selbstbestimmung, wo beginnt Haftung? Was passiert mit Sportler:innen, die nach dem Event zurück in den olympischen Kosmos wollen? Und kann ein Verband überhaupt einschreiten, wenn das Format seine Regeln bewusst außen vor lässt?
Mag. David Zellinger, Rechtsanwalt in Wien und auf Sportrecht spezialisiert, sortiert die Grauzonen – von der Aufklärungspflicht der verabreichenden Ärzte über die Gehilfenhaftung der Veranstalter bis zur Frage, warum gerade die USA als Gastgeberland kaum regulierend eingreifen werden. Und er erklärt, warum der österreichische Dopingparagraph (§ 147 Abs 1a StGB) bei einem Event wie diesem ins Leere läuft.
Herr Zellinger, die Enhanced Games polarisieren – Doping soll hier nicht nur erlaubt, sondern Teil des Konzepts sein. Wie haben Sie persönlich zum ersten Mal von diesem Projekt erfahren – und was war Ihr erster Gedanke als Jurist?
Mein erster Gedanke als Jurist war, dass die Enhanced Games eigentlich eine spannende Idee und nichts Verwerfliches sind, wenn diese im Rahmen eines gesonderten Wettbewerbs stattfinden, sozusagen im „geschützten Rahmen“. Jeder Mitbewerber und die Veranstalter wissen, was Sache ist und es gibt eigentlich keine Geschädigten oder Benachteiligte. Auf den zweiten Blick stechen einem aber natürlich schon einige fragwürdige Punkte ins Auge: Wird dadurch die „reguläre“ Leistung von Sportlern im Rahmen von offiziellen und anerkannten Bewerben entwertet? Wie sehr schadet es dem Körper der teilnehmenden Athleten? Was sind die Signale an die Jugend? Wer profitiert von diesem Event im Endeffekt?
Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Sportrecht: Wo genau beginnt für Sie bei den Enhanced Games die rechtliche Grauzone, und wo endet sie?
Ein Graubereich ist sicher die Frage: Wie schuldig machen sich teilnehmende Athleten, die nach Abschluss des Events (wenn auch mit zeitlichem Abstand) wieder an offiziellen Wettbewerben teilnehmen? Jeder weiß, dass sie nun zumindest einmal in ihrem Leben gedopt haben. Jeder weiß, dass sie an einem Bewerb teilgenommen haben, der den olympischen Werten und den Werten eines jeden anderen Sportverbandes diametral gegenübersteht. Wäre alleine die Teilnahme an den Enhanced Games schon ein Grund, die Athleten für andere Bewerbe zu sperren, oder kommt es darauf an, ob der Wirkstoff zum Zeitpunkt des nächsten Bewerbes noch im Körper der Athleten vorhanden ist? Fraglich ist aus meiner Sicht auch, inwiefern für den Fall, dass während der Enhanced Games aufgrund des Dopings körperliche Schäden oder gar Todesfälle eintreten, eine (für die Veranstalter) strafbarkeitsbefreiende Einwilligung der Athleten erfolgt ist.
Die angesprochene „rote Linie" wird aber meines Erachtens beispielsweise dort überschritten, wo die verabreichenden Ärzte gegenüber den teilnehmenden Athleten die Gefahren und Risiken des Dopings (bzw. der verabreichten Dosis) herunterspielen und dies vielleicht sogar im Interesse oder auf Weisung der Veranstalter.
In klassischen Sportverbänden regeln Anti-Doping-Agenturen die Spielregeln. Was passiert juristisch, wenn ein Event diese Instanz bewusst umgeht? Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Ich persönlich denke, dass die Anti-Doping-Agenturen oder Verbände eine Veranstaltung wie die Enhanced Games jedenfalls nicht verhindern können, da sie ja keine staatlichen/hoheitlichen Instanzen sind und somit keine Handhabe über einen Bewerb haben, der sich den Regeln und der Jurisdiktion dieser Verbände bewusst in jeder Hinsicht entzieht. Wie sehr hingegen die teilnehmenden Athleten nach Abschluss der Enhanced Games von den Verbänden disziplinär sanktioniert werden, indem sie zB nicht zu offiziellen Bewerben zugelassen werden oder nur unter Auflagen oder nach Zahlung einer Geldbuße, wird sich wohl noch weisen.
Wie bewerten Sie die Idee, leistungssteigernde Substanzen unter medizinischer Aufsicht zuzulassen – reicht das aus, um sich rechtlich abzusichern?
Wie bereits erwähnt, meine ich, dass dies grundsätzlich ausreichen sollte, um im Verhalten der Athleten eine bewusste Einwilligung in mögliche gesundheitliche Risiken zu erblicken. Dies gilt jedoch dort nicht mehr, wo die Aufklärung (bewusst) nicht ordnungsgemäß erfolgt, um die ökonomischen Interessen der Auftraggeber bzw. Veranstalter nicht zu gefährden.
Welche Haftungsfragen könnten für Veranstalter, Ärzt:innen oder auch Sponsoren entstehen, wenn Athlet:innen langfristige Gesundheitsschäden erleiden?
Auch hier geht es wieder um die wirksame Aufklärung vorab. Sponsoren sind hier haftungstechnisch noch am ehesten aus der Nummer raus, sofern sie sich nicht in die Aufklärung einmischen, sondern dem Arzt „freie Hand“ lassen. Beim Veranstalter als primären Vertragspartner der Athleten sieht dies wohl anders aus, da der verabreichende Arzt hier dem Veranstalter wohl zuzurechnen sein wird im Sinne der Gehilfenhaftung.
Sehen Sie Parallelen zu anderen Bereichen, in denen freiwillige Selbstgefährdung rechtlich toleriert wird – etwa im Extremsport?
Jein. Einerseits ja, weil auch zB beim Wingsuit-Fliegen oder Tiefseetauchen ein enormes gesundheitliches Risiko in Kauf genommen wird. Der Unterschied liegt darin, dass diese Sportarten nicht von 0 auf 100 ausgeübt werden, sondern man sich mit Training, Erfahrungen, Rückschlägen etc. langsam an diese Sportarten herantastet. Bei den Enhanced Games und der Wirksamkeit der massiv wirkenden Dopingmittel gibt es (zumindest gilt hier die Unschuldsvermutung) keine Erfahrungswerte für die Athleten, sondern die Athleten stürzen sich in ein unbekanntes und gefährliches Abenteuer, ohne zu wissen, wie ihr Körper im Wettkampf und unter Anspannung darauf reagiert.
Die Veranstalter argumentieren mit Autonomie und Transparenz. Aus rechtlicher Sicht: Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht von Sportler:innen wirklich?
Die individuelle Autonomie, die hier angesprochen wird, hat aus meiner Sicht dort ihre Grenzen, wo bestimmte Folgen oder Risiken dem Athleten vorab verschwiegen werden und er erfahrungsgemäß über diese Folgen oder Risiken nicht selbst Bescheid wissen kann.
Sollte der Gesetzgeber überhaupt eingreifen, wenn Sport außerhalb etablierter Verbände stattfindet – oder ist das eine Frage der individuellen Verantwortung?
Das ist jetzt weniger eine rechtliche, sondern vielmehr eine politische Frage: Wenn sich ein Land auf der Welt weigert, hier zum Schutz des Individuums regulierend einzugreifen, dann ist es wohl das Gastgeberland der Enhanced Games, nämlich die USA. Im europäischen Raum würde man hier wohl schneller entgegensteuern. In dem Zusammenhang ist es allerdings interessant, dass der österreichische Gesetzgeber Doping zwar strafrechtlich verboten hat (Betrug iSd § 147 Abs 1a StGB), dafür allerdings Voraussetzung ist, dass der Täter über die Anwendung des Dopings täuscht. Dies wäre hier aber nicht der Fall, da es offen kommuniziert wird.
Welche Signalwirkung sehen Sie für den Jugendsport, sollte ein solches Event tatsächlich große mediale Reichweite erlangen?
Ich denke, dass es ein zweischneidiges Schwert ist: Einerseits ist es natürlich ein falsches Signal an jugendliche Sportler, Doping zu verharmlosen. Andererseits werden dadurch vielleicht auch die Ziele, welche jugendliche Sportler vor Augen haben, noch einmal höher gesteckt, was dann wieder einen positiven Gesamteffekt hätte. Nach dem Motto: „Was der mit Doping schafft, schaffe ich eines Tages ohne, ich muss nur hart genug trainieren!“
Sie beraten Sportverbände, Vereine und Athlet:innen – wie stark hat sich das Spannungsfeld zwischen Ethik, Markt und Recht in Ihrer beruflichen Laufbahn verändert?
Ich bin noch nicht so lange dabei und wahrscheinlich etwas zu jung, um hier eine Veränderung seriös festmachen zu können (lacht). Was ich aber schon wahrnehme ist, dass der Faktor „Geld“ viele Akteure im Sport Grenzen überschreiten lässt. Man denke etwa im Fußball daran, wie junge Spieler (oft im Alter von 12 oder 13 Jahren) bereits von Berater-Agenturen gejagt oder deren Eltern mit finanziellen Versprechungen gelockt werden. Da geht es ganz offenkundig nicht mehr um das Kind und dessen Karriere, sondern um den wirtschaftlichen Erfolg der Agentur (abgesehen davon, dass es nach dem FIFA Regulativ in diesem Alter ohnehin verboten ist, Kinder oder Eltern anzusprechen).
Glauben Sie, dass sich durch die Enhanced Games ein paralleles Sportsystem entwickeln könnte, ähnlich wie es heute UFC und Boxverbände nebeneinander gibt?
Das wird wohl darauf ankommen, auf wie viel mediales Interesse die Enhanced Games stoßen werden und ob es sich in der Nachbetrachtung für die Sponsoren ausgezahlt hat. Bleibt der Werbewert aus, wird wohl auch das Event nicht mehr in dieser Form stattfinden oder sich etablieren.
Wenn Sie heute einen jungen Juristen oder eine junge Juristin beraten würden, die im Sportrecht Fuß fassen will – wie wichtig ist es, sich auch mit solchen disruptiven Themen auseinanderzusetzen?
Sehr wichtig! Meiner Meinung nach wäre es der falsche Ansatz, die Augen vor der Realität zu verschließen und sich allen Dingen im Sport zu verschließen, mit denen man moralisch oder rechtlich nicht klarkommt. Wichtig ist es, sich damit auseinanderzusetzen, sich dafür einzusetzen, dass es besser gemacht wird, und seinen eigenen Teil dazu beizutragen, da, wo es möglich ist. Wenn also – um beim Beispiel von vorher zu bleiben – ein junger Jurist sich in der Spielerberatung engagieren will, kann er sich gegenüber der Konkurrenz ja auch super damit abheben, indem er dieses Geschäft sauber und korrekt betreibt.
Zum Schluss ganz persönlich: Wenn Sie entscheiden müssten – Enhanced Games oder Olympische Spiele – welches Event würden Sie lieber mit Ihren Freunden anschauen und warum?
Ganz klar Olympische Spiele. Weil es einfach nicht hoch genug einzuschätzen ist, was die Athleten im Vorfeld leisten und was sie alleine durch harte Arbeit im Verborgenen opfern, um dort teilnehmen zu können. Ein Umstand, den man über die Athleten bei den Enhanced Games nicht 1:1 so sagen kann.
Steckbrief: Persönliche Fragen an David Zellinger
Wo und wie tanken Sie Energie?
Am Fußballplatz, egal ob beim zuschauen oder selbst spielen.
Lieblingsmannschaft?
VTO Magic Unicorns (dort spiele ich selbst).
Lieblingssport neben Fußball?
Tennis.
Was darf in der Kanzlei nie fehlen?
Die Kaffeemaschine.
Ihr Lieblingszitat?
„Pressure is a privilege and champions adjust.“ (von Billie Jean King)
