Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz verändert nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft, sondern stellt zunehmend auch das Rechtssystem vor neue Herausforderungen. Besonders deutlich wird dies im Umgang mit sogenannten Deepfakes, also täuschend echt wirkenden, KI-generierten oder manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalten. Was früher als verlässliches Beweismittel galt, gerät zunehmend ins Wanken: Wie kann ein Gericht noch sicher sein, dass ein Video tatsächlich ein reales Geschehen abbildet?
Deepfakes sind längst keine technische Spielerei mehr. Sie ermöglichen es, Personen bestimmte Dinge sagen oder tun zu lassen, die nie passiert sind. Genau darin liegt auch ihre Brisanz: Sie greifen gezielt das Vertrauen in digitale Inhalte an. Im Zivilprozess, der auf nachvollziehbaren und überprüfbaren Beweisen beruht, kann das gravierende Folgen haben.
Betroffen sind dabei nicht nur klassische Beweismittel wie Fotos oder Videos. Auch digitale Kommunikation, Screenshots oder sogar Online-Verhandlungen können manipuliert werden. Mit zunehmender Qualität solcher Technologien wird es für Laien – und damit auch für Gerichte – immer schwieriger, echte von gefälschten Inhalten zu unterscheiden.
Das österreichische Zivilprozessrecht kennt verschiedene Beweismittel, darunter Urkunden, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten. Digitale Inhalte lassen sich meist als sogenannte „Auskunftssachen“ (§§ 318 f ZPO) einordnen. Gerade hier liegt jedoch ein Problem: Ihre Beweiskraft unterliegt der freien richterlichen Würdigung.
Das bedeutet, dass es keine festen Regeln gibt, wie mit solchen Beweisen umzugehen ist. In einer Welt, in der Inhalte problemlos manipuliert werden können, stellt das eine erhebliche Unsicherheit dar. Besonders kritisch ist dies in Verfahren, in denen audiovisuelle Beweismittel eine zentrale Rolle spielen, etwa in Scheidungs- oder Obsorgeverfahren oder bei Schadenersatzprozessen.
Hinzu kommt eine neue Dimension: Auch online durchgeführte Verhandlungen ohne persönliche Anwesenheit der Parteien und Parteienvertreter (§ 132a ZPO) könnten betroffen sein. Moderne KI ist bereits in der Lage, Gesichter und Stimmen in Echtzeit zu imitieren. Damit wird denkbar, dass Verfahrensbeteiligte nicht mit einer echten Person, sondern mit einer täuschend echten Simulation kommunizieren.
Die Einsatzmöglichkeiten von Deepfakes sind vielfältig, was allerdings auch auf ihren möglichen Missbrauch zutrifft. Ein fingiertes Video könnte etwa ein Fehlverhalten einer Partei suggerieren oder als vermeintlicher Beweis für bestimmte Tatsachen dienen. Ebenso denkbar ist die Vorlage manipulierter medizinischer Nachweise oder anderer Dokumente, um Ansprüche zu untermauern.
Auch außerhalb des Gerichts zeigt sich die Problematik deutlich, beispielsweise könnten Deepfakes im Finanzbereich dazu genutzt werden, um Identitätsprüfungen zu umgehen oder falsche Konten zu eröffnen. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass es sich nicht um ein rein juristisches Problem handelt, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Das (österreichische) Recht ist den Entwicklungen nicht völlig schutzlos ausgeliefert. Schon heute greifen verschiedene zivil- und strafrechtliche Regelungen, etwa der Schutz der Persönlichkeit oder Ansprüche bei kreditschädigenden Darstellungen. Auch strafrechtliche Tatbestände wie Betrug oder Cybermobbing können relevant sein.
Auf europäischer Ebene setzt die KI-Verordnung zusätzliche Rahmenbedingungen. Sie sieht insbesondere Transparenzpflichten vor: Inhalte, die durch KI erzeugt wurden, sollen als solche erkennbar sein. Diese Maßnahmen können zwar Missbrauch nicht vollständig verhindern, leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Einordnung digitaler Inhalte.
Insbesondere wird es entscheidend sein, dass die Entwickler von Large Language Models wirksam dazu verpflichtet werden können, Kennzeichnungsmethoden für Inhalte zu erstellen. So kann nämlich bereits auf grundlegender Ebene sichergestellt werden, dass KI-erstellte Inhalte zugeordnet werden können.
Die größte Herausforderung liegt letztlich in der Beweiswürdigung. Gerichte müssen entscheiden, ob ein vorgelegtes Beweismittel authentisch ist, was durch Deepfakes erheblich erschwert wird. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung könnte hier an seine Grenzen stoßen.
In der Praxis wird die Rolle von Sachverständigen daher weiter an Bedeutung gewinnen. Spezialisten für digitale Forensik können helfen, Manipulationen aufzudecken und die Echtheit von Inhalten zu überprüfen. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach den Kosten: Nicht jede Partei kann sich umfangreiche Gutachten leisten, was zu Spannungen mit dem Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes führen kann.
Neben juristischen Instrumenten sind auch technische Lösungen gefragt. Dazu zählen etwa Systeme zur Nachverfolgung der Herkunft digitaler Inhalte oder Tools zur Erkennung von Manipulationen. Ebenso wichtig ist der Aufbau von Know-how innerhalb der Justiz: Richterinnen und Richter müssen lernen, typische Merkmale von Deepfakes zu erkennen und kritisch zu hinterfragen.
Langfristig wird es zudem entscheidend sein, einheitliche Standards im Umgang mit digitalen Beweismitteln zu entwickeln. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Technologieanbietern und internationalen Institutionen erscheint dabei unerlässlich.
Deepfakes stellen das Fundament des Zivilprozesses – das Vertrauen in Beweise – vor eine grundlegende Herausforderung. Während bestehende rechtliche Instrumente wichtige Anknüpfungspunkte bieten, reichen sie allein nicht aus.
Gefragt ist ein Zusammenspiel aus rechtlicher Weiterentwicklung, technologischem Fortschritt und gezielter Ausbildung. Nur so kann sichergestellt werden, dass Gerichtsverfahren auch in einer zunehmend digitalen und manipulierten Welt zuverlässig zu sachgerechten Ergebnissen kommen.